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Ein Vater schrie erst seine Tochter an und als Freibadbesucher dazwischengingen, ging er auf sie los.
(rr) Am Freitagnachmittag, 30. August 2024, war ein 49-jähriger Mann mit seiner elfjährigen Tochter im Freibad in Saal an der Donau. Der Mann schrie gegen 16:10 Uhr seine Tochter an, sodass andere Badegäste dazwischengingen.
„Der 49-Jährige schubste und beleidigte die Badegäste daraufhin“, teilte ein Polizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: „Der Bademeister erteilte dem Mann dann ein Hausverbot, diesem kam er aber nicht nach. Aus diesem Grund wurde die Polizei verständigt.“
Auch gegenüber der Polizei verhielt sich der Mann aggressiv und uneinsichtig, konnte aber dazu bewegt werden, das Freibad zu verlassen.
Aufgrund des aggressiven Verhaltens des Mannes war es nicht möglich, seine Tochter bei ihm zu belassen. Sie wurde durch das Jugendamt in Obhut genommen.
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Nach einer Kollision mit einem Traktorgespann mussten zwei Kinder ärztlich behandelt werden.
(ir) Am Freitagabend, 30. August 2024, fuhr ein 24-jähriger Autofahrer mit zwei Kindern im Pkw auf der Trainer Straße in Niederumelsdorf in Richtung Oberumelsdorf.
Gleichzeitig fuhr ein 40-jähriger Mann mit seinem Traktor-Anhänger-Gespann in entgegengesetzter Richtung. Aus bislang unbekannter Ursache stießen beide Fahrzeuge gegen 18:10 Uhr auf Höhe des dortigen Kirchplatztes zusammen.
Dabei wurden die beiden Kinder im Auto leicht verletzt und mussten ärztlich behandelt werden. Sowohl der Autofahrer als auch der Traktorfahrer blieben bei dem Unfall unverletzt.
Der Pkw war nach der Kollision allerdings Totalschaden. Am Traktor des 40-Jährigen entstand ein Sachschaden, der von den unfallaufnehmenden Polizisten auf einen niedrigen fünfstelligen Eurobetrag geschätzt worden war.
Das Auto des 24-Jährigen kam nach dem Crash in einem angrenzenden Grundstück zum Stehen und beschädigte dort den Gartenzaun und die dortige Hecke. Der Schaden dabei wurde von der Polizei auf einen mittleren dreistelligem Eurobetrag geschätzt.
Bei der Unfallaufnehme bemerkten die Polizisten bei dem Pkw-Lenker erheblichen Alkoholgeruch und ordneten deshalb bei ihm eine Blutentnahme an, der er sich unterziehen musste.
Gegen ihn wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung, eingeleitet. Wegen des Unfalls musste die Ortsdurchfahrt während der Zeit der Verkehrsunfallaufnahme gesperrt werden.
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Die Stadtverwaltung erinnert an die allgemeine Reinhaltungs- und Reinigungsverpflichtung von öffentlichen Straßen.
(ir) Aus aktuellem Anlass erinnert die Stadtverwaltung Mainburg an die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Danach müssen die Eigentümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücken grundsätzlich die angrenzende Straße bis zur Fahrbahnmitte sowie den Gehsteig oder Gehweg zwischen ihren Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten reinigen.
Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. Schmutz und Unrat jeder Art, wie beispielswiese Fallobst, Wildwuchs, Laub und ähnlichem, müssen, unabhängig vom etwaigen Verursacher, entfernt werden. Genauso ist das Unkraut, das aus den Fugen der Bordsteine wächst, vom Reinigungspflichtigen zu entfernen.
Außerdem weist die Stadt Mainburg auf den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen hin. Der Rückschnitt ist besonders wichtig, wenn durch Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt oder verhindert wird. Insbesondere gilt dies für Kreuzungen, Einmündungen und Gehwege.
Es wird auf die einzuhaltenden Lichtraumprofile hingewiesen. Auch Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
Vom Verbot des Naturschutzgesetztes in der Zeit vom 1. März bis 30. September sind die Eigentümer in diesem Falle befreit.
Bei Fragen steht die Stadtverwaltung Mainburg unter den Telefonnummer (0 87 51) 7 04-4 14 und (0 87 51) 7 04-3 24 gerne zur Verfügung. Die Verordnung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mainburg auf www.mainburg.de > Rathaus & Verwaltung > Ortsrecht > Verordnungen > Reinigungs- und Sicherungsverordnung.
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Ein Leichtbiker stürzte von seiner Maschine und schlitterte frontal in ein Auto.
(ir) Am Sonntagabend, 25. August 2024, war 16-jähriger Leichtmotorradfahrer aus dem Landkreis Kelheim auf seiner 125 ccm KTM-Maschine auf der Staatsstraße 2144 von Neustadt an der Donau kommend in Richtung Abensberg unterwegs.
In dem Waldstück auf Höhe von Welschenbach verlor er gegen 19:00 Uhr in einer Rechtskurve die Kontrolle über seine Leichtmaschine und stürzte. „Aufgrund des Sturzes schlitterte er auf die Gegenfahrbahn“, so ein Sprecher der Kelheimer Polizei.
Zu dieser Zeit fuhr ein 30-jähriger KIA-Lenker aus dem Landkreis Kelheim mit einem Kleinwagen auf der Staatsstraße 2144 von Abensberg kommend in Richtung Neustadt an der Donau. Der KIA-Fahrer versuchte noch zu bremsen und so eine Kollision mit dem schlitternden Leichtkraftrad zu verhindern, aber es gelang ihm nicht.
„Der Leichtkraftradfahrer schlitterte mit seinem Leichtkraftrad frontal in den Kleinwagen“, so der Polizeisprecher weiter.
Und er fügte hinzu: „Der 16-Jährige erlag noch an der Unfallörtlichkeit seinen schweren Verletzungen.“ Der Autofahrer wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Unfallgutachter zur Unfallstelle beordert. Die Staatstraße 2144 musste aufgrund der Unfallaufnahme zwischen Abensberg und Neustadt an der Donau für mehrere Stunde voll gesperrt werden.
„Dem 30-Jährigen kann nach derzeitigem Ermittlungsstand kein fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen werden, weshalb gegen ihn auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Zum wiederholten Mal sorgte ein 41-Jähriger in einem Supermarkt für Probleme.
(ir) Am Samstagmittag, 24. August 2024, gegen 12:30 Uhr, wurde eine Streifenbesatzung der Polizei zu einem Supermarkt im Donaupark von Kelheim gerufen.
In dem Geschäft war ein Mann, der trotz Aufforderung durch das Personal des Supermarkts ihn nicht verlassen wollte.
„Der 41-jährige Mann sorgte bereits in der Vergangenheit für Probleme in dem Supermarkt, da er immer wieder das Personal massiv verbal anging“, so ein Polizeisprecher.
Die Polizisten sprachen dem Mann einen Platzverweis aus und ein Verantwortlicher des Supermarkts erteilte ihm ein Hausverbot. „Der Mann wurde wegen Hausfriedensbruch angezeigt“, so der Polizeisprecher abschließend.
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