Das Müttergenesungswerk unterstützt Mütter, die mit ihren Kindern zur Kur gehen möchten.
(ir) Zum Jahresbeginn haben viele Mütter gute Vorsätze – oft geht es um Entlastung und mehr Zeit für sich und die Familie. Diese Entlastung kann eine Mutter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme schaffen. Mütter, die noch in diesem Jahr eine Kurmaßnahme wahrnehmen möchten, sollten eine gewisse Vorlaufzeit berücksichtigen und bereits zu Jahresbeginn einen Kurantrag stellen.
In vielen Familien sind Mütter noch immer die Hauptverantwortlichen für Haushalt und Kindererziehung. Zudem sind aktuell vier von fünf Müttern berufstätig. Diese Mehrfachbelastung, zusammen mit ständigem Erwartungsdruck, wird im Alltag für viele Mütter zur ernsthaften Belastung. „Wenn Sie bei sich Erschöpfungszustände, Überlastung oder auch Rückprobleme, Allergien oder Migräne feststellen, könnte eine Kur nachhaltig helfen“, betont die städtische Gleichstellungsbeauftragte Barbara Deimel. Sie begrüßt die Initiative des Deutschen Müttergenesungswerks sehr. Vor allem weil die Kurmaßnahme schon in der örtlichen Beratungsstelle anfängt und diese kostenlos in sechs Schritten zur Kurmaßnahme begleitet.
Sechs Schritte zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur
1. Kostenlose Beratung: Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in einer der 1.200 Beratungsstellen im MGW-Verbund. In Ingolstadt stehen hierfür die Caritas-Kreisstelle Ingolstadt und das Bayerische Rote Kreuz/Kreisverband Ingolstadt zur Verfügung. Die genauen Kontaktdaten der Beratungsstellen lassen sich über die Suche auf der Webseite www.muettergenesungswerk.de finden.
2. Attest: In der Beratungsstelle erhalten Sie das Attestformular für die Kurmaßnahme.
3. Besuch bei Ärztin oder Arzt: Nun geht es zu Ärztin oder Arzt, wo die nötigen medizinischen Voraussetzungen der Mutter – und gegebenenfalls auch ihrer Kinder – für die Kur detailliert attestiert werden.
4. Antrag vorbereiten: Zurück in der Beratungsstelle werden wichtige Details geklärt – zum Beispiel, ob die Mutter allein oder gemeinsam mit ihren Kindern in die Maßnahme fährt. Die Beratungsstelle kann auch prüfen, ob bei finanziellen Schwierigkeiten mit Spendengeld des MGW geholfen werden kann.
5. Geeignete Klinik finden: Die Beratungsstelle im MGW hilft auch bei der Wahl der richtigen Klinik und bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes, das Sie unbedingt nutzen sollten.
6. Antrag zur Krankenkasse: Der Kurantrag geht an die Krankenkasse. Diese entscheidet über die Bewilligung. Falls die Kasse den Antrag ablehnt, unterstützt die Beratungsstelle ggf. auch beim Widerspruch.
Auch nach der Kurmaßnahme geht die Unterstützung der Mütter im Müttergenesungswerk weiter. Nachsorgeangebote – meist in den Beratungsstellen – können helfen, den Kurerfolg nachhaltig zu sichern. Informationen erhalten betroffene Mütter am Kurtelefon unter der Rufnummer (0 30) 33 00 29 29.
Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) wurde 1950 von Elly Heuss-Knapp, der Frau des ersten Bundespräsidenten, gegründet. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist die Gesundheit von Müttern. Inzwischen wurde die Arbeit des MGW mit der „Zustiftung Sorgearbeit“ auf Väter und pflegende Angehörige ausgeweitet. Unter dem Dach des MGW arbeiten fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren Fachverband / Arbeitsgemeinschaft (AWO, DRK, EVA, KAG, Parität) zusammen. Besonders zeichnet sich das MGW mit dem MGW-Qualitätssiegel in allen anerkannten Kliniken und durch das Konzept der Therapeutischen Kette im MGW-Verbund aus. Diese umfasst die kostenlose Beratung der Betroffenen bei rund 1.200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände für Fragen rund um die Kurmaßnahmen für Mutter und Mutter-Kind bzw. Vater-Kind sowie pflegende Angehörige, die Kurmaßnahme in den 76 vom MGW anerkannten Kliniken und die Nachsorgeangebote vor Ort. Die Stiftung steht aktuell unter der Schirmherrschaft der Frau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender.