Ingolstadt
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Zwei Männer mussten nach einer Verkehrskontrolle zur Blutentnahme.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, fielen einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei am späten Dienstagabend gegen 23:45 Uhr ein 20-Jähriger und ein 36-Jähriger auf, weil sie gemeinsam auf einem E-Scooter auf der hiesigen Lena-Christ-Straße fuhren.
„Eine Verkehrskontrolle ergab, dass der 36-Jährige mit fast 2 Promille stark alkoholisiert war und der 20-Jährige unter Betäubungsmitteleinfluss stand“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Beide Männer mussten die Beamten zur Dienststelle begleiten und dort eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen sie wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.“
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Die Polizei erwischte in der vergangenen Nacht einen Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 30-jähriger Autofahrer in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf der Fischerlohe von Manching unterwegs und wurde gegen 3:40 Uhr von einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass gegen den 30-Jährigen ein Haftbefehl vorliegt und deswegen wurde er von den Beamten gleich an Ort und Stelle festgenommen.
„Eine weitere Überprüfung ergab zudem, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht, weshalb entsprechende Strafanzeigen erstellt wurden“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
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Bei einem Auffahrunfall wurde die Unfallverursacherin verletzt.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Dienstagmittag eine 37-jährige VW-Fahrerin aus Denkendorf auf dem linken Fahrstreifen der Münchener Straße von Ingolstadt stadteinwärts unterwegs.
Als sie kurz nach der Einmündung zur Medererstraße nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollte und dazu gegen 11:30 Uhr ihr Fahrzeug abbremste, bemerkte dies eine hinter ihr fahrende 34-jährigen Opel-Lenkerin aus Ingolstadt zu spät.
Sie fuhr auf den vorausfahrenden VW auf. „Die 34-jährige zog sich hierbei leichte Verletzungen zu und wurde mit dem Rettungsdienst in ein umliegendes Krankenhaus gebracht“, so eine Sprecherin der Ingolstädter Verkehrspolizei.
Und sie fügte hinzu: „Die 37-Jährige blieb unverletzt.“ An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt zirka 11.000 Euro.
„Der Pkw der 34-jährigen war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden“, so die Verkehrspolizeisprecherin abschließend.
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Übers vergangene Wochenende stiegen bislang unbekannte Täter in den Kindergarten von Oberhaunstadt ein.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, drangen bislang unbekannte Täter brachen in der Zeit von Freitagnachmittag gegen 16:30 Uhr und Montagmorgen um 7:00 Uhr in einen Kindergarten in der Beilngrieser Straße von Ingolstadt-Oberhaunstadt ein.
„Bei ihrer anschließenden Absuche nach Wertgegenständen und Bargeld wurden die Einbrecher nicht fündig, so dass sie schließlich ohne Beute den Tatort wieder verlassen mussten“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt.
Und er fügte hinzu: „Der entstandene Sachschaden beziffert eine Höhe von 2.000 Euro.“
Die Kriminalpolizei Ingolstadt bittet Personen, die zum oben genannten Tatzeitraum in der Nähe oder an der Einrichtung verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 zu melden.
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Ein Mann musste die Beamten mit zur Polizeidienststelle begleiten.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, fiel am Montagabend gegen 18:15 Uhr einer Streifenbesatzung der Polizei ein Pedelec-Fahrer in der Ingolstädter Schumannstraße wegen seiner unsicheren Fahrweise auf.
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„Bei seiner Kontrolle zeigte der 40-Jährige starke Ausfallerscheinungen, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2 Promille“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Der 40-Jährige war nicht nur alkoholisiert, sondern er hatte zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel mit dabei.“ Der Mann musste die Beamten zur Polizeiinspektion Ingolstadt begleiten, wo ihm ein hinzugerufener Arzt Blut abgenommen hat.
„Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und nach dem Betäubungsmittelgesetz“, so der Polizeisprecher abschließend.