Ingolstadt
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(ir) Ein Betrunkener gibt in Ingolstadt seinem Nachbarn eine Ohrfeige
und empfängt die hinzugerufenen Polizisten mit einem Küchenmesser.
Zu einer Handgreiflichkeit wurde eine Streife der Polizeiinspektion
Ingolstadt am Mittwoch in die Weningstraße gerufen. Laut Zeugen soll es hier
nach einer Ruhestörung zu einer Körperverletzung durch einen 35-Jährigen
gegenüber seinem 46-jährigen Nachbarn gekommen sein. Der 46-Jährige soll den
Ruhestörer zuvor zur Ruhe ermahnt haben, worauf der betrunken Nachbar mit einer
Ohrfeige und einem Fußtritt antwortete. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte
öffnete der Betrunkene mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser in der Hand
seine Wohnungstür.
Nach mehrmaliger Aufforderung legte er das Messer beiseite.
Bei einem
Alkoholtest brachte es der Prügler auf einen Wert von rund 1,6 Promille.
Im
Rahmen der folgenden Gewahrsamnahme beleidigte der Betrunkene noch die
Polizeibeamten.
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(ir) Ein bislang unbekannter Täter klaute einer 83-jährigen Frau, die
aus einem Bus stieg, die Handtasche.
Nach dem Verlassen des
Busses der Linie 20 in der Ingolstädter Kurt-Huber-Straße war die ältere Dame am
Mittwoch gegen 18:15 Uhr auf dem Weg nach Hause. In der Haenlinstraße entriss
der Unbekannte der Frau plötzlich von hinten die Handtasche, die sie in ihrer
Hand trug. Dadurch stürzte die Frau zu Boden und erlitt eine Verletzung am Knie.
In der
Handtasche befanden sich neben Bargeld, die Brille, der Schirm und ein
Fotoapparat. Das Diebesgut hat einen Wert von zirka 810 Euro.
Wer
Hinweise zu dem Diebstahl geben kann wird gebeten, sich mit der
Polizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 in
Verbindung zu setzen.
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(ir) Nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn ist
die Ursache für einen Verkehrsunfall auf der A9 bei Stammham, bei dem eine
Person leicht verletzt wird.
Am Mittwoch gegen 16:20 Uhr war
ein 46-jähriger Mann mit einem Mercedes auf dem linken Fahrstreifen der A9 in
Fahrtrichtung München unterwegs. Auf Höhe Appertshofen verlor der Mercedesfahrer
in einer leichten Linkskurve aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf der
regennassen Fahrbahn die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte
alleinbeteiligt gegen die Mittelschutzplanke.
Hierbei wurde der 46-jährige
Fahrer leicht verletzt und musste durch den Rettungsdienst in die Klinik
Kösching eingeliefert werden.
An dem Fahrzeug sowie der Schutzplanke
entstand ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 10.000 Euro.
Der 46-jährige
Fahrer muss nun mit einer Geldbuße in Höhe von 145 Euro sowie einem Punkt im
Verkehrssünderregister rechnen.
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(ir) Beim Einfahren in die Manchinger Mitterstraße übersieht eine
junge Autofahrerin einen bevorrechtigten Motorradfahrer, der bei dem
Zusammenstoß leicht verletzt wird.
Am Mittwoch gegen 17.00 Uhr
fuhr eine 22-jährige Frau mit ihrem VW von einem Grundstück in die Mitterstraße
ein und übersah hierbei einen Biker, der auf der Mitterstraße in Richtung Pichl
fuhr. Der 39-jährige Motorradfahrer prallte gegen das einfahrende Auto und
stürzte dabei.
Hierbei wurde der 39-jährige Mann leicht verletzt, eine ärztliche Versorgung
an der Unfallstelle war nicht erforderlich.
An den beteiligten Fahrzeugen
entstand ein Sachschaden in Höhe von zirka 6.000 Euro.
Nun muss sich die
22-jährige VW-Fahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
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(ir) Auf der Dreizehnerstraße kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei
dem der Unfallverursacher zunächst flüchtet, dann aber festgestellt werden kann.
Am Dienstag gegen 11:10 Uhr fuhr ein 63-jähriger Ingolstädter
mit seinem Audi auf der Dreizehnerstraße in Ingolstadt. Auf Höhe der
Parkplatzzufahrt zum Polizeipräsidium Oberbayern-Nord fuhr plötzlich ein
Kleintransporter beim Rangieren gegen den Wagen des 63-Jährigen.
Hierbei entstand an dem Auto des
Ingolstädters ein Sachschaden in Höhe von zirka 3.000 Euro.
Ohne anzuhalten
setzte der Unfallverursacher die Fahrt in Richtung Rechbergstraße fort und
entfernte sich unter Missachtung der gesetzlichen Verpflichtungen vom Unfallort.
Im Rahmen einer Fahndung nach dem flüchtigen Mercedes-Kleintransporter konnte
dieser unweit der Unfallstelle in einer Seitenstraße geparkt festgestellt
werden. Wenige Minuten später kehrte auch der Fahrer zu seinem Fahrzeug zurück
und konnte dann schließlich in der Roßmühlstraße gestellt werden.
Wie sich im
Rahmen einer ersten Befragung herausstellte, ist der 48-Jährige nicht im Besitz
der erforderlichen Fahrerlaubnis. Neben einem Vergehen des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort muss sich der 48-jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen
nun auch noch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.