Pfaffenhofen
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Heuer steht der 25. Tag des offenen Denkmals unter dem Motto „Macht und Pracht“.
(ir) „Das Motto lässt sich überregional und auf alle Epochen beziehen. Architektur und Kunst drücken seit jeher den Wunsch ihrer Erbauer, Erschaffer und Auftraggeber aus, Schönheit, Wohlstand, weltliche und religiöse Machtansprüche abzubilden“, so Julia Schneider, zuständig für den Denkmalschutz am Landratsamt Pfaffenhofen.
Der Tag des offenen Denkmals ist eine europaweite Veranstaltung und bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern jedes Jahr am zweiten Sonntag im September, dem 10. September, Zutritt zu nicht oder nur teilweise geöffneten Stätten. Erklärtes Ziel des „Tages des offenen Denkmals“ ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und das Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken. Der Landkreis Pfaffenhofen ist in diesem Jahr mit fünf verschiedenen Veranstaltungen vertreten.
In der Stadt Pfaffenhofen gibt es zwei Angebote: Ursula Beyer vom Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen e.V. bietet eine geführte Denkmaltour zu den wesentlichen Denkmälern in Pfaffenhofen zwischen Hungerturm und Flaschlturm. Dabei gibt es Informationen zu Architektur und Stadtgeschichte unterhaltsam gewürzt mit ein paar Anekdoten und Pfaffenhofener Kuriositäten. Beginn des ca. zweistündigen Rundgangs ist um 10:00 Uhr am Hungerturm (Schnittpunkt Ilmstraße/Stadtgraben/Schlachthofstraße). Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung bei Ursula Beyer unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 39 56 oder per E-Mail an
Einen weiteren Höhepunkt in Pfaffenhofen stellt das Ritterhaus am Hauptplatz 41 dar. Das Ritterhaus wurde 1396 erstmals geschichtlich erwähnt. Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit Neubarockfassade und steilem Satteldach mit vorgeblendetem Schweifgiebel. Um 10:00 und 14:00 Uhr findet hier jeweils eine Führung durch Herrn Baierl statt, wobei es interessante Informationen über Vergangenheit und Gegenwart des Ritterhauses gibt. Anmeldung unter der Telefonnummer (0 84 41) 87 10 00. Das Ritterhaus öffnet am „Tag des offenen Denkmals“ jeweils eine halbe Stunde vor Führungsbeginn.
In Scheyern öffnet die ehemalige Waldbauernschule in der Marienstraße 8 ihre Pforten. Das Gebäude wurde 1568 als Taferne des Klosters Scheyern erbaut. Es wurde in der Vergangenheit als Gasthaus und von 1979 bis 2003 als Waldbauernschule genutzt. Herr Wismath als verantwortlicher Fachbegleiter des gegenwärtigen Architektenwettbewerbs für die Waldbauernschule bietet um 11:00 und 14:00 Uhr fachkundige Führungen an, die jeweils zirka eine Stunde dauern. Eine Anmeldung zu den Führungen ist bei Claudia Beyer unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 64-0 oder per E-Mail an
Passend zum diesjährigen Motto „Macht und Pracht” erwartet die Besucher der Scheyerer Waldbauernschule zudem eine besonders funkelnde Ausstellung: Künstlerin Margit Grüner stellt König Ludwig II. (Foto) in den Mittelpunkt ihres neuesten Mosaikprojektes. Der König steht dabei im Reigen der bayerischen (Produkt-)Königinnen. Da trifft man die Hopfen-, Bier-, Spargel-, Wein- und Kartoffelkönigin ebenso wie die Erdbeer-, Jagd- und Zwiebelkönigin.
In Vohburg findet um 14:00 und 15:30 Uhr jeweils ein Lichtbildvortrag über den Burgberg mit Burgtor, sanierter Burgmauer, die Pfarrkirche St. Peter und das ehemalige Pflegerschloss statt. Eine kurze Führung schließt sich an, die Gebäude sind von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgängig zu besichtigen. Treffpunkt zu den Vorträgen, die Archivpfleger Rudolf Kolbe hält, ist das neue Trauzimmer im Pflegerschloss.
Das Schloss Jetzendorf öffnet seine Tore zum „Tag des offenen Denkmals“ jeweils um 13:00 und 16:00 Uhr für eine Führung durch den Kastellan Herrn Wenger. Die Besichtigung des Schlosses umfasst den aktuellen Stand der Bauarbeiten im Süden, dem ehemaligen Wohnschloss, und Teile des bereits renovierten/sanierten Hochschlosses und wird ca. eine Stunde in Anspruch nehmen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung mit Rückbestätigung des Termins unter der Telefonnummer (0 81 37) 57 55 oder per E-Mail an
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Energiesprechstunden des Landkreises Pfaffenhofen findenan zwei Montagen im September statt.
(ir) Die nächsten Energiesprechstunden des Pfaffenhofener Landkreises finden am Montag, 4. September und Montag, 11. September jeweils von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Pfaffenhofener Sonnenstraße 3, im Sachbereich Energie und Klimaschutz des Landratsamts, statt.
Wie senke ich meine Energiekosten? Welche Förderprogramme kann ich nutzen? Wann brauche ich einen Energieausweis? Wie lese ich meine Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung richtig?
Der Landkreis Pfaffenhofen bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig kostenlose Energiesprechstunden an, in denen unabhängige zertifizierte Energieberater produktneutral über Energieeinsparmöglichkeiten und die Steigerung der Energieeffizienz bei Neubau und Sanierung beraten. In den Sprechstunden, die jeweils rund 30 Minuten dauern, wird eine unkomplizierte und objektive Hilfestellung beim Einstieg in das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien geboten. Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen in ihren Wohngebäuden hat der Landkreis Pfaffenhofen ein Förderprogramm zur Energieeinsparung aufgelegt. Bezuschusst werden die Energieberatung von Wohngebäuden im Bestand sowie die Fenstererneuerung. Auch hierzu werden Interessenten in der Energiesprechstunde beraten.
Eine Anmeldung zu den Terminen ist bei Harald Wunder im Landratsamt Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 99 oder per E-Mail an
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Strafverzicht bei Abgabe von unerlaubt besessenen Waffen und Munition.
(ir) Durch die Änderung des Waffenrechts soll die Zahl illegal zirkulierender Waffen verringert werden. Deshalb wurden kürzlich die waffenrechtlichen Vorschriften geändert und ein für ein Jahr befristeter Strafverzicht bei der Abgabe von unerlaubt besessener Waffen und Munition eingeführt. Darauf hat jetzt das Landratsamt Pfaffenhofen hingewiesen.
Dazu Wolfgang Koch, der Leiter des Sachgebiets „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im Landratsamt Pfaffenhofen: „Das Gesetz enthält nunmehr unter anderem eine auf ein Jahr befristete Amnestieregelung. Wer unerlaubt Waffen und/oder Munition besitzt, hat bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben, ohne wegen des illegalen Erwerbs und Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Wir raten den Betroffenen, diese Amnestieregelung zu nutzen, zumal die Abgabe solcher Waffen gebührenfrei ist.“
Diese Frist sei eine Chance für alle, die sich unerlaubt besessenen Waffen und Munition entledigen möchten.
Das Landratsamt Pfaffenhofen weist zugleich auf einige wichtige Regelungen hin. So ist das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr möglich, um die Amnestie in Anspruch nehmen zu können. „Die Straffreiheit gilt nur, wenn dem Waffenbesitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße nicht bekannt gegeben worden ist oder die Tat zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe noch nicht entdeckt worden ist“, so Wolfgang Koch.
Das Landratsamt teilt weiterhin mit, dass auch Inhaber von Waffenbesitzkarten, die legal besessene Schusswaffen nicht mehr benötigen, diese Waffen ebenfalls – unter Vorlage der Erlaubnisurkunden – bei der Waffenbehörde oder bei den Polizeidienststellen abgeben können.
„Wir empfehlen, vorab mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung dazu einen Termin zu vereinbaren“, so Wolfgang Koch. Zudem wird ausdrücklich geraten, bei der Abgabe von Waffen und Munition darauf zu achten, dass die Schusswaffen stets entladen sind. Während des Transports müssen Waffen und Munition getrennt voneinander in verschlossenen Behältnissen und damit nicht zugriffsbereit transportiert werden.
Für weitere Auskünfte oder Terminvereinbarungen zur Abgabe von Waffen stehen bei der Unteren Waffenbehörde im Landratsamt Pfaffenhofen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
• Gerlinde Reisner, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 93
• Tobias Furtmayr, Telefonnummer (08 44 1) 27-3 63
• Annemarie Abeltshauser, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 44
• Wolfgang Koch, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 40
Siehe auch: Wer hat noch Waffen daheim?
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Bautätigkeit im Landkreis Pfaffenhofen weiter auf hohem Niveau: Zahl der Baugenehmigungen im 1. Halbjahr 2017 weiter gestiegen.
(ir) Die Bautätigkeit im Landkreis Pfaffenhofen nimmt weiter zu. Das belegen die Ergebnisse der Statistik für das erste Halbjahr 2017, die Abteilungsleiterin Karola Mayer vorlegt:
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes haben im ersten Halbjahr 2017 1.160 Bauanträge und sonstige Verfahren, wie zum Beispiel Nutzungsänderungen, Bauvoranfragen, Kiesabbauanträge etc. registriert. Dies bedeutet eine Zunahme um 149 Bauverfahren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, was einer Steigerung um 14,74 Prozent entspricht“, führt die Abteilungsleiterin aus. Zum Vergleich: Im 1. Halbjahr 2010 waren es 740 Anträge. Die Zahl der Verfahren hat in sieben Jahren um 56,65 Prozent zugenommen.
Die häufigste Bauform bei Wohngebäuden ist, wie in den Vorjahren, das Einfamilienhaus mit 280 Verfahren im 1. Halbjahr 2017. Insgesamt wurden bis zur Jahresmitte 2017 591 Wohnbauvorhaben (1. Halbjahr 2016: 543), 131 Nebengebäude (1. Halbjahr 2016: 132), 63 landwirtschaftliche Bauten (1. Halbjahr 2016: 46), 134 industrielle und gewerbliche Bauten (1. Halbjahr 2016: 140) und 34 öffentliche Bauten wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Sportstätten (1. Halbjahr 2016: 44) eingereicht. Die Zahl der sonstigen Baumaßnahmen stieg die Zahl im 1. Halbjahr 2017 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 von 469 auf 549 Vorhaben. Es wurden 133 Bauvoranfragen gestellt. 125 Anträge liefen im Freistellungsverfahren.
„Die Statistik und die vielen Baustellen im Landkreis zeigen, dass die Bautätigkeit im Landkreis weiter sehr hoch ist“, so der Stellvertreter des Landrats Anton Westner. Die Gründe dafür sind vielfältig: Der Landkreis Pfaffenhofen liegt inmitten der Ballungsräume München, Augsburg, Regensburg und Nürnberg und in direkter Nachbarschaft zur Großstadt Ingolstadt. Er gehört zu den Wachstumsregionen in Bayern mit hoher Wirtschaftskraft. Die Bevölkerung wächst stetig. Vorausberechnungen gehen davon aus, dass im Jahr 2030 im Landkreis Pfaffenhofen 138.800 Menschen leben. Das entspricht einer Zunahme in 15 Jahren um 14.700 Einwohner. „Die Entwicklung der letzten Jahre wird sich also voraussichtlich fortsetzen, sofern die Rahmenbedingungen gleich bleiben“, so Westner.
Allerdings lasse sich nicht jeder Bauwunsch ohne rechtliche Hindernisse verwirklichen. Nachverdichtung, die Entwicklung von kleinen Ortsteilen, Ortsrandlagen und die Berücksichtigung von Nachbarbelangen werfen oft komplexe rechtliche Fragen auf. Manches Bauvorhaben muss etliche auch rechtliche Hürden überwinden, bevor es genehmigt werden kann, verlautet es aus dem Landratsamt.
Das Bauamt ist für die Anforderungen durch steigende Fallzahlen und komplexe Sachverhalte gut gerüstet: Ein fünftes Bauteam wurde im Herbst 2016 eingerichtet, die Zuständigkeiten im Bauamt zu Beginn dieses Jahres neu geregelt: Für jede Gemeinde gibt es einen gleichbleibenden Ansprechpartner für rechtliche und bautechnische Fragen. Gut bewährt hat sich auch der sog. Bearbeitungstag: Am Mittwoch bleibt das Bauamt für Externe geschlossen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben so die Gelegenheit, sich ganz auf die Fallbearbeitung zu konzentrieren“, betont die Abteilungsleiterin Karola Mayer. Diesen Tag nutzen die Bauteams, um Vorgänge abzuschließen und vor allem, um Genehmigungen fertig zu stellen. 434 Mal (1. Halbjahr 2016: 361) wurde eine Baugenehmigung beantragt; 636 Baugenehmigungen wurden im 1. Halbjahr erteilt (1. Halbjahr 2016: 572 Baugenehmigungen). Die Zahl der erteilten Baugenehmigung stieg um 11,19 Prozent.
Damit die Bearbeitung zügig erfolgen kann, hat das Bauamt folgende Hinweise für Bauwillige:
• Bauantragssteller sollten sich überlegen, wann sie mit dem Bau beginnen möchten und rechtzeitig mit den Planungen beginnen. Dazu gehört es, sich über notwendige Unterlagen zu informieren.
• Vor Einreichen des Bauantrags sollten die Unterlagen mit dem Planfertiger auf Vollständigkeit geprüft werden.
• „Wenn das Bauamt Unterlagen nachfordern muss, führt das häufig zu Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens“, so Karola Mayer. Möglicherweise strittige Punkte (Außenbereichslage, Lärm- und Geruchsbelästigung, Baumbestand oder Artenschutz) können auch vorweg mit der Gemeinde und dem Landratsamt geklärt werden. Hierfür eignet sich häufig das Vorbescheidsverfahren.
Auskunft erhalten Interessenten bei der Gemeinde und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes im Landratsamt.
Anton Westner: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes haben wie ich größtes Verständnis dafür, dass jeder Bauwillige seine Pläne schnell umsetzen möchte. Tatsächlich und rechtlich ist das nicht immer einfach. Das Bauamt berät bei Problemen und wendet die Rechtsvorschriften soweit vertretbar im Sinne der Bauwerber an. Selbstverständlich stehe ich für Ihre Anliegen auch persönlich zur Verfügung. Termine im Rahmen der Bürgersprechstunden können mit meinem Vorzimmer unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-2 05 jederzeit vereinbart werden. Pauschale Kritik am Bauamt ist unsachlich und unfair. Ich weise diese mit aller Deutlichkeit zurück“.
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Zwischen Tegernbach und Pfaffenhofen muss die Kreisstraße voll gesperrt werden.
(ir) Die Kreisstraße PAF 4 zwischen Tegernbach und Pfaffenhofen ist ab dem 4. September bis einschließlich 3. November im Bereich Tegernbach bis Kreuzung Eutenhofen (Schönthaler Berg) wegen Straßenbauarbeiten gesperrt.
Die Umleitung erfolgt in diesem Zeitraum über Tegernbach - PAF 9 - Ehrenberg - B 13 - Haimpertshofen - Heißmanning - Umgehung Anton-Schranz-Straße und umgekehrt.