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Beim Anflug wurde kürzlich in der Luft ein Eurofighter beschädigt.
(ir) Nach der Landung wurden an dem Flugzeug Schäden festgestellt, die auf eine Drohne schließen lassen, die in der Anflugschneise ohne eine entsprechende Genehmigung betrieben worden war. Die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet um Zeugenhinweise.
Am Mittwoch, 22. Mai 2024, gegen 15:40 Uhr, hatte der Pilot eines Eurofighters nach der Rückkehr von einem Flug äußere Beschädigungen am Luftfahrzeug festgestellt. Die Kriminalpolizei Ingolstadt wurde zur Ermittlung der Schadensursache hinzugezogen.
Der Zusammenstoß dürfte sich etwa 300 Meter östlich der Landebahn auf Höhe der Gemeinde Ernsgaden über nicht bewohntem Gebiet ereignet haben. Die Flugfähigkeit und -sicherheit des Eurofighters waren jedoch nicht beeinträchtigt, allerdings entstanden Sachschäden an der Außenhülle des Flugzeugs, die noch nicht abschließend bezifferbar sind.
Die bisherigen Ermittlungen konnten außerdem nachweisen, dass das Flugzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Drohne zusammengestoßen war. Sie war offensichtlich von einer bislang unbekannten Person im Anflugbereich der Landebahn widerrechtlich betrieben worden. Die Kriminalpolizei hat daher ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie Verstößen nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.
Die Ermittler bitten Zeugen, die sich am Mittwoch, 22. Mai 2024 nachmittags am Flughafen Manching aufgehalten haben und Angaben zu dem bislang unbekannten Drohnenpiloten machen können, sich bei der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 zu melden.
Der Zeugenaufruf richtet sich insbesondere an Luftfahrtbegeisterte, die sich zur Tatzeit mit ihren Kameras im Außenbereich aufgehalten haben und landende Flugzeuge foto- oder videografiert haben. Die Polizei geht davon aus, dass auf den Bildaufnahmen Hinweise zum unbekannten Flugobjekt erlangt werden können.
Für die Übersendung von Bildmaterial wurde bei der Polizei ein Medien-Upload-Portal eingerichtet, das auf https://medienupload-portal02.polizei.bayern.de aufgerufen werden kann.
Die Polizei weist darauf hin, dass Drohnen im Nahbereich von Flughäfen nur mit Erlaubnis des Flughafenbetreibers geflogen werden dürfen, da sie sonst eine Gefahr für den Luftverkehr darstellen, wie der vorliegende Sachverhalt zeigt. Detaillierte Informationen zum Betrieb von Drohnen und die dafür notwendigen Anmeldungen und Genehmigungen sind auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung DFS abrufbar.
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