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Am 15. März ist „Tag der Rückengesundheit“.
(ir) Rückenschmerzen führen häufig zu Arbeitsunfähigkeit. Stundenlanges Sitzen oder Stehen am Arbeitsplatz, ungünstige Körperhaltungen, zu wenig Bewegung, Stress, psychische Probleme – all das belastet den Rücken. „Wer sich regelmäßig bewegt und seine Rückenmuskulatur gezielt kräftigt, kann Schmerzen jedoch vorbeugen“, sagt Lena Kurzhals, Bewegungsexpertin bei der AOK-Direktion in Ingolstadt.
Die Wirbelsäule ist stabil und beweglich zugleich: Dafür sorgen Wirbel, Bandscheiben und zahlreiche Muskeln. Die Muskeln werden allerdings schwächer, wenn sie nicht ausreichend und vielseitig bewegt werden. „Das A und O der Rückengesundheit ist daher Bewegung“, betont Lena Kurzhals.
Wer am Schreibtisch im Büro arbeitet, sollte immer mal wieder zwischendurch aufstehen. So kann man beispielsweise bei einem Kollegen oder einer Kollegin vorbeigehen, statt anzurufen und in der Mittagspause spazieren gehen. „Sehr rückenfreundlich ist auf jeden Fall ein regelmäßiger Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegen“, weiß Lena Kurzhals. Telefonate lassen sich auch im Stehen führen, Texte im Stehen lesen.
Ideal für Büroarbeitende sind ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz und verstellbare Stühle, die passgenau auf die individuellen Körpermaße ausrichten lassen. Generell empfiehlt es sich, viel Bewegung in den Alltag einzubauen, zum Beispiel, indem man die Treppe statt den Aufzug nimmt. Wenn möglich, sollten Arbeitnehmende mit dem Rad zur Arbeit fahren oder eine Bushaltestelle früher aussteigen und die restliche Strecke zu Fuß gehen.
„Ein guter Ausgleich zum langen Sitzen im Büro ist auch regelmäßiger Sport in der Freizeit“, sagt Lena Kurzhals. Die Muskulatur stärken und damit Rückenbeschwerden vorbeugen kann man zum Beispiel durch ein gezieltes Rückentraining. Aber auch Radfahren, Nordic Walken, Schwimmen oder Skilanglauf im Winter tun dem Rücken gut.
Die AOK unterstützt Rückengesundheit mit dem interaktiven Online-Programm „Rückenaktiv im Job“. Fachleute helfen den Teilnehmenden, Belastungsfaktoren zu erkennen und geben individuelle Tipps, wie man diese am Arbeitsplatz und in der Freizeit ausgleichen kann. Wer sich für das Online-Angebot interessiert, kann sich kostenfrei anmelden auf www.aok.de/bayern/rueckenaktiv-im-job
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Wegen eines Streiks der GDL wird der bundesweite Zugverkehr massiv beeinträchtigt sein.
(ir) Der Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn werden von Donnerstag, 7. März 2024 bis einschließlich Freitag, 8. März 2024 bundesweit wegen eines Streiks der GDL, der Gewerkschaft der Lokomotivführer, massiv beeinträchtigt sein.
Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.
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Der regionale Arbeitsmarkt im Februar 2024: Die Arbeitslosigkeit stieg erneut leicht an.
(ir) „Der Winter macht aktuell noch keine Anstalten, dem Frühjahr das Feld zu überlassen, zumindest den regionalen Arbeitsmarkt betreffend. Die Arbeitslosigkeit stieg im Februar im Vergleich zum Vormonat erwartungsgemäß nochmals leicht an. Insgesamt mangelt es an Dynamik. Dies ist vor allem der fehlenden Zuversicht in eine kurzfristige wirtschaftliche und konjunkturelle Belebung geschuldet“, erläutert Johannes Kolb, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ingolstadt, die jüngste Entwicklung.
Zum Stichtag im Februar waren in der Region 8.554 Menschen arbeitslos gemeldet, 130 mehr als noch im Januar. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres nahm die Zahl der Betroffenen um 720 Personen deutlich zu. Die aktuelle Arbeitslosenquote pendelt sich wie im Vormonat bei 2,9 Prozent ein. Vor einem Jahr lag sie noch bei 2,7 Prozent.
„Die aktuelle Zunahme beschränkt sich in erster Linie auf den Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung. Besonders betroffen waren vor allem Beschäftigte aus den Segmenten Fertigungstechnik, Handel, Verkehr und Logistik“, erläutert der Agenturchef.
„Ausbildung bedeutet Zukunft! Mit Aushändigung der Zwischenzeugnisse läuft nun die heiße Phase am Ausbildungsmarkt. Wer im September eine Lehre beginnen möchte und damit einen der wichtigsten Grundsteine für vielfältige Berufschancen und aussichtsreiche Perspektiven legt, sollte sich jetzt an die Berufsberatung der Agentur für ein individuelles Beratungs- oder Vermittlungsgespräch wenden“, so Johannes Kolb. Die Kontaktaufnahme ist am schnellsten und einfachsten per E-Mail möglich:
Das Angebot an Ausbildungsplätzen ist in allen Segmenten umfangreich, breit gefächert und attraktiv. Insgesamt mehr als 3.100 Lehrstellen stehen den rund 1.800 interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zur Auswahl bereit. Vor allem im Handel und Verkauf, im Bank- und Bürobereich, als künftige/r Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r und natürlich als KFZ-Mechatroniker/in bieten viele Unternehmen Ausbildungsmöglichkeiten an.
Der Arbeitsmarkt im Stadtgebiet Ingolstadt und in den Landkreisen:
Im Stadtgebiet Ingolstadt hat sich die Zahl der arbeitslosen Menschen im Berichtsmonat Februar um 27 Personen auf insgesamt 2.958 Betroffene erhöht (Vorjahr: 2.836 Personen). Die aktuelle Arbeitslosenquote pendelt sich erneut bei 3,6 Prozent ein. Vor Jahresfrist lag sie bei 3,5 Prozent. Zum Zähltag waren 1.436 unbesetzte Stellen gemeldet, 36 mehr als vor Monatsfrist.
Im Landkreis Eichstätt stieg die Arbeitslosigkeit im Februar nochmals leicht an. Zum Stichtag waren 1.908 Personen auf Arbeitssuche, 22 mehr als im Vormonat, 205 mehr als vor Jahresfrist. Die Arbeitslosenquote beläuft sich Ende Februar – wie im Januar - auf gute 2,5 Prozent (Vorjahr: 2,2 Prozent). 1.121 Arbeitsstellen und damit 57 weniger als im Januar, sind den Vermittlungsfachkräften als vakant gemeldet.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist die Arbeitslosenquote im Februar nochmals um 0,1 Punkte auf 3,1 Prozent angestiegen (Vorjahr: 2,8 Prozent). Zum Stichtag wurden 1.790 Personen als arbeitslos gezählt, 53 mehr als im Vormonat, 176 mehr als noch vor einem Jahr. 872 Arbeitsstellen sind als vakant gemeldet, sechs weniger als im Vormonat, 108 mehr als vor Jahresfrist.
Auch im Landkreis Pfaffenhofen ist nochmals ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Die Zahl der arbeitslos Gemeldeten erhöhte sich um 28 Personen auf 1.898. Gegenüber dem Februar des Vorjahres bedeutet dies einen Zuwachs um 217 Bürgerinnen und Bürger. Die Arbeitslosenquote pendelt sich unverändert nochmals bei 2,5 Prozent ein (Vorjahr: 2,2 Prozent). Das Arbeitsplatzangebot umfasst 1.220 offenen Stellen und damit 65 weniger als im Vormonat.
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Von Anfang März bis Ende September dürfen Hecken nur noch schonend geschnitten werden.
(ir) Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in diesem Zeitraum nicht stark zurückgeschnitten, komplett abgeschnitten oder beseitigt werden. Das Verbot gilt jährlich von 1. März bis 30. September und ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.
Hintergrund ist, dass viele Vögel in dem Geäst brüten und durch ein starkes Zurückschneiden der Rückzugsort der Tiere zerstört würde. Wird ein brütender Vogel entdeckt, muss der Heckenschnitt in jedem Fall verschoben werden. Darauf weist das Team Stadtgrün der Stadtwerke Pfaffenhofen hin.
Gartenbesitzer sollten zum öffentlichen Straßenraum und im Sinne einer guten Nachbarschaft auch zu Nachbargrundstücken hin alle überhängenden Äste und wuchernden Hecken zurückschneiden.
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Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht mehr nur für Gering-, sondern auch Normalverdienern geschenkt.
(ir) Seit 1. Januar 2024 wurde der Bezugskreis für die Geldgeschenke vom Staat erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmende, Beamte, Soldaten und Auszubildende anspruchsberechtigt. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat sich der Personenkreis laut Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigte vergrößert. Es machte aber nur ein geringer Prozentsatz von seinem Recht auf staatliche Zulagen Gebrauch, indem die Arbeitnehmersparzulage beantragt und eine Steuererklärung eingereicht wurde. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, wer ein Anrecht auf die Finanzspritze hat und wie leicht sie beantragt werden kann.
Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde als staatliche Fördermaßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmenden mit einem geringen Einkommen geschaffen. Nun wurden die Einkommensgrenzen, die über den Bezug entscheiden, für diverse Formen des Beteiligungssparens auf Normalverdiener ausgedehnt. Ledige können sie bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro beantragen.
Das Bruttoeinkommen kann über der Höchstgrenze liegen
Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde. Dieses kann weit darüber liegen, was für den Laien aus den gesetzlichen Höchstgrenzen nicht sichtbar ist. Alleinstehende ohne Kinder können so rund 51.200 Euro pro Jahr vereinnahmen und verheiratete Doppelverdiener mit zwei Kindern bis zu 124.200 Euro. „Im individuellen Fall kann das Einkommen noch höher liegen. Es kommt darauf an, wie viel von der Steuer abgesetzt werden kann" erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Daher können diese Werte nur der groben Orientierung dienen. Daher sollte man die Zulage allemal beantragen, damit die Zuschüsse vom Staat nicht verschenkt werden.
Förderfähige Sparpläne sind VL-zertifiziert
Unter das gesetzlich formulierte Beteiligungssparen fallen verschiedene Vermögensbeteiligungen, wie beispielsweise Fondssparpläne oder Banksparpläne. Damit der Staat den Vermögensaufbau unterstützt, verlangt er, dass der Sparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen (VL) zugelassen ist. VL-fähige Altersvorsorgeverträge, wie Riester oder Pensionskassen, fallen nicht darunter. Das Ziel der Sparzulage ist der Vermögensaufbau und nicht die Altersvorsorge. Auch Bausparverträge sind zulagenberechtigt. Weniger bekannt ist, dass die Zulage für die Rückzahlung eines Darlehens für selbst genutztes Wohneigentum ebenfalls genutzt werden kann.
Vermögenswirksame Leistungen werden NICHT vorausgesetzt
Obwohl der Sparvertrag VL-zertifiziert sein muss, wird nicht vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich zusätzlich zum Gehalt VL an seine Beschäftigten zahlt. Auch diese Tatsache ist vielen unbekannt. Die AN-Sparzulage kann durchaus genutzt werden, wenn die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers die monatliche Sparrate vom Nettolohn des Beschäftigten abzieht und direkt in den vermögensbildenden Sparvertrag einzahlt. Dazu sind Arbeitgeber übrigens gesetzlich verpflichtet, sofern der Arbeitnehmende dies möchte. Entscheidend ist aber, dass der Arbeitgeber die Einzahlung vornimmt und nicht der Inhaber des Anlagezertifikats. Ebenso können Arbeitnehmende den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken, wenn die VL-Zahlungen des Betriebs geringer als 40 Euro ausfallen, um die volle Sparzulage zu erhalten.
So viel Geld gibt es geschenkt
Der Fördersatz beim Bausparen beträgt neun Prozent von maximal 470 Euro jährlich eingezahlten Sparbeträgen, also bis zu 43 Euro. Das Beteiligungssparen wird mit 20 Prozent der jährlich angelegten Beträge bis maximal 400 Euro, demnach mit höchstens 80 Euro bezuschusst. Der Staat legt also 80 Euro zum Sparguthaben drauf, wenn z.B. ein Aktienfonds mit 400 Euro im Jahr bespart wird. Die beiden unterschiedlichen Anlageformen, Kapitalanlage und Wohnungsbau, können miteinander kombiniert werden. Die maximale Sparzulage pro Jahr bei zwei förderfähigen Verträgen mit 870 Euro jährlichem Sparbeitrag beträgt somit 123 Euro, beziehungsweise 246 Euro bei Ehepaaren. Und dieses Geldgeschenk lassen sich viele Arbeitnehmende entgehen!
Wie kommt man an die Zulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden, indem ein Kreuz im Abfragekästchen gesetzt wird. Das ist alles! Es braucht nur die Steuererklärung und ein Kreuz an der richtigen Stelle. Der hierfür benötigte Nachweis der Vermögensbildung wird vom Bankinstitut alljährlich elektronisch an das zuständige Wohnsitzfinanzamt übermittelt. Eigentlich schade, dass die Zulage in Kenntnis des Einkommens und Sparnachweises nicht automatisch vom Finanzamt festgesetzt wird, sondern man sich aktiv darum bemühen muss. Die Lohnsteuerhilfe Bayern beispielsweise kümmert sich beim Erstellen der Einkommensteuererklärung automatisch um die Beantragung für ihre Mitglieder.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Ein großer Irrtum ist zu glauben, dass die Zulage von Anfang an jährlich ausbezahlt wird. Erstmal wird sie vom Finanzamt bis zum Ablauf der Sperrfrist nur festgesetzt. Die Sperrfrist beträgt in der Regel sieben Jahre und hat den Zweck, dass das Geld längerfristig angelegt wird. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Summe auf einmal auf den Sparvertrag überwiesen. Beim Bausparen erfolgt die Auszahlung sogar erst mit der Zuteilung der Bausparsumme.
Die staatliche Finanzspritze ist komplett steuerfrei und zählt weder arbeitsrechtlich noch steuerlich zu den Einkünften, auch nicht in der Sozialversicherung. Sollte es bisher versäumt worden sein, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen, kann dies rückwirkend noch für vier Jahre gemeinsam mit einer freiwilligen Steuererklärung geschehen.
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