Pfaffenhofen
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Die Dr. Hans-Eisenmann-Straße in Schweitenkirchen muss bis Dezember voll gesperrt werden.
(ir) Wegen Straßenbauarbeiten muss die Kreisstraße PAF 25 im Bereich der Ortsdurchfahrt Schweitenkirchen, also die Dr.-Hans-Eisenmann-Straße, vom 31. August bis 20. Dezember komplett gesperrt werden. Der Anliegerverkehr bis zur Baustelle ist frei. Die Dr.-Hans-Eisenmannstraße kann über folgende drei Umleitungsstrecken erreicht werden:
Umleitungstrecke I:
Staatsstraße 2045 Schweitenkirchen - Sünzhausen – Kreisstraße PAF 11 Sünzhausen, Holzhausen, Helfenbrunn – Staatsstraße 2054 (Zolling – Kirchdorf a.d.Amper)
Umleitungsstrecke II:
Kirchdorf –Staatsstraße 2054 bis Nörting – auf der FS4 und der PAF 6 über Niederthann und die PAF 27 nach Oberthann weiter auf die Staatstraße 2045 (Pfaffenhofen – Schweitenkirchen).
Umleitungsstrecke III:
Erreichbarkeit über das Gewerbegebiet Süd (Woelkestraße).
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September-Sprechstunden der Schwangerenberatungsstelle in Vohburg und Manching.
(ir) Das Gesundheitsamt am Pfaffenhofener Landratsamt teilt mit, dass die monatliche Außensprechstunde der Schwangerenberatungsstelle am Dienstag, 5. September 2017 vormittags in der Außenstelle Nord des Landratsamtes in Vohburg und am Donnerstag, 7. September 2017 vormittags im Manchinger Bürgerhaus, Ursinusstraße 1, Zimmer 14, Telefon (0 84 59) 32 40 11 stattfindet.
An beiden Sprechtagen steht Frau Seidl für alle rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen rund um Schwangerschaft, Elternzeit und Elterngeld zur Verfügung.
Eine telefonische Voranmeldung ist unter der Rufnummer (0 84 41) 27-14 10 oder per E-Mail an
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Vor kurzem hat der Gesetzgeber die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) verbessert.
(ir) Die Leistungen können jetzt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bis zum Alter von 18 Jahren gewährt werden. „Bisher hatten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen“, erläutert dazu Elke Dürr, die Leiterin des Sachgebiets Familie, Jugend, Bildung des Pfaffenhofener Landratsamts. Ferner war die Bezugsdauer bislang auf sechs Jahre begrenzt. Nunmehr gibt es die Geldleistung unbefristet.
„Das Unterhaltsvorschussgesetz findet Anwendung, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Dann drohen häufig finanzielle Probleme“, so Elke Dürr. Der allein erziehende Elternteil kann in diesem Fall beim Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung des Landratsamts Pfaffenhofen einen schriftlichen Antrag stellen. Dort gibt es auch die Antragsvordrucke.
Da die gesetzlichen Änderungen erst seit Mitte August rechtswirksam sind, besteht einmalig die Möglichkeit, bei allen neuen Anträgen von Kindern, die über 12 Jahre sind beziehungsweise bei denen die bisherige Höchstleistungsdauer von 72 Monaten bereits ausgeschöpft war, die UVG-Leistungen rückwirkend zum 1. Juli 2017 zu bewilligen. Hierzu muss der Antrag jedoch spätestens bis 30. September 2017 beim Pfaffenhofener Landratsamt vorliegen.
„Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben“, so Sachgebietsleiterin Elke Dürr. Dieser muss ledig, verwitwet oder geschieden sein oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt in Deutschland leben und nicht beziehungsweise nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Unterhaltsvorschuss kann auch beantragt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil oder ein Stiefelternteil verstorben ist. Waisenbezüge werden hier entsprechend angerechnet.
Die Unterhaltsvorschussleistungen betragen derzeit monatlich für Kinder von
0 bis 5 Jahre: 150 Euro
6 bis 11 Jahre: 201 Euro
12 bis 17 Jahre 268 Euro
Bei der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für Kinder über 12 Jahre gibt es jedoch noch einige Besonderheiten:
Falls der alleinerziehende Elternteil Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Teil II) erhält, muss überprüft werden, ob das Kind bei Gewährung eines Unterhaltsvorschusses keine SGB II-Leistungen mehr benötigen würde oder ob der alleinerziehende Elternteil Einkommen von mindestens 600 Euro erzielt.
Ausbildungsvergütungen und Vermögenseinkünfte des Kindes werden nach Abzug von Pauschbeträgen zur Hälfte angerechnet.
Wer im Landkreis Pfaffenhofen wohnt, kann die Unterhaltsvorschussleistungen beim Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung beantragen. Den Antrag findet man auf der Internetseite www.landkreis-pfaffenhofen.de.
Die Ansprechpartner sind:
Ingrid Bezdicek, Buchstabe A bis J, Telefon: (0 84 41) 27-2 51 (von Montag bis Freitag)
Michaela Moser, Buchstabe K bis P, Telefon (0 84 41) 27-1 82 (Montag, Dienstag und Donnerstag)
Brigitte Wagner, Buchstabe Q bis Z, Telefon (0 84 41) 27-2 56 (Montag, Dienstag bis Freitag vormittags)
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Lorenz Stiftl, der Festwirt des Spaten-Zelts, spendiert jedem Inhaber einer gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte aus dem Landkreis Pfaffenhofen während des Barthelmarktes ein Freigetränk.
(ir) Wie der Festwirt mitteilte, will er damit seinen Respekt sowie die Anerkennung für die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Menschen zum Ausdruck bringen. „Der Einsatz der Freiwilligen, die in unserer Gesellschaft Gutes tun, kann nicht hoch genug geschätzt werden“, so der Gastronom. Das Freibier sei ein kleiner Dank für die große Leistung der Ehrenamtlichen.
Die Ehrenamtskarteninhaber werden gebeten, sich im Festbüro des Stiftl-Zelts zu melden und unter Vorlage der eigenen Bayerischen Ehrenamtskarte und des Personalausweises eine Getränke-Münze abzuholen. Die Freigetränke, entweder 1 Maß Bier oder 1 Maß alkoholfreies Getränk, werden dann bis 20:00 Uhr gegen Abgabe der Münze vom Bedienungspersonal im Festzelt ausgegeben.
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Die von politischen Gruppierungen in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, er würde dem Kreistag Informationen vorenthalten, hat Anton Westler, der Stellvertreter des Landrats jetzt zurückgewiesen.
(ir) „Ich bin für alle Fragen offen, sowohl für die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger als auch der Kreistagsmitglieder“, betonte Westner. Er sei täglich laufend in Besprechungen und Gesprächen und gebe gerne alle Informationen weiter, die nicht dem Datenschutz unterliegen. Anton Westner: „Die Mitglieder des Kreistags können mich jederzeit anrufen oder einen Termin vereinbaren. Wir können alle Kreisangelegenheiten diskutieren", so Westner. Er stehe für Offenheit und transparente Verwaltungsverfahren, sofern nicht Interessen einzelner Personen oder der Allgemeinheit entgegenstehen.
Bei der letzten Kreistagssitzung seien alle Tagesordnungspunkte umfangreich vorbereitet, vorgestellt und diskutiert worden. „Im öffentlichen Teil wurde die Entwicklung der Ilmtalklinik vom Geschäftsführer und vom Prokuristen ausführlich dargestellt“, so Westner. Im Rahmen der Präsentation der aktuellen Zahlen bestand auch die Möglichkeit zur Fragestellung und Diskussion. Die von der FDP – Fraktion angesprochene Frage zur Kostenstellenrechnung der Ilmtalklinik bezog sich auf einen Tagesordnungspunkt im nicht-öffentlichen Teil, der eine ganz andere Thematik zum Inhalt hatte. Insofern habe er eine spezielle Frage eines Mitglieds bei diesem Tagesordnungspunkt nicht zugelassen, was den Regeln der Geschäftsordnung des Kreistags entspreche.
Unabhängig davon hält es der Stellvertreter des Landrats für „nicht zweckmäßig“, operative Detailfragen zur Aufbau – und Ablauforganisation der Ilmtalklinik im Kreistag zu diskutieren. „Nicht ohne Grund haben wir dafür den Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH, der sich mit diesen Inhalten befasst“, betonte Westner. Der Kreistag befasse sich mit Grundsatzfragen, die den Landkreis als Gesellschafter betreffen. Dies entspreche den Vorgaben des Gesellschaftsrechts, ansonsten laufe die Aufgabenstellung des Aufsichtsrats „ins Leere“. Er gehe davon aus, dass die jeweiligen Aufgabenbereiche der Gremien von den Fraktionen beachtet und nicht in Frage gestellt werden.
Soweit es nach den gesetzlichen Vorschriften des GmbH – Gesetzes möglich ist und keine Geheimhaltungsvorschriften verletzt werden, könnten die Kreisräte in Sachen Ilmtalklinik sowohl mit ihm als derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden als auch mit der Geschäftsführung Kontakt aufnehmen. Für alle die Klinik betreffenden Fragen und Angelegenheiten stehe man gerne zur Verfügung. Man sei für jede fachliche Anregung dankbar, „die die Ilmtalklinik weiter bringt“. Diesbezügliche Informationswünsche aus der Mitte des Kreistags habe er jedoch bisher nicht vernommen. Insofern sei er erstaunt über die Diskussion.
Was das Thema „Hähnchenmastanlage Eschelbach“ betrifft, sei dies eine Aufgabe des staatlichen Teils Landratsamts und keine kommunale Aufgabe. Es sei „unbestritten“, dass dieses Thema der Diskussion im Kreistag nicht zugänglich ist. Dies sei in der Landkreisordnung und der Geschäftsordnung des Kreistags so geregelt. Westner: „Die Mitglieder des Kreistags wissen auch, wofür der Kreistag zuständig ist und wofür nicht. Ich bin bisher damit gut gefahren, mich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und werde dies auch in Zukunft tun.“