Staatsanwaltschaft lässt Intensivstraftäterin laufen

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Eine Frau beging ihre mutmaßlich 55. Straftat, die aus Widerstand, tätlichem Angriff, Körperverletzung und Beleidigung, besteht.

(ir) Am Donnerstag, 28. März 2024, kurz vor 11:00 Uhr ereignete sich am stark frequentierten Querbahnsteig des Münchener Hauptbahnhofes ein Streit zwischen einem Bahn-Reiniger und einer Passantin.



Die 50-jährige Deutsche hatte versucht, aus dem Müllbehältnis des Reinigers Gegenstände zu holen. Eine Streifenbesatzung der Bundespolizei war dann auf die daraus resultierende Auseinandersetzung aufmerksam geworden.



„Die Frau wollte einem Platzverweis der Beamten nach Sachverhaltsklärung nicht folgen“, so ein Bundespolizeisprecher.



Und er fügte hinzu: „Als dieser mittels einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt werden sollte, trat sie einem Bundespolizisten ans Schienbein und beleidigte alle Einsatzkräfte.“



Der 22-jährige Bundespolizist wurde dabei verletzt, konnte seinen Dienst trotzdem fortsetzen.



Die in der Vergangenheit bereits in 54 Fällen, vorrangig Eigentumsdelikten und Hausfriedensbrüchen, polizeibekannte Frau wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I auf freien Fuß gesetzt.



„Die Wohnsitzlose wird von der Bundespolizei wegen Widerstandes und tätlichen Angriff gegen Vollzugsbeamte sowie Körperverletzung und Beleidigung zur Anzeige gebracht“, so der Bundespolizeisprecher abschließend.









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