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Von Anfang März bis Ende September dürfen Hecken nur noch schonend geschnitten werden.
(ir) Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in diesem Zeitraum nicht stark zurückgeschnitten, komplett abgeschnitten oder beseitigt werden. Das Verbot gilt jährlich von 1. März bis 30. September und ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.
Hintergrund ist, dass viele Vögel in dem Geäst brüten und durch ein starkes Zurückschneiden der Rückzugsort der Tiere zerstört würde. Wird ein brütender Vogel entdeckt, muss der Heckenschnitt in jedem Fall verschoben werden. Darauf weist das Team Stadtgrün der Stadtwerke Pfaffenhofen hin.
Gartenbesitzer sollten zum öffentlichen Straßenraum und im Sinne einer guten Nachbarschaft auch zu Nachbargrundstücken hin alle überhängenden Äste und wuchernden Hecken zurückschneiden.
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Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht mehr nur für Gering-, sondern auch Normalverdienern geschenkt.
(ir) Seit 1. Januar 2024 wurde der Bezugskreis für die Geldgeschenke vom Staat erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmende, Beamte, Soldaten und Auszubildende anspruchsberechtigt. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat sich der Personenkreis laut Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigte vergrößert. Es machte aber nur ein geringer Prozentsatz von seinem Recht auf staatliche Zulagen Gebrauch, indem die Arbeitnehmersparzulage beantragt und eine Steuererklärung eingereicht wurde. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, wer ein Anrecht auf die Finanzspritze hat und wie leicht sie beantragt werden kann.
Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde als staatliche Fördermaßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmenden mit einem geringen Einkommen geschaffen. Nun wurden die Einkommensgrenzen, die über den Bezug entscheiden, für diverse Formen des Beteiligungssparens auf Normalverdiener ausgedehnt. Ledige können sie bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro beantragen.
Das Bruttoeinkommen kann über der Höchstgrenze liegen
Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde. Dieses kann weit darüber liegen, was für den Laien aus den gesetzlichen Höchstgrenzen nicht sichtbar ist. Alleinstehende ohne Kinder können so rund 51.200 Euro pro Jahr vereinnahmen und verheiratete Doppelverdiener mit zwei Kindern bis zu 124.200 Euro. „Im individuellen Fall kann das Einkommen noch höher liegen. Es kommt darauf an, wie viel von der Steuer abgesetzt werden kann" erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Daher können diese Werte nur der groben Orientierung dienen. Daher sollte man die Zulage allemal beantragen, damit die Zuschüsse vom Staat nicht verschenkt werden.
Förderfähige Sparpläne sind VL-zertifiziert
Unter das gesetzlich formulierte Beteiligungssparen fallen verschiedene Vermögensbeteiligungen, wie beispielsweise Fondssparpläne oder Banksparpläne. Damit der Staat den Vermögensaufbau unterstützt, verlangt er, dass der Sparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen (VL) zugelassen ist. VL-fähige Altersvorsorgeverträge, wie Riester oder Pensionskassen, fallen nicht darunter. Das Ziel der Sparzulage ist der Vermögensaufbau und nicht die Altersvorsorge. Auch Bausparverträge sind zulagenberechtigt. Weniger bekannt ist, dass die Zulage für die Rückzahlung eines Darlehens für selbst genutztes Wohneigentum ebenfalls genutzt werden kann.
Vermögenswirksame Leistungen werden NICHT vorausgesetzt
Obwohl der Sparvertrag VL-zertifiziert sein muss, wird nicht vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich zusätzlich zum Gehalt VL an seine Beschäftigten zahlt. Auch diese Tatsache ist vielen unbekannt. Die AN-Sparzulage kann durchaus genutzt werden, wenn die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers die monatliche Sparrate vom Nettolohn des Beschäftigten abzieht und direkt in den vermögensbildenden Sparvertrag einzahlt. Dazu sind Arbeitgeber übrigens gesetzlich verpflichtet, sofern der Arbeitnehmende dies möchte. Entscheidend ist aber, dass der Arbeitgeber die Einzahlung vornimmt und nicht der Inhaber des Anlagezertifikats. Ebenso können Arbeitnehmende den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken, wenn die VL-Zahlungen des Betriebs geringer als 40 Euro ausfallen, um die volle Sparzulage zu erhalten.
So viel Geld gibt es geschenkt
Der Fördersatz beim Bausparen beträgt neun Prozent von maximal 470 Euro jährlich eingezahlten Sparbeträgen, also bis zu 43 Euro. Das Beteiligungssparen wird mit 20 Prozent der jährlich angelegten Beträge bis maximal 400 Euro, demnach mit höchstens 80 Euro bezuschusst. Der Staat legt also 80 Euro zum Sparguthaben drauf, wenn z.B. ein Aktienfonds mit 400 Euro im Jahr bespart wird. Die beiden unterschiedlichen Anlageformen, Kapitalanlage und Wohnungsbau, können miteinander kombiniert werden. Die maximale Sparzulage pro Jahr bei zwei förderfähigen Verträgen mit 870 Euro jährlichem Sparbeitrag beträgt somit 123 Euro, beziehungsweise 246 Euro bei Ehepaaren. Und dieses Geldgeschenk lassen sich viele Arbeitnehmende entgehen!
Wie kommt man an die Zulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden, indem ein Kreuz im Abfragekästchen gesetzt wird. Das ist alles! Es braucht nur die Steuererklärung und ein Kreuz an der richtigen Stelle. Der hierfür benötigte Nachweis der Vermögensbildung wird vom Bankinstitut alljährlich elektronisch an das zuständige Wohnsitzfinanzamt übermittelt. Eigentlich schade, dass die Zulage in Kenntnis des Einkommens und Sparnachweises nicht automatisch vom Finanzamt festgesetzt wird, sondern man sich aktiv darum bemühen muss. Die Lohnsteuerhilfe Bayern beispielsweise kümmert sich beim Erstellen der Einkommensteuererklärung automatisch um die Beantragung für ihre Mitglieder.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Ein großer Irrtum ist zu glauben, dass die Zulage von Anfang an jährlich ausbezahlt wird. Erstmal wird sie vom Finanzamt bis zum Ablauf der Sperrfrist nur festgesetzt. Die Sperrfrist beträgt in der Regel sieben Jahre und hat den Zweck, dass das Geld längerfristig angelegt wird. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Summe auf einmal auf den Sparvertrag überwiesen. Beim Bausparen erfolgt die Auszahlung sogar erst mit der Zuteilung der Bausparsumme.
Die staatliche Finanzspritze ist komplett steuerfrei und zählt weder arbeitsrechtlich noch steuerlich zu den Einkünften, auch nicht in der Sozialversicherung. Sollte es bisher versäumt worden sein, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen, kann dies rückwirkend noch für vier Jahre gemeinsam mit einer freiwilligen Steuererklärung geschehen.
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Rehasport und Funktionstraining: Genehmigung entfällt.
(ir) Seit Anfang des Jahres 2024 verzichtet die AOK in Ingolstadt auf die Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich Rehasport und Funktionstraining. Künftig können Betroffene das Angebot direkt bei anerkannten Leistungserbringern in Anspruch nehmen.
„Damit entlastet die AOK ihre Versicherten und trägt zudem ein Stück weit zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen bei“, sagt Christian Ponzer, Beiratsvorsitzender bei der AOK in Ingolstadt. Zuletzt verzeichnete die AOK Bayern rund 30.000 Anträge für Rehasport und Funktionstraining.
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen können Rehasport oder Funktionstraining ein wichtiger Baustein sein, um das Wohlbefinden zu stärken und aktiver am Leben teilzuhaben. Rehasport und Funktionstraining sind zwei Arten von unterstützendem Bewegungssport.
Der wichtigste Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass das Funktionstraining speziell darauf abzielt, die Fähigkeiten für Menschen mit chronischen Erkrankungen für den Alltag zu verbessern, während Rehasport sich auf die allgemeine körperliche Fitness konzentriert. Beim Rehasport steht der Sport im Mittelpunkt. Das Funktionstraining hingegen arbeitet mit Therapiemitteln auf physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Ebene.
Sowohl der Rehasport als auch das Funktionstraining finden in Gruppen statt, gemeinsam mit anderen Betroffenen. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Mitteln, doch einen Zweck haben beide gemeinsam: Sowohl beim Rehasport als auch beim Funktionstraining ist das langfristige Ziel stets, dass man das Erlernte weiterverfolgt, also nach der Maßnahme möglichst selbständig durchführt.
Der gemeinsame Sport in der Gruppe und das Austauschen von Erfahrungen mit anderen Menschen mit Beeinträchtigungen kann dabei zusätzlich motivieren. Rehasport und Funktionstraining werden von der Ärztin oder vom Arzt verordnet. Die Verordnung geben Versicherte direkt bei der anerkannten Rehasport- beziehungsweise Funktionstrainingsgruppe ab und können so umgehend mit den Übungseinheiten starten.
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Auch Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen Lieblinge freuen sich über Abwechslung und Unterhaltung.
Sie wollen den kleinen Lieblingen die Zeit so artgerecht wie möglich vertreiben? Dazu reichen schon ganz einfache Mittel. Orientieren Sie sich an Aktivitäten, denen Hamster, Hasen oder Mäuse auch in der Natur nachgehen würden.
Platz zum Toben
In einem großen Nagarium, Käfig oder Gehege haben Ihre Kleinen genügend Platz, um sich zu beschäftigen. Beachten Sie bei der Neuanschaffung eines Käfigs unbedingt, dass es Mindestmaße für die unterschiedlichen Tierarten gibt. Aber generell gilt: je größer, desto besser. Für begeisterte Kletterer wie Frettchen oder Chinchillas sollte das Gehege auch vertikalen Platz zum Austoben bieten.
Von der Rolle
Von der Maus bis zum Frettchen: Mit fressbaren Häuschen, Tunnelelementen oder Höhlen in der richtigen Größe liegen Sie bei Klein- und Nagetieren richtig. Hier kann das Tier zur Ruhe kommen oder Tunnel erforschen.
Kreative (T)Räume
Wühlmäuse, Chinchillas und Hamster sind begeisterte Bauarbeiter. Legen Sie ihnen Papierwolle ins Gehege – die kleinen Architekten werden sich in kurzer Zeit Höhlen und Tunnel nach Wunsch errichtet haben. Die kleinsten der Kleinen wissen außerdem ein ausgiebiges Sandbad in einer großen, tiefen Schale oder einem abgesteckten Bereich im Nagarium zu schätzen: Dort betreiben sie wälzend Fellpflege oder buddeln, was das Zeug hält.
Umbauaktionen
So scheu Mäuse, Meerschweinchen oder Hamster auch wirken mögen, sie sind auch sehr neugierig. Neue Spielzeuge werden zuerst skeptisch aus der Ferne beäugt – und dann erkundet. Kleintiere lieben es, Neues zu entdecken. Bauen Sie daher immer mal wieder ein paar Dinge im Gehege um. Aber Vorsicht: Zu viele und häufige Veränderungen im Gehege können dein Tier stressen.
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So hängen Ernährung und Gesundheit zusammen.
(ir) Unter dem Titel „Mythos Mahlzeit“ ist mit Beginn der diesjährigen Fastenzeit ein neuer Podcast rund um den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit gestartet. In zunächst zehn Folgen des Podcasts, der von der AOK unterstützt wird, geht es etwa um Fragen zum Abnehmen, zu Essstörungen oder zum Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln.
Die Wissenschaftsjournalistin und Bloggerin Johanna Bayer beleuchtet diese Themen im Gespräch mit Expertinnen und Experten. „Die AOK findet diesen Podcast so wichtig, weil er den aktuellen Stand der Forschung zum Thema Ernährung widergibt und so zahlreiche falsche Vorurteile entkräftet“, so Lena Kurzhals, Gesundheitsexpertin von der AOK in Ingolstadt.
In der ersten Folge geht es im Gespräch mit Johannes Erdmann, Internist, Endokrinologe und Professor für Ernährungsmedizin an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, um das Thema Abnehmen und den Sinn von Diäten. Zum Beginn der Fastenzeit zieht er ein ernüchterndes Fazit. Denn die Effekte des Fastens sind seiner Erfahrung nach mittel- und langfristig sehr begrenzt oder gar nicht nachzuweisen. Langfristige Effekte erreicht man laut Erdmann hingegen am besten mit einfachen und leicht umsetzbaren Änderungen des Ernährungsverhaltens. Diese sind idealerweise auf die jeweilige individuelle Situation zugeschnitten.
„Der Podcast zeigt nicht nur Ernährungs-Mythen auf, sondern erklärt auch Fachbegriffe wie Mischkost oder Body-Mass-Index“, erläutert Lena Kurzhals. In den kommenden zehn Wochen wird jeweils mittwochs eine Folge von „Mythos Mahlzeit“ veröffentlicht. Der neue Podcast, der im Auftrag der AOK von der Isartal Health Media produziert wird, ist auf der Website der AOK auf www.aok.de/pk/mythos-mahlzeit, auf dem YouTube-Kanal der AOK-Gemeinschaft auf https://www.youtube.com/AOKDerGesundheitsKanal, sowie auf allen gängigen Podcast-Plattformen verfügbar.
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