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Unbekannte beschädigten mit Böllern eine Toilette.
(ir) Am Samstagabend gegen 20:25 Uhr wurde der Polizei ein lauter Knall im Großmehringer Zieglerweg mitgeteilt. Die kurz darauf eingetroffene Streifenbesatzung stellte dann fest, dass an einer Baustelle ein mobiles Toilettenhäuschen gesprengt worden war. „Die Toilette wurde dabei völlig zerstört“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Weiter wurden Glasscheiben, die neben dem Häuschen gelagert waren, beschädigt.“ Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf zirka 500 Euro. Der oder die unbekannten Täter flüchteten, bevor die Polizei am Tatort eintraf.
„Ob es sich bei der Aktion um einen Halloween-Scherz handeln sollte, ist unklar“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzte abschließend: „Vermutlich wurden zur Tatausführung Böller verwendet.“
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 entgegen.
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Ein junger Motorradfahrer fuhr auf de B13 auf und übersah dabei einen herannahenden Pkw.
(ir) Ein 79-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Pfaffenhofen war am Samstagvormittag auf der B13 von Unsernherrn kommend in Richtung Baar-Ebenhausen unterwegs. Von der Weicheringer Straße in Zuchering kommend fuhr ein 16-jähriger Motorradfahrer nach links in die B13 in Richtung Unsernherrn ein. Der junge Biker missachtete beim Abbiegevorgang das geltende Stoppschild und stieß im Einmündungsbereich mit dem Pkw zusammen.
Der 16-Jährige wurde bei der Kollision verletzt und musste vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in ein umliegendes Krankenhaus verbracht werden. „Seine Sozia blieb wie der andere Unfallbeteiligte unverletzt“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei.
Bei dem Unfall einstand an der Maschine des Jugendlichen ein Schaden in Höhe von zirka 2.000 Euro und die Polizei schätzte den Schaden am Auto des 79-Jährigen auf 4.000 Euro. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit uns mussten abgeschleppt werden. Die Freiwillige Feuerwehr aus Manching führte die Verkehrslenkungsmaßnahmen durch.
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Die Polizei zog einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr.
(ir) Ein 35-jähriger VW-Fahrer war in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf der Münchener Straße von Ingolstadt unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 2:20 Uhr eine Streifenbesatzung der hiesigen Verkehrspolizei, weil der Pkw-Lenker mit seinem Fahrzeug zweimal fast den dem rechten Randstein touchierte.
Bei der anschließenden Kontrolle des 35-Jährigen wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Der ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Deswegen musste sich der Betrunkene einer Blutentnahme unterziehen, die ein hinzugerufener Arzt durchgeführte. „Gegen den Mann wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet“, so ein Verkehrspolizeisprecher.
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Die Polizei erwischte eine alkoholisierte E-Scooter-Fahrerin.
(ir) Eine 17-jährige Jugendliche aus Ingolstadt war am Samstagabend auf einem E-Scooter auf der Hagauer Straße unterwegs. Dort stoppte sie gegen 21:40 Uhr eine Streifenbesatzung der hiesigen Verkehrspolizei. „Der freiwillige Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von über 0,3 Promille“, so ein Verkehrspolizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Da es bei Fahranfänger ein generelles Alkoholverbot bei der Teilnahme am Straßenverkehr gibt, wurde im Anschluss noch ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt durchgeführt.“ Die Teenagerin muss sich nun wegen eines Vergehens gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger verantworten.
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Die Polizei kontrollierte in der vergangenen Nacht einen E-Scooter-Fahrer.
(ir) Ein 17-jähriger Jugendlicher aus Ingolstadt war in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf einem E-Scooter unterwegs. An der Einmündung der Jahnstraße in die Schloßlände stoppte ihn gegen Mitternacht eine Streifenbesatzung der Ingolstädter Verkehrspolizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten bei dem Teenager Alkoholgeruch fest.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1 Promille. Deswegen wurde auf der Polizeidienststelle ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt. „Der junge Mann muss sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Alkoholverbotes für Fahranfänger verantworten“, so ein Verkehrspolizeisprecher.