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Nicht jeder Fisch ist für den Gartenteich geeignet.
(ir) Beim Anlegen eines Gartenteichs mit Fischbesatz stellt sich die alles entscheidende Frage: Welchen Fischen soll das garteneigene Biotop künftig als Lebensraum dienen? Die Auswahl geeigneter Fischarten ist groß. Auf einige sollten Sie im Interesse der Tiere besser verzichten:
Forellen sollten aus verschiedenen Gründen nicht im Teich gehalten werden. Zum einen sind sie Räuber, die sich gerne auf schwächere Arten stürzen. Zum anderen benötigen sie kaltes, sauerstoffreiches und vor allem schnell fließendes Wasser, um sich wohlzufühlen. Auch die schönsten Bachläufe im Garten können ihnen diese Umgebung nicht bieten.
Auch der Hecht ist ein großer Räuber, der innerhalb kurzer Zeit den gesamten Teich leer frisst. Da diese großen Fische sehr aktiv sind, besteht für sie außerdem die Gefahr, dass sie aus dem Teich springen und an Land verenden.
Ein ähnliches Fressverhalten wie der Hecht zeigt der gemeine Sonnenbarsch. Mit rund 15 bis 30 Zentimeter Körperlänge ist er allerdings deutlich kleiner. Sonnenbarsche werden teilweise eingesetzt, um die Fischbrut im Gartenteich zu reduzieren. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der aus Nordamerika stammende Fisch sich sehr schnell vermehrt und zur Plage werden kann.
Die meisten der zahlreichen Zuchtformen des Goldfischs fühlen sich pudelwohl im Gartenteich. Es gibt allerdings auch Hochzuchtformen, die sich zur Pflege im Teich nicht eignen. Dazu zählt beispielsweise der Schleierschwanzgoldfisch, dem die kalten Wintermonate im Garten zu schaffen machen. Für eine dauerhafte Haltung im Teich ist diese Goldfischart daher nicht geeignet.
Zu den im Teich unerwünschten Raubfischen zählen neben den bereits erwähnten auch Gelbling und Waller sowie die verschiedenen Welsarten wie der schwarze Katzenwels und der Zwergwels sowie Störe und amerikanische Flusskrebse. Da diese Arten den gesamten Fischbestand des Teichs leer fressen werden, sollten Sie auf sie verzichten.
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Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im 1. Halbjahr 2023 um 27,2 % gesunken.
(ir) Im 1. Halbjahr 2023 wurde in Deutschland der Bau von 135.200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 27,2 Prozent oder 50.600 Baugenehmigungen weniger als im 1. Halbjahr 2022.
Im Juni 2023 ist die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen gegenüber dem Vorjahresmonat um 28,5 Prozent gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 8.700 Wohnungen auf 21.800 Wohnungen.
Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben.
In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
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Zwischen München und Nürnberg können nicht alle Züge planmäßig verkehren.
(ir) Aufgrund eingeschränkter Fahrzeugverfügbarkeit entfallen am Freitag, 18. August 2023 einige Fahrten der Linie RE 1 zwischen München Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof.
Sie werden zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof, Allersberg (Umstieg von/zur Linie S 5) und Roth (Umstieg von/zur Linie S 2) durch einen Schienenersatzverkehr ersetzt:
RE 4024 München Hauptbahnhof Abfahrt 14:04 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 15:49 Uhr
RE 4042 München Hauptbahnhof Abfahrt 20:05 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 21:49 Uhr
RE 4005 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 6:08 Uhr - München Hauptbahnhof Ankunft 7.35 Uhr
RE 4035 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 18:08 Uhr - München Hauptbahnhof Ankunft 19:55 Uhr
RE 4043 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 22:33 Uhr - München Hauptbahnhof Ankunft 0:39 Uhr
Bitte beachten Sie die Fahrtzeitverlängerung des Schienenersatzverkehrs.
Reisende zwischen Allersberg (Rothsee) und Nürnberg Hauptbahnhof nutzen bitte die S-Bahnlinie 5 nach Nürnberg Hauptbahnhof.
Alternativ können Sie die Züge der RB 16 (München Hauptbahnhof - Ingolstadt Hauptbahnhof - Treuchtlingen - Nürnberg Hauptbahnhof) nutzen. Diese Alternative verlängert die Reisezeit zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof um etwa eine Stunde.
Bitte überprüfen Sie Ihre Verbindung kurz vor der Reise.
Weitere Informationen zu Verzögerungen und Zugausfällen finden Sie zudem in der Fahrplanauskunft auf www.bahn.de sowie unter www.bahn.de/ris
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Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, haben große Probleme, ihre Rechte durchzusetzen.
(ir) Anlässlich der heute vom Medizinischen Dienst (MD) Bund vorgestellten Jahresstatistik 2022 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
„Laut MD bewegt sich die Zahl der Gutachten auf dem Niveau der Vorjahre. Nur in etwa jedem fünften Fall kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Fehler Ursache des Schadens war. Dies zeigt aber nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Nur etwa drei Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt.
Wir wissen aus der täglichen Beratung unserer Versicherten, dass Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, nach wie vor große Probleme haben, ihre Rechte durchzusetzen. Es gibt zu hohe Hürden bei der Beweisführung, oft lange Verfahrensdauern und Probleme bei der Schadensregulierung. All diese Barrieren müssen endlich abgebaut und die Rechte der Patientinnen und Patienten gestärkt werden. Die AOK-Gemeinschaft fordert eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes von 2013.
Wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, sollte der Nachweis erleichtert werden. Bisher müssen nicht nur der Behandlungsfehler und der Schaden bewiesen werden, sondern auch der ursächliche Zusammenhang. Zudem sollte gesetzlich verankert werden, dass Betroffenen Einsicht in alle notwendigen Unterlagen gewährt wird, Verweigerungen müssen sanktioniert werden. In der Praxis sieht das leider noch anders aus. In ihrem mehr als 20-jährigen Engagement nehmen die spezialisierten Beratungsteams der AOK-Gemeinschaft wahr, dass Betroffene aufgrund der hohen Hürden oft Abstand davon nehmen, ihre Rechte durchzusetzen. Das darf so nicht bleiben.“
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Die DAK-Gesundheit veröffentlichte Fehlzeiten-Analyse. Fast jede und jeder Zweite im Freistaat Bayern war in diesem Jahr bereits mindestens einmal arbeitsunfähig.
(ir) Der Krankenstand in Bayern ist in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres auf einen neuen Höchststand geklettert. Es gab 45 Prozent mehr Fälle als im Vorjahreshalbjahr. Fast die Hälfte der Beschäftigten (47,5 Prozent) hatte bis Ende Juni 2023 bereits mindestens eine Krankschreibung.
So eine hohe Quote wird gewöhnlich erst am Ende eines Jahres erreicht. Nach einer aktuellen Analyse der DAK-Gesundheit stieg der Krankenstand auf 4,8 Prozent. Das ist der höchste Stand im Freistaat seit dem Start der Halbjahresstatistik vor sieben Jahren.
„Im ersten Halbjahr 2022 hatten wir bezogen auf 100 DAK-versicherte Beschäftigte rund 62 Krankschreibungs-Fälle, in diesem Halbjahr sind es rund 90 Fälle. Das ist ein enormer Anstieg von 45 Prozent“, erklärt Sophie Schwab, Landeschefin der DAK-Gesundheit in Bayern. Vor allem kurze Erkrankungsfälle seien häufiger gewesen als sonst. „Das sehen wir daran, dass die Beschäftigten durchschnittlich nur 9,7 Tage krankgeschrieben sind. Die Falldauer in früheren Halbjahren war immer wesentlich höher.“
Auf die Fehlzeiten der Beschäftigten haben sich vor allem die häufigen Atemwegserkrankungen ausgewirkt. So gab es bei den Krankschreibungen wegen Husten, Schnupfen und anderer Infekte 78 Prozent mehr Fälle – von etwa 18 auf rund 32 Fälle je 100 Beschäftigte. Zu einem deutlichen Anstieg kam es ebenfalls bei den Muskel-Skelett-Erkrankungen. Hier ging die Anzahl der Fälle bei 100 Beschäftigten von 7 auf knapp 12 Fälle hoch (plus 52 Prozent). Bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen stiegen die Fallzahlen um 58 Prozent von 2,5 auf 4 Fälle je 100 Beschäftigte.
„Der hohe Krankenstand macht deutlich, dass sich beim Thema Arbeit die gesundheitliche Dimension nicht wegblenden lässt“, kommentiert Schwab die Ergebnisse. Die Unternehmen in Bayern sollten auch im eigenen Interesse verstärkt auf den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden achten und Ressourcen ins Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) investieren.
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