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Bürgermeisterin Petra Kleine ernennt Fischereiaufseher.
(ir) Für den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände sowie die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen sind die Aufgaben von Fischereiaufsehern. Daneben regeln und überwachen sie auch die Ausübung der Fischerei, das bedeutet Kontrollen von Fischerei- und Fischereierlaubnisscheinen, Überwachung und Einhaltung von Fangbeschränkungen, insbesondere Schonzeiten und Mindestmaße, sowie die Überwachung von tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Aufseher auch darauf zu achten, dass die den Fischfang Ausübenden alle sich auf die Fischerei beziehenden gesetzlichen Ge- und Verbote beachten.
Bürgermeisterin Petra Kleine übergab nun an zehn Aufseher ihre Ausweise und gratulierte zu ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit. Grundsätzlich werden Fischereiaufseher von den Fischereigenossenschaften, Fischereipächtern oder Fischereiberechtigten vorgeschlagen. Bei Vorliegen persönlicher Voraussetzungen (Volljährigkeit, Gesundheit, Zuverlässigkeit) und der fachlichen Eignung (Besitz eines gültigen Fischereischeins und eine erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest) werden diese von der Stadt Ingolstadt als Fischereiaufseher ernannt. Hierzu erhalten die Personen eine Marke mit Nummer und einen Ausweis mit Lichtbild. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Der Aufseher darf in Ausübung seiner Tätigkeit die Identität der Personen feststellen, die in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten oder Fischen angetroffen werden, die Aushändigung des Fischerei- und des Fischereierlaubnisscheins zur Prüfung verlangen und die mitgeführten Fanggeräte und gefangene Fische besichtigen. In besonderen Fällen (Verdacht einer Zuwiderhandlung) ist es auch möglich Personen von einem Ort zu verweisen oder gefälschte Fischerei- und Fischereierlaubnisscheine sicherzustellen.
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Corporate Health Award für Stadt Ingolstadt.
(ir) Zum dritten Mal in Folge hat die Stadtverwaltung im Rahmen des sogenannten Corporate Health Award das Qualitätssiegel in der Kategorie „Exzellenz“ erhalten.
Das bedeutet, dass ein herausragendes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert ist, das zu den besten deutschlandweit zählt. Das BGM ist strukturell wie strategisch in interne Prozessabläufe integriert und fördert eine stadtweite Gesundheitskultur.
Der Corporate Health Award ist die renommierteste und erfolgreichste Auszeichnung im Bereich des BGM in Deutschland. Seit 2009 werden damit Unternehmen und Institutionen ausgezeichnet, die sich überdurchschnittlich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren. Entwickelt wurde das Verfahren vom international tätigen Marktforschungsunternehmen EuPD Research Sustainable Management und der Handelsblatt Media Group gemeinsam mit führenden Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie dem Bildungs- und Gesundheitswesen.
Bereits seit 2016 beteiligt sich die Stadt Ingolstadt erfolgreich am Audit zum Corporate Health Award. Dabei werden sowohl die Struktur, die Strategie als auch die einzelnen Leistungsangebote städtischen Gesundheitsmanagements geprüft.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von umfassenden, genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Gesundheitsleistungen und werden damit in ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation nachhaltig gestärkt. Dazu zählen u.a. vielfältige Angebote im Bereich der Prävention (Yoga, Pilates, Rückentraining, Resilienz, Stressmanagement, Augenschule, sowie viele digitale Angebote, etc.), der Suchtprävention, des Fehlzeitenmanagements, des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Mitarbeiterbeteiligung z.B. im Rahmen sogenannter Gesundheitszirkel.
Diese Auszeichnung ist nun für die nächsten zwei Jahre gültig und kann anschließend durch erneute Teilnahme am Audit verlängert werden.
„Die Verleihung dieser exzellenten Auszeichnung zeigt, dass die Stadt Ingolstadt ein attraktiver Arbeitgeber ist, der in die Gesunderhaltung seiner Beschäftigten investiert. Die Angebote im Bereich des BGM sind ein wichtiger Baustein in der Strategie der Stadtverwaltung, die bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten bzw. um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Dienst bei der Stadtverwaltung gewinnen zu können“, so Personalreferent Bernd Kuch.
Das Foto zeigt Personalreferent Bernd Kuch und Monika Koppes von der Personalentwicklung, die sich über die erneute Auszeichnung freuen.
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Unterstützung für 19 Organisationen.
(ir) Nach zwei Jahren Zwangspause wegen Corona konnte die Bürgerstiftung Ingolstadt in diesem Jahr endlich wieder eine persönliche Übergabe der Förderungen im Historischen Sitzungssaal durch Oberbürgermeister Christian Scharpf und Rechtsreferent Dirk Müller stattfinden.
Es gingen insgesamt 23 Anträge bis zum Stichtag am 15. September 2022 bei der Stiftung ein. Davon konnten 19 Organisationen mit einem Betrag von insgesamt 49.900 Euro gefördert werden. Die große Bandbreite der Förderungen reicht wieder von sozialen, über nachhaltige bis hin zu kulturellen und Bildungsprojekten. Seit ihrem Bestehen unterstützte die Bürgerstiftung Ingolstadt somit hunderte Projekte mit fast 1 Million Euro.
Folgende Organisationen wurden in diesem Jahr von der Bürgerstiftung unterstützt:
• Seniorengemeinschaft Ingolstadt Süd
• Radtouren Angelika Heckl
• Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e.V.
• KlinikClowns Bayern e.V.
• Technische Hochschule Ingolstadt
• Insel e.V.
• gscheiterhaufen theater e.V.
• Weltladen Ingolstadt e.V.
• Förderverein Beratungszentrum für Frauen Ingolstadt e.V.
• Kinderkrippe Grünschnabel
• Kindergarten Blumenwiese
• Kinderkrippe Villa Kunterbunt
• Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder
• Integrationshort Montessorischule
• Imkerverein Ingolstadt e.V.
• ADFC Kreisverband Ingolstadt
• Morgentau-Kinder e.V.
• Freunde des Reuchlin-Gymnasiums e.V.
• Gehörlosenverein Ingolstadt und Umgebung mit Sportabteilung e.V.
Neu ist ab 2023, dass es künftig zwei Ausschüttungstermine pro Jahr geben wird. Die Stichtage für die Anträge sind der 15. Mai und der 15. September. Die Übergabe der Förderungen erfolgt dann im Juli und im Dezember. Außerdem kann eine Organisation nur maximal alle zwei Jahre Unterstützung erhalten. Alle Informationen über die Preisträger, die Stiftung und die Förderbedingungen sind auf der Internetseite der Bürgerstiftung Ingolstadt unter www.ingolstadt.de/buergerstiftung zu finden.
Ziel der Bürgerstiftung ist es den Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaftsunternehmen die Gelegenheit zu geben, nachhaltig an der Gestaltung der Stadt und dem Zusammenleben der Menschen mitzuwirken. Als Instrument bürgerlichen Engagements unterstützt die Bürgerstiftung Ingolstadt vor allem soziale, ökologische und kulturelle Anliegen und trägt damit zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt Ingolstadt bei.
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Silvesterfeuerwerksverbot 2022/2023 in der Ingolstädter Altstadt.
(ir) In vielen Großstädten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im Innenstadtbereich im Unterschied zu ländlichen Gegenden in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend kritisch betrachtet und von einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung abgelehnt. Die Ablehnung beruht zum einen auf Störungen bei einer sehr engen Bebauung der Innenstädte, welche eine sehr hohe Bevölkerungsdichte aufweist und zum anderen auf den negativen Begleiterscheinungen wie beispielsweise Luftverschmutzung, Umweltbelastungen, Lärm, Müll, Körperverletzungen und insbesondere der Gefahr von Bränden, was auch aus verschiedenen Anträgen aus der Bürgerschaft sowie den verschiedenen Fraktionen und Gruppen des Ingolstädter Stadtrates hervorgeht.
Hinzu kommt, dass insbesondere durch die enge Bebauung der Innenstädte eine geringere Luftzirkulation vor allem bei Inversionswetterlagen und ein geringerer Luftaustausch stattfindet, so dass sich schädlicher Feinstaub – je nach Wind-/ Wetterverhältnissen - über viele Stunden in der Luft hält und in den unteren Atmosphärenschichten anreichert, was v. a. bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen führen kann (Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub um mehr als das 20-fache allein in der Silvesternacht!).
Durch die starke Rauch- und Qualmentwicklung („Dunstglocke“) des Feuerwerks, könnte sich bei einem möglichen Brand in der eng bebauten historischen Ingolstädter Innenstadt zusätzlich eine erschwerte Brandidentifizierung ergeben, wodurch sich unter Umständen für die Einsatzkräfte verzögerte Eingriffszeiten ergeben und somit wertvolle Zeit bis zur zielgerichteten Brandbekämpfung vergeht.
Aus Gründen des Brandschutzes hat der Stadtrat erstmalig 2019 beschlossen, mittels Allgemeinverfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage der 1. Sprengstoffverordnung, das Abschießen, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis 1. Januar in der Innenstadt zu untersagen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde somit auch wieder für den 31. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 für den Innenstadtbereich erlassen.
Die Polizeiinspektion Ingolstadt wird das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahmeverbot in der Innenstadt überwachen. Dies wird durch selektive Kontrollen unter Hinweis auf das Verbot sowie das konsequente Einschreiten gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, geschehen. Die Polizei zählt dabei aber auch auf die Einsicht der Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger. Daneben wird in der Silvesternacht auch der Kommunale Ordnungsdienst die Verbote überwachen.
Zur Information der Bürgerinnen und Bürger von Ingolstadt sowie der Besucher in der Silvesternacht, werden - neben der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in den Amtlichen Mitteilungen - die Zugänge zur Innenstadt mit Schildern und Bannern ausgestattet.
Zusammenfassend sei angemerkt, dass die Freude der Bürgerinnen und Bürger am Silvesterfeuerwerk nicht unterbunden werden soll. Sicherheits- sowie weitere Aspekte wie Umweltverschmutzung, Gesundheit, Müllvermeidung und nicht zuletzt auch die Minimierung der Verletzungsgefahr sowie vor allem der Brandschutz sind aber genauso zu beachten. Danach erscheint ein Verbot in der Altstadt nach allem sinnvoll. Der entscheidende Impuls dafür muss von der Stadt ausgehen: Stadtverwaltung gemeinsam mit Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften sensibilisieren die Bürgerschaft für Gefahren und Belastungen durch Feuerwerkskörper. Die Stadt kann Öffentlichkeit herstellen, eine Anerkennungskultur etablieren, die Motivation stärken und Vorbildfunktion ausüben.
Insofern soll hiermit eine Empfehlung an die Bürgerschaft ergehen, auf das Silvesterfeuerwerk im ganzen Stadtgebiet zukünftig zu verzichten und stattdessen zu überlegen, die eingesparten Kosten, zum Beispiel für anerkannte soziale Zwecke, zu spenden.
Für das übrige Stadtgebiet, in welchem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist, sei allerdings wie in den Vorjahren auch wieder größte Vorsicht im Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörpern empfohlen.
Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile; dessen sollte man sich bewusst sein, wenn zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel steigen.
Der Verkauf der Feuerwerkskörper findet an den letzten drei Verkaufstagen vor Neujahr statt. In diesem Jahr also ab Donnerstag, 29. Dezember 2022. Raketen und Böller (Feuerwerk der Kategorie 2) dürfen nur an Volljährige abgegeben werden; auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern kann diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden. Feuerwerkskörper dürfen nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. Wer sie danach zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.
Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kracher, Vulkane und Batteriefeuerwerke etc. ein nicht zu unterschätzendes Unfall- und Brandrisiko. Missbrauch oder Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Unfällen. Wer es um Mitternacht so richtig krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk könnten sonst zu einer recht explosiven Mischung werden!
Generell gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten (§ 23 Abs. 1 1.SprengV).
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern empfiehlt den Verbrauchern zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere folgende Verhaltensregeln:
• Nur geprüfte Qualität mit CE-Kennzeichnung und einer Registriernummer verwenden (z.B.: 0589-F2-0001).
• Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
• Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder brennbarem Material anzünden. Den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand einhalten.
• Kindern und Jugendlichen darf – auch im Familienkreis – kein Feuerwerk der Kategorie 2 überlassen werden.
• Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
• Leicht entzündbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
• Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
• Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu anzuzünden.
Für zusätzliche Auskünfte steht das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-15 19 zur Verfügung.
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Oberbürgermeister Christian Scharpf besuchte die letzte Sitzung des Migrationsrates in diesem Jahr – auch um dem Gremium seine Wertschätzung auszudrücken.
(ir) Das Ingolstädter Stadtoberhaupt lobte das große Engagement des Migrationsrates, mit dem die unterschiedlichsten Themen aufgegriffen werden
Silvia Leithner, eine der Leiterinnen des Bürgerhauses, berichtete dem Rat über das dort angesiedelte Seniorenbüro. Informationen und Angebote für die Generation 60plus stehen hier im Vordergrund und werden außer in deutscher Sprache auch in Türkisch, Russisch und Leichter Sprache angeboten, um noch mehr Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zu den bestehenden Angeboten zu erleichtern.
Die Themen Fachkräftegewinnung und Duale Ausbildung wurden aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet: Hansjörg Brunhuber, Integrationsberater Berufliche Bildung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, informierte über das Duale Ausbildungssystem und über die derzeit noch offenstehenden Ausbildungsplätze.
Melanie Rosenplänter, Leiterin des Amtes für Ausländerwesen und Migration, erläuterte die neue Gesetzeslage. Darüber hinaus berichtete eine Arbeitsgruppe des Migrationsrates über die Interkulturelle Filmwoche – eine Projektidee für das Jahr 2023.