Neuburg
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COVID-19-Fallzahlen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Montag, 7. März 2022 um 15:30 Uhr 921 Neuinfektionen seit der Meldung vom Freitag. Zwei Personen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind verstorben.
Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 25.139 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. 118 Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand heutigen Montag, 7. März 2022 um 15:30 Uhr.)
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden acht Coronapatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut. (Stand heutigen Montag, 7. März 2022 um 7:00 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg sind derzeit 16 COVID-19-Patienten stationär untergebracht. Davon werden zwei Patienten intensivmedizinisch betreut. Bei fünf Patienten besteht der Verdacht einer Infektion. (Stand heutigen Montag, 7. März 2022 um 8:30 Uhr.)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 71,43 Prozent. (Quelle: DIVI Intensivregister, Stand heutigen Montag, 7. März 2022.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen laut RKI: 2158,0 (Stand heutigen Montag, 7. März 2022).
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COVID-19-Fallzahlen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Freitag, 4. März 2022 um 12:30 Uhr 177 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 24.218 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. 116 Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Freitag, 4. März 2022 um 12:30 Uhr.)
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden neun Coronapatienten behandelt. Davon werden zwei Patienten intensivmedizinisch betreut. (Stand Freitag, 4. März 2022 um 8:00 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg sind derzeit 17 COVID-19-Patienten stationär untergebracht. Davon werden zwei Patienten intensivmedizinisch betreut. Bei zwei Patienten besteht der Verdacht einer Infektion. (Stand Freitag, 4. März 2022 um 8:30 Uhr.)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 92,86 Prozent. (Quelle: DIVI Intensivregister, Stand Freitag, 4. März 2022.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen laut RKI: 2061,8 (Stand Freitag, 4. März 2022).
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Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und der Verbraucher-Service Bayern e.V. bieten weiterhin gemeinsam kostenlose und neutrale Energieberatungen für Bürgerinnen und Bürger an.
(ir) Dafür stehen qualifizierte Energieberater aus dem Landkreis bereit. Beratungsthemen sind Heizungsanlagen, Strom sparen, Heizen und Lüften, baulicher Wärme- und Hitzeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik, Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen), Förderprogramme und alle weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs und der Heizkosten.
Neben diesen klassischen Energieberatungen werden auch sogenannte Gebäude-Checks für private Haus- oder Wohnungseigentümer und private Vermieter angeboten. Diese erhalten einen Überblick über den Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie Sparpotentiale. Der Termin findet zu Hause statt und gibt eine fundierte Einschätzung der energetischen Situation. Er dauert etwa zwei Stunden.
Innerhalb von vier Wochen nach dem Termin erhalten die Bürgerinnen und Bürger per Post einen standardisierten Kurzbericht - der allerdings kein Gutachten ist - mit den Ergebnissen des Checks sowie Handlungsempfehlungen. Der Gebäude-Check hat einen Wert von zirka 250 Euro. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist der Basis-Check kostenlos. Für Detail-Checks beträgt der Preis für Bürgerinnen und Bürger 30 Euro.
Eine Anmeldung zur Energieberatung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist direkt über die kostenlose Hotline (08 00) 8 09 8 02 4 00 möglich. Aufgrund der derzeitigen Corona Situation finden bis auf absehbarer Zeit alle Energieberatungen telefonisch immer wochentags an Mittwochen statt.
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Im Mai 2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt.
(ir) Für die Befragungen werden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen weiterhin zuverlässige Erhebungsbeauftragte gesucht. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, diese wichtige statistische Erhebung zu unterstützen. Das Engagement wird mit einer attraktiven, steuerfreien Aufwandsentschädigung belohnt. Darüber hinaus erhalten alle Erhebungsbeauftragten eine Schulung zur Vorbereitung auf ihre wohnortnahe Tätigkeit.
Für den Zensus 2022 wurden in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Bayern 94 Erhebungsstellen eingerichtet. Sie sind wichtige Partner für das Bayerische Landesamt für Statistik, denn sie organisieren und koordinieren vor Ort die Durchführung der statistischen Großerhebung. Auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erhebungsstelle kümmern sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern. Diese werden im Rahmen der Haushaltebefragungen eingesetzt und führen kurze Interviews mit auskunftspflichtigen Personen vor Ort. Die ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt sich über wenige Wochen und startet Anfang Mai 2022.
Jeder, der zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) volljährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter eingesetzt werden. Für die Tätigkeit wird eine zuverlässige und sehr genaue Arbeitsweise vorausgesetzt. Hinzu kommt eine gewisse zeitliche Flexibilität mit Blick auf die Durchführung der Erhebungen. Höchste Priorität hat die Verschwiegenheit, vor allem beim Umgang mit den Daten. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Zudem werden alle anfallenden Auslagen sowie Fahrtkosten erstattet.
Wer als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter beim Zensus 2022 in Bayern die Erhebungsstelle Neuburg-Schrobenhausen unterstützen möchte, melde sich bitte bei der Erhebungsstelle im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Telefonnummer (0 84 31) 57-8 01 oder per E-Mail an
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Alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen stehen zunächst vor der Frage, wo sie sich anmelden können.
(ir) Diejenigen, die künftig oder sofort staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sollen sich an die nächstgelegene Registrierungsstelle, also eine ANKER-Einrichtung oder das Ankunftszentrum in München, wenden.
Wer sich hier registriert, muss nicht in der ANKER-Einrichtung wohnen oder länger dortbleiben. Man wird jedoch gefragt, ob man eine Unterkunft benötigt oder wo man privat unterkommt. Nach der Registrierung können diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen.
Wer eine Unterkunft benötigt, wird einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen. Hier kann Wohnraum in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft angeboten werden.
Informationen zu der aktuellen Vorgehensweise sind auf der Homepage des Landkreises nachzulesen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/Aktuelles/Ukraine-Infos zu finden.