Photovoltaikanlagen: Frist für Registrierung endet nächste Woche



Stadtwerke Ingolstadt weisen darauf hin: Photovoltaikanlagen müssen in neuer Datenbank registriert werden, sonst droht Stopp der Einspeisevergütung.

(ir) Wer es noch nicht getan hat, sollte jetzt schnell aktiv werden. Photovoltaikanlagen müssen bis zum Ende einer zweijährigen Frist am 31. Januar 2021 im sogenannten Marktstammdatenregister, einer Datenbank der Bundesnetzagentur, registriert werden. Versäumen Anlagenbetreiber dies, kann sogar ein Stopp der Einspeisevergütung drohen. Darauf weisen jetzt die Stadtwerke hin, um auch weiterhin gewährleisten zu können, dass die Anlagenbetreiber reibungslos zu ihrem Geld kommen.



Die Registrierung ist online unter www.marktstammdatenregister.de möglich und muss für Neu- und Bestandsanlagen durchgeführt werden. Die Stadtwerke hatten die Anlagenbetreiber in ihrem Stromnetz, an die in der kommenden Woche zudem rund 2.800 Jahresabrechnungen über ihre Einspeisevergütung 2020 versendet werden, auch bereits rechtzeitig per Brief darüber informiert.



Eingeführt hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister bereits Anfang 2019, um einen Überblick über die komplette Energielandschaft in Deutschland zu erhalten. Gemeldet werden müssen alle Strom- und Gaser-zeugungsanlagen, die ans Netz angeschlossen sind – vom Großkraftwerk bis zur kleinen Photovoltaikanlage. Auch Stromspeicher sind betroffen. Rund zwei Millionen Anlagen sind bereits eingetragen, etwa 350.000 fehlen bundesweit kurz vor Fristende noch.