Wissenswertes
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Wissenswertes
Folgen Sie uns auf Facebook: zu Facebook |
Nicht einmal reine Wohnungskatzen sind vor Würmern gefeit.
Wurmeier können auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel durch Anhaftungen an Schuhen, in die vermeintlich sichere Wohnung getragen werden. Da hilft nur eins: regelmäßige Wurmkuren. Eine Infektion mit Endoparasiten wie Würmern muss sich nicht unbedingt in einer akuten Krankheit niederschlagen:
Eine ansonsten kräftige Katze kann manchmal als Zwischenwirt für Würmer fungieren, ohne selbst von den Parasiten beeinträchtigt zu sein. Andere Katzen leiden an durch den Wurmbefall verursachten Erkrankungen, medizinisch als Helminthose bezeichnet. Ausschlaggebend für eine Erkrankung ist neben dem allgemeinen Gesundheitsstatus der Katze die Art des jeweiligen Wurms.
Symptome wie andauernde Müdigkeit, Gewichtsverlust, stumpfes, struppiges Fell, ein Kot von breiiger Konsistenz, Durchfall oder auch Juckreiz nach dem Kotabsatz (sogenanntes „Schlittenfahren“) können Anzeichen für einen Wurmbefall sein.
Gegen den Befall mit Würmern gibt es keine Schutzimpfung. Stattdessen sollten Katzen, vor allem Freigänger, die gelegentlich Mäuse fressen, regelmäßig eine Wurmkur erhalten. Es empfiehlt sich bei erwachsenen Tieren eine Wurmmittel-Gabe im Vierteljahresrhythmus.
Meistgelesene Nachrichten
- Horrorcrash auf B13 fordert zwei Todesopfer und mehrere Verletzte
- Polizeibekannter sticht in Dönerladen zu
- Fußballstars holen sich Autos in Ingolstadt ab
- Straßenbaustelle in Ingolstadt dauert länger als erwartet
- Lebensgefährlich Verletzter verstirbt im Krankenhaus
- Straße in Ingolstadt wird wegen Baumaßnahme zur Einbahnstraße
- Autobahn nach Unfall mit Wildschwein gesperrt
- Schwerer Betriebsunfall in Ölverarbeitungsbetrieb
- Andere genieren sich in dem Alter: Exhibitionist belästigt Frau vor Friedhof
- Randalierer an der B16 – Polizei sucht Zeugen
Folgen Sie uns auf Facebook:
zu Facebook
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Wissenswertes
Folgen Sie uns auf Facebook: zu Facebook |
Im Zehnjahresvergleich deutlich weniger Schwangerschaftsabbrüche in jüngeren Altersgruppen und deutlich mehr Abbrüche bei Frauen ab 30 Jahren.
(ir) Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2023 mit rund 106.000 gemeldeten Fällen um 2,2 Prozent erneut gegenüber dem Vorjahr gestiegen, nachdem im Jahr 2022 mit rund 104.000 Fällen ein Plus von 9,9 Prozent gegenüber dem niedrigen Niveau des Jahres 2021 (rund 95 000 Fälle) zu verzeichnen war.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit auch über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99.000 und 101.000 gelegen hatte. Höher als 2023 war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zuletzt 2012 mit 107.000 Fällen. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich keine klare Ursache für die weitere Zunahme im Jahr 2023 erkennen.
Sieben von zehn Frauen (70 Prozent), die im Jahr 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt und 19 Prozent waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. 8 Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 Prozent waren jünger als 18 Jahre. 42 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
96 Prozent der im Jahr 2023 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 Prozent) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 38 Prozent wurde das Mittel Mifegyne verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 84 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 Prozent ambulant im Krankenhaus.
Im Vergleich zum Jahr 2013 (102.800 Fälle) lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023 um 3,3 Prozent beziehungsweise 3.400 Fälle höher. Bei den Altersgruppen zeigt sich eine unterschiedliche Entwicklung: Stark zurück ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-23,8 Prozent oder -800 Fälle), 18 bis 19 Jahre (-17,1 Prozent oder -1.000 Fälle) und 20 bis 24 Jahre (-15,2 Prozent oder -3.600 Fälle). Dagegen stiegen die Abbrüche in den Altersgruppen 30 bis 34 Jahre (+14,9 Prozent oder +3.300 Fälle), 35 bis 39 Jahre (+32,7 Prozent oder +5.000 Fälle) und 40 bis 44 Jahre (+15,6 Prozent oder +1.100 Fälle) deutlich.
Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass zeitgleich die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 6,1 Prozent und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren ebenfalls um 6,1 Prozent gesunken ist. Demgegenüber nahm die Zahl der 30- bis 34-jährigen Frauen um 9,0 Prozent und die der Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren um 15,4 Prozent zu.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10.000 Frauen ging bei den 15- bis 17-jährigen Frauen von 28 auf 23 zurück und bei den 20- bis 24-Jährigen von 102 auf 93. Bei den 30- bis 34-jährigen Frauen stieg diese Quote von 87 auf 92 und bei den 35- bis 39-Jährigen von 66 auf 76. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und der Berechnung für das Jahr 2023 Bevölkerungszahlen von 2022 zugrunde gelegt.
Meistgelesene Nachrichten
- Horrorcrash auf B13 fordert zwei Todesopfer und mehrere Verletzte
- Polizeibekannter sticht in Dönerladen zu
- Fußballstars holen sich Autos in Ingolstadt ab
- Straßenbaustelle in Ingolstadt dauert länger als erwartet
- Lebensgefährlich Verletzter verstirbt im Krankenhaus
- Straße in Ingolstadt wird wegen Baumaßnahme zur Einbahnstraße
- Autobahn nach Unfall mit Wildschwein gesperrt
- Schwerer Betriebsunfall in Ölverarbeitungsbetrieb
- Andere genieren sich in dem Alter: Exhibitionist belästigt Frau vor Friedhof
- Randalierer an der B16 – Polizei sucht Zeugen
Folgen Sie uns auf Facebook:
zu Facebook
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Wissenswertes
Folgen Sie uns auf Facebook: zu Facebook |
Die Tage werden wärmer und die Fahrräder aus dem Keller geholt und geputzt.
(ir) E-Bikes und E-MTBs liegen seit Jahren stark im Trend. Neben den hohen Spritpreisen sind Argumente wie Gesundheit, Umweltfreundlichkeit und Spaßfaktor der Grund. Für ein richtig gutes E-Bike muss man als Privatperson hunderte oder im hochpreisigen Segment tausende Euro hinblättern. Günstiger kommt es, sich für ein Leasing-Bike zu entscheiden. Immer mehr Arbeitgeber springen auf den Trend auf und bieten ihren Mitarbeitenden ein Jobrad an. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erläutert, warum sich ein Job-Bike lohnt, sofern der Arbeitgeber mitspielt.
Steuerlich macht es einen Unterschied, ob der Arbeitgeber das Fahrrad als Gehaltsextra oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung anbietet. Beide Varianten werden im Folgenden mit ihren Voraussetzungen und Steuervorteilen erläutert. Sie beziehen sich auf Fahrräder ohne oder mit Elektromotor als Unterstützung, bis maximal 25 km/h oder reine E-Bikes bis 6 km/h ohne zu treten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein klassisches Hollandfahrrad, Rennrad, Mountainbike, Pedelec oder E-Bike handelt.
Die steuerfreie Variante
Bei diesem Modell gehört das Dienstrad der Firma und wird vom Arbeitgeber unentgeltlich und zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung gestellt. Kauft der Arbeitgeber das Fahrrad, kann er es über sieben Jahre abschreiben. Alternativ kann der Arbeitgeber das Dienstrad über einen Leasinganbieter vorhalten. Damit dieses für den Mitarbeitenden steuerfrei bleibt, muss der Arbeitgeber die monatlichen Leasingraten zu hundert Prozent übernehmen. Der Arbeitgeber spart auf diese Art und Weise zum einen Lohnnebenkosten ein, zum anderen kann er Leasing- und Versicherungsraten sowie Inspektions- und Wartungsgebühren als Betriebsausgaben absetzen. Der Mitarbeitende kann das Fahrrad in diesem Fall nicht nur dienstlich, sondern auch privat in der Freizeit völlig steuerfrei nutzen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2030.
Die steuerbegünstigte Variante
Auch wenn der Arbeitgeber das Jobrad nicht kostenlos überlässt und der Mitarbeitende für die Leasingraten selbst aufkommt, gewährt der Gesetzgeber für die private Nutzung Steuervorteile. Bei dieser Variante hat der Arbeitgeber mit einer Fahrradleasingfirma einen Rahmenvertrag geschlossen. Die monatliche Leasingrate wird vom Arbeitgeber einbehalten, indem sie vom Bruttolohn des Mitarbeitenden abgezogen wird. Es fallen daher keine Lohnsteuer und Sozialabgaben auf die Leasingraten an. Zudem wird das zu versteuernde Einkommen um diese Raten reduziert. „Die Kosten für das Jobrad fallen für den Beschäftigten netto deutlich geringer aus, normalerweise nicht einmal die Hälfte der Leasingrate. Gegenüber einem Privatkauf kommt der Beschäftigte so besser weg“, erklärt Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohi. Außerdem muss der Kaufpreis nicht auf einen Schlag entrichtet werden. Und oftmals steuert der Arbeitgeber einen kleinen Zuschuss bei.
Als Ausgleich für die Entgeltumwandlung in einen Sachbezug muss der Beschäftigte einen geldwerten Vorteil für die Dauer des Leasings versteuern. Dieser wird ebenfalls direkt vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung an das Finanzamt abgeführt. In der Steuererklärung ist er damit nicht mehr einzutragen, da alles auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Jobrads ist ähnlich einem Dienstwagen mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern. Seit 1. Januar 2020 werden anstatt der 100 Prozent nur mehr 25 Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage herangezogen. Das bedeutet derzeit eine Steuerersparnis von 75 Prozent. Diese Sonderregelung endet ebenfalls am 31. Dezember 2030. Sie wird auf alle Jobräder angewendet, die erstmalig im Jahr 2019 geleast wurden.
Fahrradkauf nach Leasingende
Typische Leasingverträge laufen 36 Monate. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist der Kauf des Jobrads in der Regel zu einem günstigen Preis möglich. Hier fallen wiederum nur Steuern an, wenn der Restkaufpreis weniger als 40 Prozent des Bruttolistenneupreises beträgt. Die Preisdifferenz ist dann abermals als geldwerter Vorteil zu versteuern. Alternativ kann nach drei Jahren das alte Bike zurückgegeben und ein neues Bike mit einem neuen Vertrag geleast werden.
Beispiel: Die unverbindliche Preisempfehlung für ein E-Bike beträgt 3.999 Euro. Der Preis wird auf volle Hundert abgerundet, also 3.900. Die einprozentige Versteuerung auf den UVP ohne Sonderregelung betrug bis Ende 2019 bei der Entgeltumwandlung 39 Euro pro Monat. Seit dem Jahr 2020 müssen nur mehr 9,75 Euro monatlich versteuert werden. Wird das Fahrrad am Ende der Laufzeit zu einem Sonderpreis von 600 Euro gekauft, beträgt die Differenz zu 40 Prozent von 3.900 Euro 960 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Bei einem Grenzsteuersatz von 37 Prozent sind somit 355,20 Euro an Steuern zu zahlen.
Meistgelesene Nachrichten
- Horrorcrash auf B13 fordert zwei Todesopfer und mehrere Verletzte
- Polizeibekannter sticht in Dönerladen zu
- Fußballstars holen sich Autos in Ingolstadt ab
- Straßenbaustelle in Ingolstadt dauert länger als erwartet
- Lebensgefährlich Verletzter verstirbt im Krankenhaus
- Straße in Ingolstadt wird wegen Baumaßnahme zur Einbahnstraße
- Autobahn nach Unfall mit Wildschwein gesperrt
- Schwerer Betriebsunfall in Ölverarbeitungsbetrieb
- Andere genieren sich in dem Alter: Exhibitionist belästigt Frau vor Friedhof
- Randalierer an der B16 – Polizei sucht Zeugen
Folgen Sie uns auf Facebook:
zu Facebook
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Wissenswertes
Folgen Sie uns auf Facebook: zu Facebook |
Rucksackreise oder Pauschaltour? Nordsee oder Tropen? Wer einen Urlaub plant, sollte auch einiges in medizinischer Hinsicht beachten und rechtzeitig vorbereiten.
(ir) Zum Beispiel können bei Fernreisen besondere Impfungen ratsam sein. „Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Schutzimpfungen – dazu zählen beispielsweise Impfungen gegen Masern, Influenza und weitere Krankheiten, denen man durch Impfen vorbeugen kann“, so Rainer Stegmayr, Teamleiter Markt und Gesundheit von der AOK in Ingolstadt.
Reiseimpfungen zählen nicht dazu. Laut Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung diese nicht, wenn es sich um eine rein touristische Reise handelt. Die Krankenkasse übernimmt sie nur bei Reisen beruflicher Natur oder falls zu befürchten ist, dass Reisende eine Krankheit ins Heimatland einschleppen.
„Wir zahlen allerdings unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig einige Reiseimpfungen“, so Rainer Stegmayr. Darunter fallen unter anderem Impfstoffe gegen Cholera, Denguefieber oder Gelbfieber, aber auch Tabletten für eine Malariaprophylaxe werden zu 100 Prozent übernommen. Erste Anlaufstelle für medizinische Informationen rund um Reiseimpfungen ist die Hausarztpraxis. Außerdem bieten Tropeninstitute spezielle Reiseberatungs- und Impfsprechstunden an, teilweise sogar telefonisch.
Die meisten Impfungen erhält man bei der Hausärztin oder beim Hausarzt. Bei speziellen Reisebedingungen werden gegebenenfalls Kolleginnen oder Kollegen vom Tropeninstitut hinzugezogen. Manche Impfungen, zum Beispiel gegen Gelbfieber, dürfen nur von zugelassenen Stellen verabreicht werden. Bis sich der vollständige Impfschutz aufbaut, kann es einige Zeit dauern.
„Für jede Impfung gibt es individuelle Pläne für die Grundimmunisierung beziehungsweise die Auffrischung“, so Stegmayr. Das dauert in der Regel mindestens 14 Tage. Gelegentlich braucht man auch mehr als eine Impfung mit jeweils einem Zwischenraum von zwei bis drei Wochen, das heißt, man muss mindestens fünf, sechs Wochen Vorlauf einplanen.
Internet-Tipps
https://www.aok.de/bayern/gesundheitsvorteil
https://www.rki.de -> Kommissionen -> Ständige Impfkommission -> Reiseimpfungen
https://www.auswaertiges-amt.de -> Sicher Reisen -> Reisen und Gesundheit -> Reisemedizinische Hinweise nach Ländern
Meistgelesene Nachrichten
- Horrorcrash auf B13 fordert zwei Todesopfer und mehrere Verletzte
- Polizeibekannter sticht in Dönerladen zu
- Fußballstars holen sich Autos in Ingolstadt ab
- Straßenbaustelle in Ingolstadt dauert länger als erwartet
- Lebensgefährlich Verletzter verstirbt im Krankenhaus
- Straße in Ingolstadt wird wegen Baumaßnahme zur Einbahnstraße
- Autobahn nach Unfall mit Wildschwein gesperrt
- Schwerer Betriebsunfall in Ölverarbeitungsbetrieb
- Andere genieren sich in dem Alter: Exhibitionist belästigt Frau vor Friedhof
- Randalierer an der B16 – Polizei sucht Zeugen
Folgen Sie uns auf Facebook:
zu Facebook
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Wissenswertes
Folgen Sie uns auf Facebook: zu Facebook |
Die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 steht im Koalitionsvertrag der Ampel.
(ir) Die Ehe ist verfassungsrechtlich geschützt und wird steuerlich durch das Ehegattensplitting gefördert. Jedoch steht die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 im Koalitionsvertrag und auf der Agenda der Ampel. Wann dieses Ziel umgesetzt wird, ist noch unbekannt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt heute, wie sich die Steuerklassenwahl bei Ehepaaren auswirkt, welchen Steuerspareffekt es gibt und was Ehepaare bei einer Abschaffung erwartet.
Ehegattensplitting und Steuerklassenwahl
Mit dem Ehegattensplitting lassen sich Ehepartner nicht einzeln, sondern zusammen veranlagen, wodurch ein Steuervorteil entsteht. Das Finanzamt unterstellt rein rechnerisch, dass jeder Ehegatte am Jahresende exakt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient hätte, was in der Realität nur selten zutrifft, weil in der Regel einer von beiden mehr verdient. Da der Splittingtarif nicht abgeschafft werden soll, bleibt das Steuersparmodell Ehe also grundsätzlich bestehen. Zur Diskussion steht aber die Steuerklassenwahl in der Ehe. Sie ist unabhängig vom Ehegattensplitting und beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug. Wird die freiwillige Steuerklassenkombination 3/5 durch die Variante 4/4 allgemein ersetzt, ändern sich die Verteilung des Einkommens in der Ehe und das monatliche Netto des Paares durchaus.
So funktioniert die Steuerklasse 3/5
Ehepaare, deren Einkommen in der Höhe stark unterschiedlich ist, können auf Antrag die Steuerklassenkombination 3/5 wählen. Dabei nimmt der Besserverdiener die Steuerklasse 3. Traditionell ist das häufig der Ehemann, der in Vollzeit arbeitet und ein höheres Einkommen bezieht. In Steuerklasse 3 wird das hohe Gehalt verhältnismäßig gering besteuert, weil der Ehemann den Grundfreibetrag seiner Ehefrau angerechnet bekommt. Mit Berücksichtigung des doppelten Grundfreibetrages in Höhe von 23.208 Euro im Jahr 2024 bleibt ein großer Teil des Einkommens unbesteuert und die Steuerlast des Ehemannes sinkt merklich. Als Faustregel gilt, je größer der Gehaltsunterschied der Ehegatten, desto größer ist die Steuerersparnis.
Der Ehefrau wird bei dieser Konstellation die Steuerklasse 5 zugewiesen. Sie hat oft aufgrund von Familienarbeit und Teilzeitarbeit ein deutlich geringeres Einkommen als der Ehemann. Auf das ohnehin niedrigere Einkommen zahlt sie unverhältnismäßig hohe Steuern, wegen des nicht angerechneten Grundfreibetrags. Viele Frauen bevorzugen deswegen einen steuerfreien Minijob, da von ihrem Bruttogehalt nach Steuern nur wenig übrigbleibt und sich eine Gehaltserhöhung kaum auswirkt. Ein fehlgeleiteter Anreiz der Politik. Gesellschaftlich wird eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern angestrebt, steuerlich wirkt sich eine gleiche Einkommensverteilung aber ungünstig aus. Damit Frauen in diesem Steuersparmodell künftig nicht mehr den Großteil der Steuerlast in der Ehe stemmen müssen, gibt es die Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit. Mit einer automatischen Überführung in die Steuerklassen 4 würde jeder gemäß seiner Einkommenshöhe besteuert.
Vorteile der Steuerklassenkombination 3/5
Diese 3/5- Konstellation hat für die einzelnen Ehegatten Vor- und Nachteile, bietet insgesamt aber Vorteile, die nicht zu vernachlässigen sind. Betrachtet man die Ehepartner als eine Einheit, steht ihnen gemeinsam aufgrund der reduzierten Besteuerung monatlich mehr Geld zur Verfügung, wenn man die beiden Nettogehälter zusammenrechnet. Dieses verfügbare Einkommen können sie sogleich ausgeben, ohne auf den Jahressteuerausgleich im Folgejahr warten zu müssen. Es ist somit leichter, die laufenden finanziellen Verpflichtungen wie Mietzahlungen oder Kredittilgungen für ein Eigenheim zu erfüllen.
Der Steuervorteil ist jedoch rein vorläufiger Natur. Mit der verpflichtenden Steuererklärung und dem Steuerbescheid wird im Folgejahr eine Korrektur durch das Finanzamt durchgeführt. Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung, nicht die jährliche Gesamtsteuerlast. War der unterjährige Lohnsteuerabzug zu hoch, kommt es zu einer Erstattung, war er zu gering, folgt eine Aufforderung zur Nachzahlung.
Die harten Folgen einer Abschaffung
Millionen Ehepaare hätten durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3/5 somit jeden Monat weniger Haushaltsbudget zur Verfügung, auch wenn die Steuerlast letztendlich unverändert bleibt. Dadurch verschlechtern sich nicht nur die monatliche finanzielle Situation und der unterjährige Wohlstand von Familien, sondern es entsteht leicht der Eindruck, dass die Steuerlast gestiegen ist. Der Ausgleich mit der späteren Steuererklärung wird weniger wahrgenommen, das könnte Unmut bei Steuerzahlenden hervorrufen.
Rechenbeispiel für das Jahr 2024
Ein katholisches Ehepaar ist kinderlos und wohnt in Bayern. Er verdient monatlich brutto 5.000 Euro, sie 2.000 Euro. In Steuerklasse 3 hat er monatliche Abzüge von 1.532 Euro, in Steuerklasse 4 sind es 1.940 Euro. Mit der Abschaffung der Steuerklassenkombination 3/5 hätte er monatlich 408 Euro weniger zur Verfügung. Sie hat in Steuerklasse 5 monatliche Abzüge von 769 Euro, in Steuerklasse 4 nur 536 Euro. Ihr blieben nach der Gesetzesänderung monatlich 193 Euro mehr von ihrem Gehalt. Betrachtet man das Ehepaar als eine Einheit, stehen ihnen in der derzeitigen Steuerklassenkombination 3/5 gemeinsam 215 Euro mehr pro Monat zur Verfügung. Ein Betrag, der nicht zu vernachlässigen ist.
Meistgelesene Nachrichten
- Horrorcrash auf B13 fordert zwei Todesopfer und mehrere Verletzte
- Polizeibekannter sticht in Dönerladen zu
- Fußballstars holen sich Autos in Ingolstadt ab
- Straßenbaustelle in Ingolstadt dauert länger als erwartet
- Lebensgefährlich Verletzter verstirbt im Krankenhaus
- Straße in Ingolstadt wird wegen Baumaßnahme zur Einbahnstraße
- Autobahn nach Unfall mit Wildschwein gesperrt
- Schwerer Betriebsunfall in Ölverarbeitungsbetrieb
- Andere genieren sich in dem Alter: Exhibitionist belästigt Frau vor Friedhof
- Randalierer an der B16 – Polizei sucht Zeugen
Folgen Sie uns auf Facebook:
zu Facebook