Ingolstadt
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Ein 18-jähriger Ingolstädter war heute Früh offensichtlich beim
Abbiegen zu flott unterwegs und überschlug sich in der Theodor-Heuss-Straße mit
seinem Audi.
Der 18-jährige fuhr Freitagfrüh gegen 5.30 Uhr auf
der Theodor-Heuss-Brücke in Richtung Westpark und bog dann nach rechts in die
Ringlerstraße ab. Da der junge Mann offensichtlich viel zu schnell mit seinem
Audi unterwegs war, kam er in der Rechtskurve nach links ab und überfuhr drei
Verkehrsinseln. Danach überschlug sich das Fahrzeug einmal und kam schließlich
auf einer angrenzenden, ca. ein Meter hohen Betonmauer zum Liegen.
Der Fahrer wurde hierbei verletzt
und mit einem Schleudertrauma in ein Ingolstädter Krankenhaus eingeliefert. An
seinem Pkw entstand ein Totalschaden. Dieser beläuft
sich auf knapp 36.000
Euro.
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Ein Radfahrer musste einem entgegenkommendem Auto ausweichen und fuhr gegen ein geparktes Fahrzeug.
Erst nachträglich meldete gestern Abend ein Fahrradfahrer einen
Verkehrsunfall, der sich gegen 17.00 Uhr in der Schoberstraße ereignet hatte.
Der 40-jährige Ingolstädter fuhr mit seinem Fahrrad auf der Schoberstraße
stadteinwärts und musste dann einem entgegenkommenden Pkw ausweichen, der
vermutlich an einem geparkten Fahrzeug vorbeifuhr und deswegen weit links fuhr.
Um einen Zusammenstoß mit diesem silbernen Kleinwagen zu vermeiden, wich der
Radfahrer nach rechts aus und fuhr gegen einen geparkten VW. Dabei wurde der
40-Jährige leicht verletzt und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.
Danach zeigte er den Verkehrsunfall bei der Polizei an.
Der Sachschaden an
seinem Fahrrad und dem geparkten Pkw beläuft sich auf 1.000 Euro. Derzeit liegen
keinerlei Hinweise auf den flüchtigen Pkw vor, weshalb eventuelle Zeugen des
Verkehrsunfalls gebeten werden, sich bei der Verkehrspolizei unter der
Telefonnummer (08 41) 93 43-44 10 zu melden.
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Wegen eines Migräneanfalls kam ein 18-jähriger Autofahrer nach rechts
von der Münchener Straße ab, überschlägt sich und kommt auf dem Dach zum Liegen.
Heute Nacht gegen 3.00 Uhr fuhr ein 18-jähriger Ingolstädter auf der
Münchener Straße stadteinwärts. Wie sich herausstellte, war der junge Mann auf
dem Rückweg von seiner Freundin und alleine im Fahrzeug, als er auf Höhe der
Bahnhofstraße einen starken Migräneanfall mit kurzzeitigen Bewusstseinsstörungen
bekam. Etwa 150 Meter nach der Kreuzung kam der Ingolstädter mit seinem Rover
schließlich nach rechts von der Fahrbahn ab und touchierte einen Baum und einen
Lichtmast.
Danach prallte das Fahrzeug noch seitlich gegen einen geparkten
Opel und überschlug sich. Das Unfallfahrzeug kam dann quer auf der Fahrbahn auf
dem Dach zum Liegen. Glücklicherweise wurde der 18-jährige Fahrer nur leicht
verletzt und musste mit diversen Prellungen in ein Ingolstädter Krankenhaus
eingeliefert werden.
Der Gesamtschaden kann mit knapp 10.000 Euro beziffert
werden.
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In einem Drogeriemarkt wollten zwei Männer mit einer gestohlenen EC-Karte bezahlen. Doch die Kassiererin erkannte die gefälschte Unterschrift.
Zwei Männer waren am Dienstag um 17:45 Uhr in einem in der Goethestraße gelegenen Drogeriemarkt auf Einkaufstour. Die beiden Unbekannten hatten mehrere Waren auf das Förderband gelegt und der Jüngere wollte den fälligen Betrag mit einer EC-Karte begleichen. Die Angestellte an der Kasse verglich die Unterschrift auf dem Kassenbon mit der auf der Karte und wies die Bezahlung zurück, da die Namenszeichen nicht übereinstimmten. Als die Frau zum Abgleich der Personalien den Personalausweis zu sehen bat, bekam sie die Antwort, dass man diesen erst aus dem Auto holen müsse. Unter Zurücklassung der Waren verließen die Männer das Geschäft und kamen nicht mehr zurück weshalb die Polizei eingeschaltet wurde. Diese veranlasste eine Fahndung nach den ca. 25- bzw. 40-jährigen Verdächtigen, die aber erfolglos blieb. Man hofft nunmehr, über die ebenfalls im Geschäft belassene EC-Karte, die vermutlich entwendet worden ist, den Tätern auf die Schliche zu kommen. Im Falle der Entdeckung müssen sie sich wegen versuchten Betrug und Urkundenfälschung sowie wahrscheinlich wegen Diebstahl an der Karte verantworten.
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Zwei Damen mittleren Alters nahmen es am Dienstag mit der Bezahlung nicht so genau und müssen sich nun wegen Diebstahls und Betrugs verantworten.
Als eine 51-Jährige am Dienstag um 15:15 Uhr ein im südöstlichen Stadtbereich
befindliches Bekleidungsgeschäft verlassen wollte schlug im Kassenbereich die
Alarmanlage der Diebstahlssicherung an. Die im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen
beheimatete Frau wurde ins Büro gebeten und nach kurzer Zeit der herbeigerufenen
Polizeistreife übergeben. Diese fand in der Tasche der Frau zwei
Bekleidungsstücke im Gesamtwert von 92 Euro, die die Betroffene mitgehen lassen
wollte. Nach erfolgter Aufnahme des Vorfalles begleiteten die Beamten die
ertappte Frau zu deren Auto und nahmen dieses genauer in Augenschein. Auf dem
Rücksitz befanden sich zwei weitere Kleidungsstücke, die noch unbenutzt und mit
Etiketten eines in der Nähe gelegenen Geschäfts versehen waren. Da die
51-Jährige keinen Kassenbeleg vorweisen konnte, wurden auch diese Sachen
sichergestellt. Mit dem betroffenen Geschäft muss noch abgeklärt werden, ob die
Waren verkauft oder ebenfalls entwendet worden sind.
Im selben
Gewerbegebiet war bereits um 10:30 Uhr eine 68-Jährige aufgefallen, die sich
verbilligt ein Vorhangteil beschaffen wollte. Die Frau, die in einer Gemeinde im
Landkreis Eichstätt zu Hause ist, nahm ein Teil im Wert von 15 Euro aus der
Verpackung und steckte es in eine Schachtel, die mit 5 Euro ausgezeichnet war.
Die Angestellte an der Kasse bemerkte den Schwindel zwar nicht, aber eine andere
Angestellte hatte die 68-Jährige bei ihrem Vorgehen beobachtet und sie nach der
Bezahlung angesprochen. Wenn es auch nur um einen geringen Betrag geht, muss
sich die Betroffene wegen Betrug verantworten.