Neuburg
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COVID-19-Fallzahlen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Freitag, 18. Februar 2022 um 13:30 Uhr 230 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung.
Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 20.140 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. 116 Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Freitag, 18. Februar 2022 um 13:30 Uhr.)
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden fünf Coronapatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. (Stand Freitag, 18. Februar 2022 um 8:00 Uhr)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg sind derzeit 17 COVID-19-Patienten stationär untergebracht. Bei zwei Patienten besteht der Verdacht einer Infektion. (Stand Freitag, 18. Februar 2022 um 12:00 Uhr.)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 64,29 Prozent. (Quelle: DIVI Intensivregister, Stand Freitag, 18. Februar 2022.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen laut RKI: 2601,0 (Stand Freitag, 18. Februar 2022).
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Covid-19-Fallzahlen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Donnerstag, 17. Februar 2022 um 16:30 Uhr 410 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 19.910 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. 116 Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Donnerstag, 17. Februar 2022 um 16:30 Uhr.)
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden fünf Coronapatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. (Stand Donnerstag, 17. Februar 2022 um 8:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg sind derzeit 20 COVID-19-Patienten stationär untergebracht. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. Bei drei Patienten besteht der Verdacht einer Infektion. (Stand Donnerstag, 17. Februar 2022 um 8:30 Uhr.)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 80 Prozent. (Quelle: DIVI Intensivregister, Stand Donnerstag, 17. Februar 2022 um 16:15 Uhr.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen laut RKI: 2585,7 (Stand Donnerstag, 17. Februar 2022.)
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Covid-19-Fallzahlen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Mittwoch, 16. Februar 2022 um 16:30 Uhr 530 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 19.500 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. 116 Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Mittwoch, 16. Februar 2022 um 16:30 Uhr)
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden sechs Coronapatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. (Stand Mittwoch, 16. Februar 2022 um 8:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg sind derzeit 18 COVID-19-Patienten stationär untergebracht. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. Bei drei Patienten besteht der Verdacht einer Infektion. (Stand Mittwoch, 16. Februar 2022 um 8:30 Uhr.)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 66,67 Prozent. (Quelle DIVI Intensivregister, Stand Mittwoch, 16. Februar 2022)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen laut RKI: 2582,6 (Stand Mittwoch, 16. Februar 2022).
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Bei der Ausstellung der digitalen Impf-Zertifikate gibt es unter anderem aufgrund von neuen Regelungen immer mehr Sonderfälle.
(ir) So kann es vorkommen, dass ältere Zertifikate nicht mehr mit aktuellen Regularien übereinstimmen. Deshalb müssen Apotheken bei der Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten genau hinschauen, um die Nachweise korrekt nach den aktuell geltenden Vorgaben auszustellen. Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten, wenn in den Apotheken einzelne Zertifikate nachgebessert werden müssen.
Neuerungen gibt es beispielsweise für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft sind. In diesem Fall gelten in Deutschland diejenigen, die nur eine Dosis Johnson & Johnson erhalten haben seit dem 12. Januar 2022 nicht mehr als vollständig geimpft. Es bedarf daher einer zweiten Impfung. Diese muss dann mit einem der beiden in Deutschland zugelassenen m-RNA-Impfstoffe erfolgen.
Auch bei der Nummerierung (Nummer der Dosis) von Covid-19-Impfungen gibt es seit Februar neue Vorgaben. Zum Beispiel erhalten Johnson-Geimpfte einen Nachweis mit der Bezeichnung „Impfung 2/1“, wenn sie zwei Dosen erhalten haben. Dabei ist zu beachten, dass in Deutschland die zweite Impfung nicht mehr als Booster gerechnet wird.
Derzeit gelten folgende Personen als vollständig geimpft:
• Als vollständig geimpft gilt eine Person, wenn ihr zwei Impfstoffdosen verabreicht wurden oder wenn ihr nach einer Infektion eine Impfdosis verabreicht wurde oder umgekehrt.
• Nach zwei Infektionen gilt eine Person derzeit nicht als vollständig geimpft.
• Auch im Falle von Johnson & Johnson sind zwei Impfungen notwendig, um als vollständig geimpft zu gelten. Die Grundimmunisierung ist am 15. Tag nach der 2. Impfung erreicht.
• Abweichend davon ist eine einzelne Impfstoffdosis ausreichend, wenn ein positiver Antikörpertest nachgewiesen werden kann und dieser Test vor einer Impfung gegen COVID-19 vorgenommen worden ist. Diese Person gilt ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis als vollständig geimpft.
• Eine Impfdosis ist auch dann ausreichend, wenn eine Person eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus nachweisen kann und zum Zeitpunkt des Nachweises noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hat. Ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis gilt diese Person als vollständig geimpft.
• Eine dritte Möglichkeit mit nur einer Impfung als grundimmunisiert zu gelten ist, wenn die betroffene Person nach Erhalt einer einzelnen Impfstoffdosis eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht hat. Diese Person gilt ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests als vollständig geimpft.
Folgende Kriterien gelten für eine Auffrischungsimpfung:
• Die STIKO empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) sollen drei Monate nach der Grundimmunisierung „geboostert“ werden. Dazu ist eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vorgesehen.
• Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird eine Boosterung mit Comirnaty 3 bis 6 Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.
• Als „geboostert“ gilt man ab dem Tag der Auffrischungsimpfung (3. Impfung/“Boosterung“).
• Personen, die nur eine Dose Johnson & Johnson erhalten haben, gelten in Deutschland seit dem 12.01.2022 nicht mehr als vollständig geimpft. Es bedarf daher einer zweiten Impfung. Diese muss dann mit einem der beiden in Deutschland zugelassenen m-RNA-Impfstoffe erfolgen. Eine Auffrischungsimpfung kann erfolgen, wenn die Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt. Die Auffrischungsimpfung ist ohne Wartezeit sofort gültig.
Wie bekomme ich einen Genesenennachweis?
Einen Genesenennachweis erhalten alle Personen, die mittels PCR-Test nachgewiesen eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Diesen Nachweis erhält man in der Apotheke. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich: Der Laborbericht/die Benachrichtigung des positiven Testergebnisses und/oder der Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes und (in Einzelfällen) ein negativer Test zu Ende der Quarantäne. Als genesen gilt man 28 Tage nach dem ersten positivem PCR Test und längstens 90 Tage.
Wann ist eine zweite Auffrischungsimpfung erforderlich?
Eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO für besonders gefährdete und exponierte Personengruppen. Das sind zum Beispiel Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen, für Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Personal von medizinischen Einrichtungen und Pflegeinrichtungen. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung positiv auf COVID-19 getestet wurden, sind davon ausgenommen. Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
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Covid-19-Fallzahlen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Dienstag, 15. Februar 2022 um 15:00 Uhr 432 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung.
Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 18.970 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. 116 Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Dienstag, 15. Februar 2022 um 15:00 Uhr.)
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden zehn Coronapatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. (Stand Dienstag, 15. Februar 2022 um 7:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg sind derzeit 22 COVID-19-Patienten stationär untergebracht. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. (Stand Dienstag, 15. Februar 2022 um 8:30 Uhr.)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 100,0 Prozent. (Quelle: DIVI Intensivregister, Stand Dienstag, 15. Februar 2022.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
Laut RKI: 2.591,8 (Stand Dienstag, 15. Februar 2022)