Ingolstadt
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Wegen einer Rauchentwicklung wurden die Einsatzkräfte zu einem Haus gerufen.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurden die Rettungskräfte am Montagabend gegen 19:00 Uhr wegen einer Rauchentwicklung aus einem Mehrfamilienhaus in die Richard-Wagner-Straße von Ingolstadt gerufen.
„Nach dem Vordringen in die entsprechende Wohnung wurde festgestellt, dass sich kein Bewohner in der Wohnung befand“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Auf dem eingeschalteten Herd stand jedoch ein Topf mit angebranntem Essen.
„Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Wohngebäude mit einer Lüftungsanlage gelüftet werden“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzte abschließend: „Verletzt wurde niemand.“
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Die verbotswidrige Nutzung eines Radwegs in falscher Richtung wurde einem Mann zum Verhängnis.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 55-jähriger Fahrradfahrer aus Ingolstadt am Montagmorgen auf dem linken Radweg der Hagauer Straße von Ingolstadt stadteinwärts. An der Kreuzung mit der Schrobenhausener Straße bog gegen 7:30 Uhr vom Baggerweg ein Auto nach rechts in die Hagauer Straße ab.
Der 39-jährige Pkw-Lenker aus Ingolstadt übersah dabei den von rechts kommenden und auf der falschen Straßenseite fahrenden Radfahrer. „Der Autofahrer hätte jedoch gemäß Verkehrszeichenregelung Vorfahrt gewähren müssen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei.
Und er fügte hinzu: „Der Pkw erfasste den Radler frontal, wodurch dieser auf die Fahrbahn geschleudert wurde.“ Er erlitt eine Kopfplatzwunde und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. „Der Sachschaden wurde mit knapp 1.000 Euro beziffert“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.
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Eine Verletzte und 17.000 Euro Sachschaden ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war eine 34-jährige Autofahrerin am Montagmittag auf der Manchinger Straße von Ingolstadt stadtauswärts unterwegs. Auf Höhe der Kreuzung mit der Pettenkoferstraße wurde sie gegen 12:20 Uhr von ihrer fünfjährigen Tochter, die auf der Rückbank saß, abgelenkt.
Dabei übersah sie die rote Ampel und fuhr ungebremst über die Kreuzung. Die Frau erfasste einen von der Marlene-Dietrich-Straße in Richtung Pettenkoferstraße querenden Pkw an der Beifahrerseite.
Die 66-jährige Beifahrerin zog sich dabei ein Halswirbelsäulen-Schleudertrauma und Prellungen zu. Die weiteren Insassen der beteiligten Fahrzeuge blieben unverletzt.
Die Ingolstädter Berufsfeuerwehr war vor Ort im Einsatz. Von Abschleppdiensten mussten die Unfallfahrzeuge geborgen werden. Die unfallaufnehmenden Polizisten schätzten den entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von 17.000 Euro.
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Ein Unbekannter betankte seinen Pkw und bezahlte an der Kasse nur einen Kasten Bier.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, sucht die Ingolstädter Inspektion zwei aufmerksame Zeugen, die am frühen Sonntagabend gegen 17:20 Uhr in einer Tankstelle in der hiesigen Regensburger Straße einen Tankbetrug beobachteten und ihn anschließend dem Kassierer meldeten.
„Demnach hatte der Fahrer eines roten Kleinwagens mit ausländischer Zulassung seinen Wagen mit Diesel betankt, in der Tankstelle jedoch anschließend lediglich einen Kasten Bier bezahlt“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Der Mann entfernte sich hierauf, die Tankrechnung blieb offen.“
Die beiden unbekannten Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 zu melden.
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Ein Mann machte einen Spaziergang und traf gemeinsam mit den Floriansjüngern an seiner Wohnung ein.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, quoll am Sonntagabend Rauch aus einer Wohnung eines Mehrfamilienhause in der Ingolstädter Lehárstraße Rauch und Anwohner verständigten gegen 20:00 Uhr die Feuerwehr.
„Der Inhaber der ursächlichen Wohnung traf gleichzeitig mit der alarmierten Feuerwehr vor dem Haus ein“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Er hatte einen Spaziergang gemacht und hierbei das Abendessen auf der eingeschalteten Herdplatte stehen lassen.“
Löscharbeiten der Feuerwehr waren nicht erforderlich. Es gab laut Polizei auch keine Verletzten zu beklagen. Den Wohnungsinhaber erwartet jedoch ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die Brandverhütungsvorschriften.