Neuburg
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen verlost Eintrittskarten für die Ladies Night der Schromlachia Schrobenhausen.
(ir) Die Faschingsgesellschaft Schromlachia aus Schrobenhausen feiert am diesjährigen Weiberfasching in der Donaumooshalle in Königsmoos die Ladies Night 2023. Die Party beginnt am Donnerstag, 16. Februar 2023 um 21:00 Uhr, Einlass ist ab 18 Jahren. Männer dürfen ab 24:00 Uhr mitfeiern.
Ehrenamtliche, die eine gültige Bayerische Ehrenamtskarte besitzen, können mit etwas Glück Eintrittskarten für die Faschingssause gewinnen. Das Landratsamt verlost zweimal zwei Eintrittskarten.
Sollten die Gewinner aus den Raum Schrobenhausen kommen, ist bei den Tickets ein Shuttlebus von Schrobenhausen nach Königsmoos inklusive. Weitere Informationen hierzu auf www.schromlachia.de.
An der Verlosung teilnehmen können alle Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte, die zum genannten Termin Zeit haben, durch Anmeldung mit dem Stichwort „Gewinnen mit der Bayerischen Ehrenamtskarte“ per Mail an
Teilnahmeschluss ist am Donnerstag, 2. Februar 2023. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fragen und Anregungen nimmt Regina Dorwarth vom Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten entgegen: telefonisch unter der Rufnummer (0 84 31) 57-534 oder per E-Mail an:
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Das Kreisjugendamt von Neuburg-Schrobenhausen nimmt Bewerbungen entgegen.
(ir) Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Neuburg a. d. Donau und der Jugendkammer beim Landgericht Ingolstadt werden die Jugendschöffen für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Das Kreisjugendamt ruft deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich innerhalb der nächsten Wochen für das Ehrenamt eines Jugendschöffen zu bewerben. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber wird der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Amtsgericht Neuburg eine bestimmte Anzahl von Personen – je zur Hälfte Männer und Frauen – vorschlagen. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem dort gebildeten Wahlausschuss.
Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren vor den Jugendgerichten mit. Wie die Schöffen an den Strafgerichten für Erwachsene, nehmen sie an der Hauptverhandlung in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter teil. Wegen der Betonung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt, in der Jugenderziehung erfahren sein und möglichst aus allen Kreisen der Bevölkerung stammen.
Die Jugendschöffen müssen aufgrund von teilweise langen Sitzungen für das Amt mental und körperlich geeignet sein und ausreichend die deutsche Sprache beherrschen. Einfühlungsvermögen in die verschiedenen sozialen Umfelder, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sind wichtige Voraussetzungen für die Eignung. Juristische Vorkenntnisse werden jedoch nicht benötigt.
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu auch die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis spätestens Montag, 20. Februar 2023 schriftlich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Kreisjugendamt, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg, um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben.
Die Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der im März dieses Jahres die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellen wird.
Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein.
Die Kriterien für die Eignung zum Schöffen, beziehungsweise Jugendschöffen können auch unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Das Bewerbungsformular steht auf der Internetseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/jugendamt zum Download bereit, kann aber auch im Bürgerservicebüro des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen abgeholt oder unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 78 angefordert werden.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Anträge zur Vereinspauschale 2023 sowie die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale.
(ir) Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens Mittwoch, 1. März 2023 vollständig vorlegen.
Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit IMS vom 10. Dezember 2020 und vom 29. November 2021 vorübergehend zugelassenen Vollzugs-erleichterungen werden aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2023 Mittwoch, der 1. März 2023.
Folgende Änderungen gelten für das Förderjahr 2023: Mitglieder mit einer Behinderung werden zehnfach gewichtet. Für das Verfahren 2023 steht erstmals ein Online-Antrag zur Verfügung. Der Link hierzu ist auf der Webseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen hinterlegt. Für die Verdoppelung der Vereinspauschale ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale 2023 stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Gesellschaft-und-Soziales/Sportförderung/Vereinspauschale-Staatlicher-Zuschuss zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 38.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Fort- und Weiterbildung für Beschäftigte und Unternehmen im Landkreis Neuburg.
(ir) In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk München organisiert die Wirtschaftsförderung Neuburg-Schrobenhausen eine Unternehmenssprechstunde zum Thema „Berufliche Weiterbildung“. Die Sprechstunde findet in regelmäßigen Abständen in den Räumen des Landratsamtes Neuburg statt
Interessierte Betriebe können sich zur Sprechstunde, die am Mittwoch, 25. Januar 2023 von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr stattfindet, anmelden. Bei erhöhter Nachfrage werden weitere Termine in naher Zukunft angeboten. Weiterbildungsinitiator Robert Kollmuß bietet Beratungen für Unternehmen/Betriebe und Beschäftigte bei Fragen zum Fortbildungsbedarf.
Weiterhin klärt er mit ihnen den zuständigen Weiterbildungsträger, organisiert eine mögliche finanzielle Förderung und begleitet auf Wunsch auch während der Weiterbildung. Diese Beratungsleistung ist unverbindlich und kostenfrei. Bei Interesse ist eine verbindliche Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung unter der E-Mail-Adresse
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Der nächste Vereinsabend der Funkamateure findet wieder in Weichering statt.
(ir) Die Funkamateure der Region Neuburg-Schrobenhausen treffen sich am Freitag, 13. Januar 2023 um 20:00 Uhr im Landgasthof Vogelsang, Bahnhofstraße 24 in 86706 Weichering zum monatlichen Vereinsabend.
Neben einem Rückblick wird es eine Vorstellung aktueller Aktivitäten des Vereins geben. Interessierte erhalten an diesem Abend auch Informationen rund um die Vorbereitung auf die Amateurfunklizenz Prüfung bei der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.t08.org.