Neuburg
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Die Bergheimer Staustufe muss wegen der Wehrrevision für drei Tage gesperrt werden.
(ir) Aufgrund der Wehrrevision an der Staustufe Bergheim kommt es von Dienstag, 28. April 2020 bis Donnerstag, 30. April 2020 zu einer Vollsperrung der Staustufe Bergheim.
Wie die ausführende Firma mitteilt, ist die Vollsperrung für den folgenden Zeitraum erforderlich: 28. April 2020 ab 12:00 Uhr bis einschließlich 30. April 2020 um 18:00 Uhr.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Zulassungsstellen in Neuburg und Schrobenhausen stehen ab Montag, 27. April 2020 für alle Zulassungen zur Verfügung.
(ir) Die Zulassungsstellen in Neuburg und Schrobenhausen stehen ab Montag, 27. April 2020 wieder für alle Zulassungen zur Verfügung. Zum gesundheitlichen Schutz der Bürger sowie der Mitarbeiter sind Zulassungsvorgänge nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe möglich. Termine können zu den üblichen Öffnungszeiten für die Zulassungsbehörde Neuburg unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-419 und für die Zulassungsstelle Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-705 vereinbart werden. Online-Zulassungen sind daneben selbstverständlich weiterhin möglich.
Das Landratsamt macht darauf aufmerksam, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Montag, 27. April 2020, im Landratsamt verpflichtend ist.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
251 Personen wurden bisher positiv getestet, davon gelten 156 als geheilt.
(ir) Zum Stand Freitag, 24. April 2020 um 13:00 Uhr, liegt die Zahl der Menschen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, bei 251. Davon gelten 156 als bereits geheilt. Zehn der auf COVID-19 positiv getesteten Personen sind verstorben.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist am Montag im Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen Pflicht.
(ir) Ab Montag, den 27. April 2020, sind alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wahrnehmen, dazu aufgefordert, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dabei ist auch ein Halstuch, ein Schal oder ein ähnlicher Behelf ausreichend. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist im Landratsamt damit verpflichtend.
Am Eingang des Landratsamtes ist zur Sicherstellung dieses Vorgehens eine Eingangsschleuse eingerichtet. Es werden nur Personen eingelassen, die einen bestätigten Termin vorweisen können und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Landratsamt baut auf das Verständnis der Bürger, da die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dient.
Im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gilt weiterhin eingeschränkter Publikumsverkehr. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur für unaufschiebbare Erledigungen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung ins Amt zu kommen. Weitere Anliegen sind soweit wie möglich per Telefon oder E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuklären. Falls der Besuch des Landratsamtes unumgänglich ist, muss dafür vorab ein Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden. Da Menschenansammlungen zu vermeiden sind, kann immer nur eine Person zu ihrem jeweiligen Anliegen vorsprechen. Die Telefonnummern der jeweiligen Bereiche sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de zu finden.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
247 Menschen wurden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bisher positiv getestet. Davon gelten 142 als geheilt.
(ir) Zum Stand Donnerstag, 23. April 2020 um 17:00 Uhr liegt die Zahl der Menschen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, bei 247. Davon gelten 142 als bereits geheilt. Zehn der auf COVID-19 positiv getesteten Menschen sind verstorben.