Monatlich 3,4 Millionen Euro


 
Auch in Deutschlands Großstadt mit der niedrigsten Arbeitslosenquote sichert das Jobcenter Monat für Monat den Lebensunterhalt von rund 5.950 Ingolstädterinnen und Ingolstädtern in rund 3.250 Haushalten.

(ir) Die gut 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters bewilligen monatlich für rund 3,4 Millionen Euro Leistungen. Zu den bekannten Leistungen wie Arbeitslosengeld II und den Leistungen für Unterkunft und Heizung kommen noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit hinzu. Rund 1.200 Leistungsbescheide sind hierfür monatlich zu bearbeiten. An einem durchschnittlichen Arbeitstag suchen 100 Bürgerinnen und Bürger den Servicebereich des Jobcenters auf. Hinzu kommen ein Vielfaches an Anliegen die die Sachbearbeiter täglich telefonisch, per E-Mail oder per Brief erreichen.

Nur ein Bruchteil der Leistungsberechtigten (1.206 Personen) ist arbeitslos und auch davon weniger als die Hälfte (552 Personen) langzeitarbeitslos. Fast ebenso viele Leistungsberechtigte, nämlich 1.174 sind erwerbstätig und bekommen ergänzend beziehngsweise aufstockend zu ihrem Lohn Arbeitslosengeld II. Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer (674) ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 376 Erziehende betreuen ein oder mehrere Kinder im Alter unter drei Jahren und erhalten deshalb Leistungen des Jobcenters ohne aktuell Arbeit suchen zu müssen. Auch nicht als arbeitslos gelten die durchschnittlich 280 monatlichen Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die derzeit rund 260 Teilnehmer an Integrationskursen oder berufsbezogenen Sprachkursen.

Hinter den scheinbar stabilen Zahlen verbirgt sich viel Bewegung – so gelangen in den letzten Jahren im Durchschnitt monatlich über 100 Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung. Die Zahl der Personen, die monatlich neu Leistungen des Jobcenters in Anspruch nehmen oder diese nicht mehr benötigen liegt mit je rund 300 sogar noch höher.



Auch wenn mit 3.353 Menschen die Mehrzahl der Leistungsberechtigten deutsche Staatsangehörige sind, leistet das Jobcenter einen wichtigen Beitrag zur Integration von Ingolstädterinnen und Ingolstädtern mit Migrationserfahrung. Die fünf häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten sind derzeit Syrien (553 Personen), die Türkei (413), Griechenland (217), Afghanistan (204) und Eritrea (133). Hinzu kommen rund 1.000 Leistungsberechtigte mit weiteren Staatsangehörigkeiten.

104 von 401 Jobcentern sind kommunale Jobcenter, darunter auch das Jobcenter der Stadt Ingolstadt. Kommunale Jobcenter werden allein durch die jeweilige kreisfreie Stadt oder den Landkreis betrieben.

Über die Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters Ingolstadt wird daher vor Ort entschieden – gesteuert und kontrolliert durch den Stadtrat. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten alle Leistungen des SGB II – auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe und die kommunalen Eingliederungsleistungen, wie etwa Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung – aus einer Hand im Jobcenter.

Das kommunale Jobcenter ist bürgernah. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters direkt erreichbar – ohne den Umweg über ein Callcenter. Ein eigenes Arbeitgeberteam des Jobcenters stellt die Schnittstelle zwischen SGB II leistungsberechtigten Ingolstädtern und den Arbeitgebern der Region dar. Die Organisation des Jobcenters passen wir den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort an. Neben den von Anfang an vorhandenen Spezialisten für die Arbeitsvermittlung Jugendlicher und junger Erwachsener gibt es mittlerweile spezielle Teams oder Expertinnen für die Integration Älterer, Alleinerziehender, Geflüchteter oder Schwerbehinderter.



Die Leistungen des Jobcenters sind eng verzahnt mit weiteren Dienstleistungen der Stadtverwaltung. So gilt zum Beispiel das seit Jahren bestehende Kooperationsprojekt des Jobcenters mit der Volkshochschule Ingolstadt zur Organisation eines schulnahen Lernförderangebotes als überregionales „Best Practice“ Beispiel. Auch ganzheitliche kombinierte Förderangebote von Jobcenter und dem Amt für Jugend und Familie lassen sich unbürokratisch auf kurzem Wege realisieren – beide Bereiche sind im Sozialen Rathaus unter einem Dach untergebracht und mittlerweile auch in einem Referat der Stadtverwaltung, dem Referat für Soziales, Jugend und Sport zusammengeführt.

Familien mit Kindern haben viel häufiger Anspruch auf ergänzende SGB II Leistungen und damit auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, als gemeinhin angenommen. Neben der Familiengröße hängt dies vor allem von der Höhe des Einkommens und der Miete ab. Arbeitslosigkeit ist – trotz der Bezeichnung „Arbeitslosengeld II“ gerade keine Leistungsvoraussetzung.

Ein Paar mit zwei Kindern hat in Ingolstadt beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro und Kosten für Miete und Heizung ab 1.000 Euro wahrscheinlich einen Leistungsanspruch. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.600 Euro ist dies bei einer Warmmiete ab 770 Euro der Fall. Für Alleinerziehende mit zwei Kindern, die keinen Unterhalt bekommen, rentiert sich voraussichtlich ein Antrag bei einem Bruttoeinkommen von 1.800 Euro bei einer Warmmiete von mehr als 660 Euro; bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro schon ab Kosten für die Wohnung von mehr als 475 Euro. Sind die Kinder schon etwas älter, bestehen voraussichtlich auch bei etwas höheren Einkommen (oder etwas günstigeren Wohnungen) Ansprüche.

Auch bei einem vermeintlich geringen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II sollten gerade Familien die Beantragung von Leistungen nicht scheuen. Bei zwei Kindern im schulpflichtigen Alter verzichtet die Familie nämlich zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch auf insgesamt 300 Euro Schulbeihilfe und 360 Euro jährliches Teilhabebudget sowie auf die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, Schulausflüge, erforderliche Nachhilfe und Mittagessen, falls ein solches in schulischer Verantwortung angeboten wird sowie die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.