Ingolstadt
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Ein Unbekannter drang über Nacht in die Räume einer Praxis ein und machte nur geringe Beute.
(ir) Mit brachialer Gewalt hebelte ein bislang unbekannter Täter in der Zeit von frühem Mittwochabend gegen 17:00 Uhr bis Donnerstagmorgen um 8:00 Uhr die verschlossene Tür einer Praxis in der Ingolstädter Martin-Hemm-Straße auf und durchsuchte anschließend die Räume der Therapieeinrichtung nach Diebesgut.
„Mit einem nur geringen Bargeldbetrag verließ er den Tatort dann über eine Feuerleiter“, so ein Polizeisprecher. Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen übernommen und bittet eventuelle Zeugen, sich mit den Beamten in Verbindung zu setzen.
Hinweise werden unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 entgegengenommen.
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Ein Münchner trank in einem Discounter eine Flasche Schnaps und kippte die Flüssigkeit über andere Gegenstände.
(ir) Ein 60-jähriger Mann aus dem Raum München war am Donnerstagnachmittag in einem Lebensmitteldiscounter im Ingolstädter Nordwesten. Dort wurde er gegen 14:20 Uhr beim Ladendiebstahl erwischt. Auffällig wurde der Mann, weil er dort zuvor eine Flasche Schnaps trank und diese dann auf mehrere Gegenstände entleerte.
Sie können jetzt nicht mehr verkauft werden. Eine hinzugerufene Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei stellte dann fest, dass der 60-Jährige zuvor eine Diebestour durch mehrere Geschäfte machte und offensichtlich Gegenstände ohne Sinn und Verstand mitgehen ließ.
„So wurden unter anderem nicht nur Lebensmittel konsumiert oder gestohlen, sondern auch Damen- und Herrenbekleidung, sowie Alltagsgegenstände entwendet“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Dies ging so weit, dass der Münchner sogar im Beisein der Beamten noch Kopierpapier auf der Polizeidienststelle heimlich an sich nehmen wollte.“
Der angerichtete Schaden kann von der Polizei abschließend noch nicht benannt werden, weil die Diebstähle erst ausermittelt werden müssen. „Er beläuft sich vermutlich jedoch auf mehrere hundert Euro“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Mit einer Anzeige muss ein Pkw-Lenker rechnen, der die Polizei mit Sondersignalen ignorierte.
(ir) Im Rahmen einer Einsatzfahrt war eine Streife der Ingolstädter Polizei am Donnerstagvormittag auf der A9 in Fahrtrichtung München unterwegs. Zwischen den Anschlussstellen Ingolstadt Süd und Manching wurden sie gegen 9:10 Uhr von einem Auto behindert, der vor ihnen auf dem linken Fahrstreifen mit relativ langsamer Geschwindigkeit fuhr und weder auf die eingeschalteten Sondersignale noch auf Hupen reagierte.
„Der Grund für die Ablenkung des Vorausfahrenden war schnell erkennbar, da er ein Handy an sein Ohr hielt“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Erst nach einiger Zeit gab der Fahrer mit seinem Fahrzeug den Fahrstreifen für die Polizisten frei, sodass diese ihre Einsatzfahrt fortsetzen konnten.“
Der Fahrer des behindernden Fahrzeugs wurde im Nachgang von der Polizei ermittelt. „Er erhielt unmittelbar eine Anzeige nach der Straßenverkehrsordnung“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Ein Geldbörsendieb kaufte mit der Kontokarte einer Frau fleißig ein.
(ir) Eine 50-jährige Frau aus Ingolstadt kam am Donnerstag zur hiesigen Polizeiinspektion, um den Diebstahl ihrer Geldbörse anzuzeigen. In dem Geldbeutel, der offensichtlich bereits am Montag während eines Einkaufs gestohlen wurde, befanden sich neben 400 Euro Bargeld zusätzlich eine EC- und eine Kreditkarte.
„Fatalerweise befand sich in der Geldbörse auch die zugehörige PIN“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Bis die Geschädigte den Diebstahl bemerkt hatte, begab sich der bislang unbekannte Täter in diverse Einkaufsgeschäfte und tätigte mit der fremden Geldkarte verschiedene Einkäufe.“
Der dabei entstandene Schaden beläuft sich laut Polizei auf zirka 530 Euro. An dieser Stelle weist die Polizeiinspektion Ingolstadt nochmals eindringlich darauf hin, EC- oder Kreditkarten getrennt von der zugehörigen PIN aufzubewahren. Unter keinen Umständen sollte sich die PIN in der Geldbörse befinden.
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Weil ihn der Hunger plagte, war ein junger Mann am späten Abend auf dem West zu einem Schnellrestaurant.
(ir) Ein 24-jähriger Mann aus Ingolstadt musste am späten Donnerstagabend feststellen, dass Beschaffung eines Mitternachtssnacks kein triftiger Grund ist, gegen die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung zu verstoßen. „Den jungen Mann plagte offensichtlich zu später Stunde noch sein Hunger, weshalb er beschloss, sich gegen 23:40 Uhr auf den Weg zu einem Fastfood-Restaurant im Ingolstädter Westen zu machen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Auf dem Nachhauseweg fiel er einer Polizeistreife auf und wurde einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde dem 24-Jährigen von den Streifenpolizisten erläutert, dass der Zeitraum zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr grundsätzlich ausreichend ist, sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
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„Den jungen Mann erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit einer Geldstrafe von 500 Euro“, so der Polizeisprecher abschließend.