Ingolstadt
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(ir) Zu einer Körperverletzung kommt es am Sonntagnachmittag am
Ingolstädter Rathausplatz.
Nachdem zwei Kontrahenten, die sich
aus einem früheren Arbeitsverhältnis kennen, vor der Sparkasse
aufeinandertrafen, verpasste der 37-jährige Italiener dem 54-jährigen
Kolumbianer einen Kopfstoß. Dadurch erlitt der 54jährige eine Platzwunde auf der
Nase.
Anschließend drohte der
Italiener dem Kolumbianer noch, ihn umzubringen.
„Aufgrund der
sprachlichen Barrieren konnte der genaue Grund für die Auseinandersetzung noch
nicht in Erfahrung gebracht werden. Dies werden die Vernehmungen ergeben“ so ein
Sprecher der Polizei.
Die Polizei bittet unabhängige Zeugen des Vorfalls
darum, sich unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 zu melden.
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(ir) Zu einem Randalierer wurde die Polizei Ingolstadt in der Nacht
von Sonntag auf Montag gerufen.
Der Mitbewohner eines
29-jährigen unter Drogen stehenden Mannes konnte diesen gegen 0:30 Uhr nicht
mehr beruhigen und verständigte aus diesem Grund die Polizei und den
Rettungsdienst.
Als die
Polizisten und Sanitäter eintrafen musste der Randalierer mit vier Beamten im
Zaum gehalten werden.
Aufgrund seines Zustandes musste er polizeilich ins
Klinikum eingewiesen werden.
Zu Schaden kam während des Einsatzes niemand.
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(ir) Nach einem Reifenplatzer kurz nach der Anschlussstelle
Pfaffenhofen schleudert ein Mercedes gegen die Mittelschutzplanke und durch
umherfliegende Teile werden noch zwei weitere Fahrzeuge beschädigt.
Am gestrigen Sonntag gegen 17:00 Uhr fuhr ein 75-jähriger Mann mit seinem Mercedes auf
dem rechten Fahrstreifen der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg, als kurz nach der
Anschlussstelle Pfaffenhofen an seinem Auto ein Vorderreifen platzte. Dadurch
verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen, schleuderte quer über die
drei Fahrstreifen nach links und prallte schließlich gegen die
Mittelschutzplanke. Dort kam der Pkw dann auch zum Stehen.
Durch umherfliegende Teile wurden noch zwei weitere Fahrzeuge
beschädigt, da deren Fahrer nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnten.
Glücklicherweise wurde bei dem Verkehrsunfall niemand verletzt. Jedoch mussten
zwei der drei beteiligten Fahrzeuge durch Abschleppdienste geborgen werden.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf knapp 12.000 Euro.
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(ir) Insgesamt 5 alkoholisierte Verkehrsteilnehmer zogen Ingolstädter
Polizisten in der Nacht von Samstag auf Sonntag aus dem Verkehr.
Den Anfang machte ein 38-jähriger Ingolstädter. Er wurde am Samstag gegen
22:30 Uhr mit seinem Auto auf der Münchener Straße angehalten. Ein Alkoholtest
ergab einen Wert von knapp 1,7 Promille.
Kurz nach Mitternacht wurde in der
Klein-Salvator-Straße ein 53-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt kontrolliert.
Bei ihm zeigte ein Alkoholtest rund 1,5 Promille.
Den traurigen Rekord
dieser Nacht hielt ein Mann aus Rumänien. Der 28-jährige Opel-Fahrer war mit
über 2,4 Promille auf der Liegnitzer Straße unterwegs, bevor er um 0:35 Uhr von
einer Polizeistreife gestoppt wurde.
Mit knapp 1,4 Promille auch noch
mehr als deutlich über den erlaubten Wert, wurde ein 45-jähriger Ingolstädter
mit seinem Auto gegen 1:00 Uhr in der Schillerstraße einer Verkehrskontrolle
unterzogen.
Den letzten Alkoholsünder ertappte die Polizei um 2:00 Uhr
in der Manchinger Straße. Ein 50-jähriger Peugeot-Fahrer aus der Slowakei wurde
mit über 1,6 Promille angehalten.
Bei all den genannten Fällen wurden
nach den obligatorischen Blutentnahmen die Führerscheine sichergestellt. Die
Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
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(ir) In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden ein 18-Jähriger und
eine 19-Jährige mit Rauschgift aufgegriffen.
Eine junge Frau
aus dem westlichen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und ein junger Mann aus dem
Stadtgebiet Ingolstadt wurden gegen 0:30 Uhr von Beamten der
Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt im Bereich des Bahnhofes einer
Personenkontrolle unterzogen.
Hierbei konnten bei der 19-Jährigen
Marihuana und beim 18-Jährigen Ecstasy-Tabletten aufgefunden und sichergestellt
werden. Gegen beide wurden Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetzt
eingeleitet.
Auch werden die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden vom Vorfall
in Kenntnis gesetzt, um bei den Beiden die Eignung zum Führen von
fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen zu überprüfen.