Neuburg
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292 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Samstag, 8. Mai 2021 um 12:00 Uhr neun Corona-Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. 14 Personen sind wieder genesen. Aktuell sind 292 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen wird derzeit ein Coronavirus-Patient behandelt. (Stand Samstag, 8. Mai 2021 um 7:00 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit sieben bestätigte COVID-19-Patienten behandelt. Davon werden zwei Patienten intensivmedizinisch betreut und beatmet. Bei vier Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Samstag, 8. Mai 2021 um 9:30 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 3.967 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 3.603 als bereits genesen. 72 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Samstag, 8. Mai 2021 um 12:00 Uhr.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 91,5 (Stand Samstag, 8. Mai 2021 um 3:10 Uhr)
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Ab Montag, 10. Mai 2021, gelten im Landkreis Neubug-Schrobenhausen neue Regelungen.
(ir) Da die 7-Tage-Inzidenz (RKI) an fünf aufeinander folgenden Tagen (4. Mai 2021 bis einschließlich 8. Mai 2021*) den Wert von 100 unterschritten hat, gibt es in folgenden Bereichen Lockerungen:
Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte:
Erlaubt sind Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.**
Ausgangssperre:
Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben.
Einzelhandel:
Der Einzelhandel im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen kann für die Kunden nach Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen (Click & Meet). Ein Testnachweis ist nicht notwendig.
Wie bisher bleiben folgende Ladengeschäfte geöffnet:
der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte, Gartenmärkte, Versicherungsbüros, Tierbedarf und Futtermittel und sowie der Großhandel
Handwerksbetriebe und körperferne Dienstleistungen:
Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen können nach vorheriger Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung angeboten werden.
Sport:
Es ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und den Angehörigen eines weiteren Hausstands - maximal fünf Personen - (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.
Gastronomie:
Erlaubt sind das Abholen und Ausliefern von Speisen und Getränken.
Kulturstätten & Freizeiteinrichtungen:
Bibliotheken und Archive dürfen weiterhin wie bisher öffnen.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung und Erfassung der Kontaktdaten öffnen.
Schulen:
a) Unterrichtsbetrieb an Grundschulen:
• Ab Montag, 10. Mai 2021gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
b) Unterrichtsbetrieb an Förderschulen:
• Ab Montag, 10. Mai 2021 gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 bis 100: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen einschließlich der SVE
c) Unterrichtsbetrieb an allen weiterführenden Schulen:
• Ab Montag, 10. Mai 2021 gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100: Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand
Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an. Die Schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen im Gleichklang mit vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten. An allen Schularten gilt: Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Präsenzunterricht beziehungsweise an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen können.
Tagesbetreuungsangebote:
Die Betreuungsangebote können nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Hundeschulen:
Hundeschulen sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.
Ab wann gelten die inzidenzabhängigen Regelungen?
Überschreitet an
• drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort für diesen Bereich geltenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauffolgenden Tag in Kraft.
Unterschreitet an
• fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die dort geltenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
*Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
• 4. Mai 2021: 98,7
• 5. Mai 2021: 87,4
• 6. Mai 2021: 86,3
• 7. Mai 2021: 81,2
• 8. Mai 2021: 91,5
**Vollständig geimpfte Personen (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung) und von einer COVID-19-Erkrankung Genesene werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Als genesen gilt, wer o über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügt,
• bei dem die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und
• die Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
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297 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Freitag, 7. Mai 2021 um 13:00 Uhr 26 Corona-Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. 31 Personen sind wieder genesen. Aktuell sind 297 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infiziert. Derzeit befinden sich 707 Personen in Quarantäne.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit drei Coronavirus-Patienten behandelt. (Stand Freitag, 7. Mai 2021 um 6:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit acht bestätigte COVID-19-Patienten behandelt. Davon werden drei Patienten intensivmedizinisch betreut und beatmet. Bei vier Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Freitag, 7. Mai 2021 um 8:00 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 3.958 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 3.589 als bereits genesen. 72 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Freitag, 7. Mai 2021 um 13:00 Uhr.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 81,20 (Stand Freitag, 7. Mai 2021 um 3:11 Uhr)
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Onlinevortrag der Alzheimer Gesellschaft für Angehörige und Interessierte.
(ir) Ist es noch normale Vergesslichkeit oder doch der Beginn einer ernsthaften Erkrankung? Mit diesem Gefühl der Unsicherheit leben vor allem viele ältere Menschen und deren Angehörige. Ob sie gesund sind oder doch von einer Krankheit betroffen, stellt sich erst bei einer genauen Untersuchung heraus – die oft zu lange hinausgeschoben wird. Besonders wichtig ist es in jedem Fall, die frühen Symptome zu kennen, auch um behandelbare körperliche Erkrankungen zu erkennen und bei unauffälligen Befunden einfach die Sorge zu nehmen.
Zum Thema „Wie erkenne ich eine Demenz?“ bietet der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gemeinsam mit der Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt eine Informationsveranstaltung an. Am Dienstag, 25. Mai 2021 um 19:00 Uhr referiert Anelise Golin Stampfer, Erste Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e. V., in einem Onlinevortrag über die ersten Anzeichen der Demenzerkrankung. Im Anschluss an den Vortrag besteht Raum für Diskussion und Klärung offener Fragen.
Das Ziel des Vortrags ist es, Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen über die Krankheit Demenz aufzuklären, aber auch konkrete Hilfestellungen anzubieten.
Um eine vorherige Anmeldung bis Freitag, 21. Mai 2021 wird gebeten, per E-Mail unter
Interessierte können sich zudem für eine individuelle Beratung gerne an die Alzheimer Gesellschaft in Ingolstadt, aber auch an den Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen wenden.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stehen für eine persönliche Beratung insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Neuburg-Schrobenhausen gerne zu Verfügung. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch unter der Rufnummer (0 84 31) 57-5 47 zu erreichen.
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Der Pflegestützpunkt des Landkreises weitet sein Beratungsangebot in Neuburg und in Schrobenhausen aus. Ab Montag, 17. Mai 2021, bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzliche Sprechzeiten an. Zudem können natürlich auch Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
(ir) „Der Beratungsbedarf ist enorm“, begründet Christian Kutz das zusätzliche Angebot. Der Leiter des Pflegestützpunktes am Landratsamt weiß aus seiner täglichen Praxis, dass die Bürgerinnen und Bürger fachliche Unterstützung verstärkt annehmen. „Die Pflegeversicherung beispielsweise ist ein komplexes Thema. Hier helfen wir mit unserer Erfahrung sehr gerne weiter“, so Kutz und seine Mitarbeiterin Daniela Schläfer nennt weitere Beispiele aus dem Beratungsalltag: „Häufig fragen die Bürgerinnen und Bürger nach, welche Leistungen ihnen bei Pflegebedürftigkeit zustehen oder wie man sich auf die Begutachtung für Einstufung in den Pflegegrad vorbereitet.“
Angesichts der älter werdenden Gesellschaft werden die Angebote des Pflegestützpunktes immer häufiger nachgefragt. Deshalb ist das Team im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen um drei Teilzeitkräfte erweitert worden. Neben Christian Kutz und Daniela Schläfer sind die neuen Kolleginnen Carolin Schneider, Ingrid Mair und Anna Gableder für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger da.
Ab Montag, 17. Mai 2021, bietet der Pflegestützpunkt folgende Öffnungszeiten an: Montag und Freitag, von 9 bis 12 Uhr in der Außenstelle des Landratsamtes in Schrobenhausen, Regensburger Straße 5. Der Pflegestützpunkt in Neuburg, Bahnhofstraße 107, öffnet am Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Terminvereinbarungen sind telefonisch für beide Beratungsstellen unter der Rufnummer (0 84 31) 57-5 47 oder per E-Mail an pflegestü
Das Foto zeigt das Team des Pflegestützpunktes, das für hat für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger ein offenes Ohr hat. Von links: Carolin Schneider, Daniela Schläfer, Christian Kutz, Ingrid Mair und Anna Gableder.