Ingolstadt
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Zwei Verkehrsteilnehmer scherten sich nichts um das gesetzte Geschwindigkeitslimit.
(ir) Die Ingolstädter Verkehrspolizei führte am Mittwoch auf der A9 in Fahrtrichtung München bei Denkendorf eine Geschwindigkeitskontrolle. Dort gilt nämlich bei Nässe ein Limit von 80 km/h. Doch ein 55-jährige BMW-Fahrer aus München scherte sich nichts darum und wurde mit einer Überschreitung von 64 km/h gemessen.
Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Doch Spitzenreiterin war eine 49-jährige Autofahrerin aus dem Raum Wismar, die 75 km/h mehr draud hatte, als erlaubt war. „Sie muss drei Monate auf ihren Führerschein verzichten und den Höchstsatz von 600 Euro bezahlen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei.
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Der Verursacher eines Verkehrsunfalls auf der A9 wurde unmittelbar davor von einer Videostreife der Polizei wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gefilmt.
(ir) Ein ziviles Dienstfahrzeug der Ingolstädter Verkehrspolizei, das mit einer Videogeschwindigkeitsmessanlage ausgerüstet ist, war am Mittwochmittag auf der A9 im Ingolstädter Bereich zur Verkehrsüberwachung unterwegs. Gegen 12:40 Uhr filmte die Streife einen Renault, der in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs war und der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h deutlich überschritten hatte.
Bevor die Zivilpolizisten den Fahrer stoppten konnten, fuhr er an der Anschlussstelle Ingolstadt Nord von der Autobahn ab. In der dortigen Rechtskurve kam der Wagen wegen nicht angepasster Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn von der Straße ab. Dabei kollidierte der Pkw mit einem Straßenpfosten. Der 44-jährige Unfallfahrer aus dem Landkreis Pfaffenhofen muss sich nun wegen des Geschwindigkeitsverstoßes und dem anschließenden Verkehrsunfall verantworten.
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Einer Polizeistreife ging ein Betrunkener ins Netz, der am Vortag erst zwei Ladendiebstähle beging und dann nach einem Verkehrsunfall flüchtete.
(ir) In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag war ein 35-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt in der hiesigen Hofkoflerstraße unterwegs. Dort zog ihn eine Polizeistreife gegen 2:00 Uhr aus dem Verkehr. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 35-Jährigen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille.
Daraufhin wurde der Führerschein des Betrunkenen von den Beamten sichergestellt und er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Weitere Ermittlungen der Polizisten ergaben dann, dass nach dem Fahrer wegen zweifachen Ladendiebstahls mit anschließender Unfallflucht am Vortag bereits gefahndet wurde. Der Beschuldigte hatte am Mittwochmittag in einer Ingolstädter Tankstelle zwei kleine Flaschen Schnaps gestohlen. Gegen 17:30 Uhr klaute er dann erneut eine kleine Schnapsflasche. Anschließend fuhr er vermutlich deutlich angetrunken gegen ein geparktes Fahrzeug und flüchtete von der Unfallstelle.
Über die an der Tankstelle installierte Videoüberwachung wurde das Kennzeichen des Fahrzeuges abgelesen und eine Halterabfrage führte dann zum Täter. Die Liste der Taten, wegen denen sich der Mann nun verantworten muss ist lang: Zwei Ladendiebstähle, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr.
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Die Ingolstädter Kriminalpolizei warnt vor Betrug mit Binären Optionen.
(ir) Aufgrund einer Reihe von Betrugsfällen im Zusammenhang mit angeblichen Geldanlagen in Binären Optionen mit einem Schaden von rund 70.000 Euro, warnt die Ingolstädter Kripo vor Angeboten dieser Anlageform, wenn sie im Internet Kleinanlegern offeriert werden.
Grundsätzlich handelt es sich bei Binären Optionen um eine am Finanzmarkt zulässige Anlageform. Jedoch hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im März 2018 ein Verbot der Vermarktung und des Vertriebs an Kleinanleger zu deren Schutz erlassen. Somit verstoßen Angebote an Privatpersonen solche Optionen zu erwerben, gegen geltendes Recht.
Trotzdem werden von betrügerischen Anbietern weiterhin Binäre Optionen im Internet Kleinanlegern angeboten. Die Täter stellen dabei Internetseiten online, die den Eindruck von Handelsplattformern vermitteln. Den Opfern, die sich von den offerierten hohen Gewinnspannen zunächst zu kleineren Geldüberweisungen verleiten lassen, werden anfangs virtuell hohe Gewinne suggeriert, so dass diese in der Folge häufig höhere Summen für den angeblichen Optionshandel überweisen. Zum Teil erfolgen sogar Telefonanrufe von angeblichen Brokern, die ihre Opfer überzeugen wollen höhere Beträge anzulegen. Tatsächlich werden die überwiesenen Geldbeträge nicht für eine derartige Anlage verwendet und sind für die "Anleger“ vollumfänglich verloren. Zudem werden auf diesen dubiosen Internetplattformen von den Tätern auch weitere Anlageprodukte wie Aktien, Devisen und Kryptowährungen zum Handel angeboten, welche ebenso keinen realen Hintergrund haben. Die Vorgehensweise der Betrüger ist damit vergleichbar mit sogenannten Fakeshops, in denen nicht existente Waren angeboten werden.
Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat in ihrem Zuständigkeitsbereich, vor allem während des zweiten Halbjahres 2018, eine Zunahme derartiger Betrugsfälle festgestellt. Knapp 70.000 Euro verloren die dabei betrogenen Anleger. Die Ermittler des Betrugsdezernats schließen nicht aus, dass es weitere Fälle gibt, die von den Geschädigten gar nicht angezeigt wurden.
Tipps der Kriminalpolizei
• Beachten Sie, dass Verkauf, Vermarktung und Vertrieb von Binären Optionen an Kleinanleger nicht zulässig ist!
• Seien Sie misstrauisch bei Angeboten im Internet, die hohe Gewinne mit der Geldanlage in Binären Optionen versprechen!
• Bevor Sie Geld über Internetplattformen anlegen informieren Sie sich über unabhängige Quellen vor allem im Hinblick auf die Seriosität der Anbieter und das angebotene Produkt!
• Informationsquellen hierfür können zum Beispiel die Verbraucherzentralen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sein.
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Ein kleiner Bub stieg an der gewohnten Bushaltestelle nicht aus, sondern fuhr einfach weiter. Die INVG half der Polizei.
(ir) Weil ein siebenjähriger Bub aus Ingolstadt am Dienstagnachmittag eine Stunde nach der gewohnten Zeit immer noch nicht daheim angekommen war, meldete ihn seine 20-jährige Schwester bei der Polizei als vermisst. Da aber bekannt war, dass der Bub nach der Schule in Friedrichshofen wie gewohnt in seinen Bus gestiegen war, fragte die Polizei vor dem Beginn einer großen Suchaktion bei der INVG nach. Die Leitstelle, bei der alle Busse koordiniert werden, half dann schnell weiter.
Der Bub war einfach nicht an der üblichen Haltestelle ausgestiegen, sondern bis zum ZOB weitergefahren. Dort war er dann in einen Bus der Linie 16 eingestiegen. Der betreffende Bus war bereits in Geisenfeld, als den Fahrer die Anfrage nach dem abgängigen Buben erreichte. Nach rund zweistündiger Busfahrt wurde der Siebenjährige in Manching von einer Polizeistreife in Empfang genommen und anschließend unversehrt bei den Eltern abgeliefert.