Ingolstadt
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(ir) Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße zwischen Lenting
und Wettstetten wird eine 28-jährige Ingolstädterin leicht verletzt.
Ein 39-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt wollte am Dienstag um 16:30
Uhr von Lenting kommend nach links auf die Umgehungstraße in Richtung Ingolstadt
abbiegen und übersah hierbei den aus Richtung Wettstetten entgegenkommenden
Mercedes der Ingolstädterin. Die Frau wurde mit dem Rettungswagen ins Klinikum
verbracht. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. An seinem Mitsubishi entstand
Totalschaden in Höhe von 8.000 Euro. Der Schaden am Auto der Verletzten summiert
sich auf 20.000 Euro.
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(ir) Ein Audifahrer übersieht beim Linksabbiegen einen
entgegenkommenden Opel und bei dem Zusammenstoß werden drei Personen leicht
verletzt.
Am Dienstag gegen 17:15 Uhr fuhr ein 51-jähriger
Audi-Fahrer auf der Kreisstraße IN 20 von der Autobahn kommend in Richtung
Westpark. Auf Höhe Tor sieben des dortigen Werksgeländes, unmittelbar nach der
Einmündung der Oskar-von-Miller-Straße, bog der Mann nach links in Richtung
Werksgelände ab und übersah hierbei den entgegenkommenden Opel eines
28-Jährigen.
Im
Einmündungsbereich kam es zum Frontalzusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wobei
eine 27-jährige Beifahrerin im Audi sowie die beiden Fahrzeuginsassen des Opels
leicht verletzt wurden.
Die drei Verletzten mussten durch den Rettungsdienst
in umliegende Krankenhäuser eingeliefert werden.
Der 51-jährige Audi-Fahrer,
der unverletzt blieb, muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung
verantworten.
Die beiden Unfallfahrzeuge wurden bei dem Zusammenstoß massiv
beschädigt und mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Hierbei
beläuft sich der Sachschaden auf zirka 80.000 Euro.
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(ir) Das Bayerische Landeskriminalamt warnt vor unseriösen
Jobangeboten per E-Mail.
Wenn ein Jobangebot zu gut klingt, um
wahr zu sein, hat es meist auch einen Haken. Derzeit kursieren wieder massenhaft
E-Mails mit unseriösen Jobangeboten, die einen lukrativen Nebenverdienst ohne
großen Aufwand versprechen.
Die Angeschriebenen sollen als sogenannte „Finanzagenten“
einfach ihre Konten zur Verfügung stellen. Die daraufhin eingehenden Beträge
sollen sie auf ein anderes Konto weiterüberweisen. Als Provision oder
Aufwandsentschädigung können die Überweiser einen Teil der Eingangssumme
behalten.
Obwohl dieses Angebot sehr verlockend klingt, sollte man sich auf
keinen Fall darauf einlassen, denn die Kontoinhaber werden hier als Gehilfen für
Geldwäsche missbraucht.
Die Überweiser müssen, auch wenn sie nicht in böser
Absicht gehandelt haben, neben strafrechtlichen auch mit zivilrechtlichen
Konsequenzen rechnen. So kommt nicht der erhoffte Geldsegen, sondern ein
erheblicher finanzielle Schaden und ein Strafverfahren auf sie zu.
Das
Bayerische Landeskriminalamt rät:
- Lassen Sie sich nicht auf diese
Jobangebote ein
- Antworten Sie nicht auf die E-Mail und geben Sie auf keinen
Fall Ihre Kontodaten und sonstige persönliche Daten weiter
- Versenden Sie
keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente an die Ersteller dieser E-Mails
Siehe auch:
In Geldwäsche hineingezogen
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(ir) Gleich doppelten Erfolg brachte die Kontrolle zweier Radfahrer
im Ingolstädter Nordostviertel.
Die beiden 17- und 22-jährigen
Ingolstädter, die dem Polizeibeamten bereits bekannt waren, hatten am Montag
gegen 11:00 Uhr einen Radweg in der Goethestraße in falscher Richtung befahren.
Der Ältere war sichtbar alkoholisiert und hatte Schürfwunden. Ein Alkoholtest
ergab 1,9 Promille. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet
zudem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Im Fall des
17-Jährigen stellte sich heraus, dass das Fahrrad, mit dem er unterwegs war,
nicht sein eigenes ist. Der junge Mann räumte ein, das Fahrrad „gefunden“ zu
haben. Das Fahrrad wurde sichergestellt. Der Eigentümer muss noch ausfindig
gemacht werden. Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen Verdacht des Diebstahls
ermittelt.br>
In Bezug auf den betrunkenen Radfahrer weist die
Polizei darauf hin, dass auch Radfahrer eine Obergrenze bei der Alkoholisierung
zu beachten haben. Diese liegt bei 1,6 Promille, vorausgesetzt, dass der Fahrer
noch in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Liegt jemand
darüber, macht er sich strafbar.
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(ir) Eine Autofahrerin übersieht, dass ein vorausfahrendes Auto die
Geschwindigkeit verringert und nach links abbiegen will. Dabei werden beide
Autofahrerinnen leicht verletzt.
Am Montagnachmittag gegen
15:50 Uhr fuhr eine 40-jährige Autofahrerin mit einem Citroen auf der
Großmehringer Straße in Demling ortseinwärts. Auf Höhe der Einmündung „Am
Stadtberg“ bremste eine vorausfahrende Seat-Fahrerin ab, da diese nach links
abbiegen wollte.
Dies
übersah die 40-jährige Frau offensichtlich und fuhr auf den abbiegenden Seat der
54-jährigen Frau auf.
Hierbei wurden beide Fahrzeugführerinnen leicht
verletzt. Die zwei Unfallfahrzeuge waren nach dem Verkehrsunfall nicht mehr
fahrbereit, der Sachschaden beläuft sich auf zirka 10.000 Euro.
Die
40-jährige Unfallverursacherin muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung
verantworten.