Das zieht massive Konsequenzen nach sich: verbotenen Gegenstand auf Flohmarkt angeboten

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Ein Mann muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor der Justiz verantworten.

(ir) Am Samstag, 11. Mai 2024, gegen 13:15 Uhr, erfolgte eine ganzheitliche Kontrolle des Flohmarktbetriebs auf der Mainburger Schöllwiese. Dabei entdeckten die Beamten an einem der dortigen Stände einen verbotener Gegenstand, der sich derzeit als Schlagringmesser darstellt.



Der 55-jährige Mann aus der Ukraine bot ihn dort zum Verkauf an. Die Waffe wurde von den Beamten sofort sichergestellt und gegen den Anbieter ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz aufgenommen.



„Schlagringmesser sind verbotene Waffen nach dem Waffengesetz“, so ein Polizeisprecher. Und er schilderte: „Deren Umgang, insbesondere der Erwerb, Besitz und das Führen, sind grundsätzlich verboten.“



Zudem weisen die Beamten in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es generell untersagt ist, Waffen auf angemeldeten Flohmärkten zu vertreiben. Der 55-jährige Verkäufer hat nun mit einer Geldstrafe im vierstelligen Euro-Bereich zu rechnen.



„Zudem wird die für ihn zuständige Waffenbehörde von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, welche gegen ihn ein Waffenbesitzverbot aussprechen könnte“, so der Polizeisprecher abschließend.









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