Eichstätt
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Befristete Amnestie-Regelung soll Zahl der illegalen Waffen reduzieren.
(ir) Der Bundestag hat mit einer Gesetzesänderung zum 6. Juli 2017 eine weitere befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition in das Waffengesetz aufgenommen, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition soll es danach geben, wenn diese bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde wie Stadtverwaltungen, Landratsämtern oder einer anderen Waffenbehörde in Bayern beziehungsweise einer Polizeidienststelle überlassen werden. Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben.
Das Landratsamt Eichstätt unterstützt ausdrücklich die freiwillige Abgabe von Waffen beziehungsweise Munition und rät von dieser Möglichkeit bis zum angegebenen Stichtag Gebrauch zu machen. Im Rahmen einer entsprechenden Amnestie-Regelung im Jahr 2009 konnten auf diesem Weg im Landkreis Eichstätt zirka 500 Schusswaffen eingezogen und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit geleistet werden.
Sofern Inhaber von Waffenbesitzkarten legal besessene Schusswaffen nicht mehr benötigen sollten, können diese ebenfalls unter Vorlage der Erlaubnisurkunde beim Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, 2. Stock, Zimmer-Nummer 209, oder bei den Polizeidienststellen abgegeben werden. In allen Fällen ist vorab eine Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung mit der jeweiligen Behörde erforderlich.
Weitere Auskünfte erteilt das Eichstätter Landratsamt unter der Telefonnummer (0 84 21) 70-2 36 oder (0 84 21) 70-3 24.
Bei der Abgabe ist darauf zu achten, dass Schusswaffen stets entladen sind und während des Transports die Waffen und die Munition nicht zugriffsbereit sein dürfen. Am sichersten kann dies dadurch gewährleistet werden, wenn diese Gegenstände in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden. Vorhandene Munition ist getrennt von den Waffen ebenfalls nicht zugriffsbereit zu befördern. Die Fahrt zur Waffenbehörde oder Polizeidienststelle und das damit verbundene Führen von Waffen und Munition sind durch die Strafverzichtsregelung abgedeckt und bedürfen keiner zusätzlichen Erlaubnis. Das Eichstätter Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Umgang mit diesen Gegenständen, insbesondere bei der Überprüfung des Ladezustandes von Schusswaffen, äußerste Vorsicht geboten ist und dies deshalb durch Personen vorgenommen werden sollte, die mit der Handhabung von Waffen vertraut sind.
Das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten ist nicht mehr möglich, um die Strafverzichtsregelung in Anspruch nehmen zu können. Wie auch bei den Regelungen 2003 und 2009 gilt diese Amnestieregelung allerdings nur, solange dem Waffenbesitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße nicht bekannt gegeben worden ist beziehungsweise die Tat zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe noch nicht entdeckt worden ist. Diese Regelungen betreffen sowohl Schusswaffen als auch verbotene tragbare Gegenstände wie zum Beispiel Schlagringe, Wurfsterne, Elektroimpulsgeräte ohne amtliches Prüfzeichen oder Präzisionsschleudern. Eine abschließende Auflistung der verbotenen Waffen ist in der Anlage 2 Abschnitt 1 zum Waffengesetz enthalten.
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Schüler ab der 11. Klasse können beim Landratsamt die Erstattung von Schulwegkosten beantragen.
(ir) Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fach- und Berufsoberschulen, sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2016/2017 entstandenen Fahrtkosten beantragen können.
Erstattungsleistungen können vom Landratsamt grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 420 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2016/2017 für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben oder die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, oder bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die anrechenbaren Fahrtkosten (kostengünstigste Fahrkartenkäufe) werden dann voll erstattet.
Die entsprechenden Erstattungsanträge für das Schuljahr 2016/2017 müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2017 beim Landratsamt Eichstätt eingegangen sein. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr. Der Antrag ist im Internet unter www.landkreis-eichstaett.de, Rubrik „Bürgerservice A-Z, Formulare, Suchbegriff: Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel“ abrufbar.
Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Eichstätt ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und im kommenden Schuljahr 2017/2018 eine der vorgenannten Schulen besuchen, beachten bitte, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung einer Bahncard oder der vorausschauende Kauf von Mehrfachkarten, Schülerwochen- und Monatsfahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen erteilen die einzelnen Verkehrsunternehmen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2017/2018 ist nach Beendigung des Schuljahres, spätestens jedoch bis 31.Oktober 2018 beim Landratsamt Eichstätt einzureichen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Fahrt zur Schule vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfolgen hat. Wenn der Schulweg mit einem privateigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden soll, empfiehlt das Landratsamt, die „Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg“ am Schuljahresbeginn beim Landratsamt zu beantragen. Das Antragsformular ist im Internet unter www.landkreis-eichstaett.de, Rubrik „Bürgerservice A-Z, Formulare, Suchbegriff: Fahrkostenerstattung bei Einsatz eines privaten Kfz zum Schulbesuch“ abrufbar.
Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, kann sich unter der Telefonnummer (0 84 21) 70-3 41 direkt im Landratsamt melden.
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Ein Bachelorstudent der KU untersucht Gesteinsbewegungen im Flussbett.
(ir) Um Veränderungen in einem Flussbett auch ohne eine ferngesteuerte Drohne dreidimensional zu erfassen, hat sich der Geographiestudent Tim Borgs für seine Bachelorarbeit am Neuburger Aueninstitut der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eine pragmatische technische Lösung einfallen lassen: Er entwickelte eine Seilkonstruktion, an der sich eine aus Edelstahl gefertigte Gondel samt Kamera von Ufer zu Ufer ziehen lässt. Eine Spezialsoftware erstellt anschließend aus den Einzelaufnahmen ein 3-D-Modell, um beispielsweise die Bewegung von Kies am Grund des Ottheinrichbachs im renaturierten Auwald zwischen Neuburg und Ingolstadt zu erfassen. Das Monitoring solcher Veränderungen – das zu den Aufgaben des Aueninstituts gehört – ist unter anderem relevant, da bestimmte Fischarten Kies benötigen, um darin abzulaichen.
Zwar kommen heutzutage häufig ferngelenkte Drohnen zum Einsatz, um aus der Vogelperspektive Veränderungen in der Landschaft zu erfassen. An einem kleinen Gewässer inmitten des Auwalds besteht aber die Gefahr von Kollisionen mit den eng beieinander stehenden Gehölzen. Die dichten Baumkronen lassen außerdem kaum GPS-Signale durchdringen, die zur präzisen Steuerung der Drohne nötig sind. Borgs Konstruktion bietet außerdem die Möglichkeit, eine dauerhafte Monitoringstation aufzubauen. Bis zum Abschluss seiner Bachelorarbeit im Herbst wird es weitere Tests geben. „Die ersten Versuche sind sehr vielversprechend. Mit dieser Methode lassen sich quasi ,kieselgenaue‘ Geländemodelle erstellen“, erklärt der Betreuer und Leiter des Aueninstituts Prof. Dr. Bernd Cyffka.
Das Foto zeigt die Seilkonstruktion von Tim Borgs über den Ottheinrichbach, die bis zu 10 Meter überspannt. Die senkrecht nach unten gerichtete Kamera fotografiert bei ihrer Fahrt von Ufer zu Ufer den Grund des Flusses. Aus dem gesammelten Bildmaterial entsteht ein dreidimensionales Modell, das die Bewegung von Gestein im Flussbett abbildet.
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Der Biotopgarten des Informationszentrum Naturpark Altmühltal wurde zum Lernort für angehende Erzieherinnen und Erzieher der Eichstätter Fachakademie für Sozialpädagogik.
(ir) Diese Multiplikatorenfortbildung stand dieses Jahr unter dem Thema „Wasser“: Wie können bereits Kleinkinder für das Thema Wasser nachhaltig sensibilisiert werden? In verschiedenen Workshops ging es für die Teilnehmer zuerst um das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung und was dahinter steckt, bevor es dann im Praxisteil viel zum Ausprobieren und Basteln gab. Geleitet wurde die Fortbildung von Maria Reif, der Naturpädagogin im Umweltzentrum sowie der Naturparkführerin Dr. Annette Gobert.
Diese Veranstaltung wird bereits seit vielen Jahren in Kooperation mit der Fachakademie durchgeführt und wird gefördert durch das Natur- und Umweltprogramm des Landkreises Eichstätt sowie durch Fördermittel des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz. Landrat Anton Knapp ließ es sich nicht nehmen, den Multiplikatoren bei ihrer Fortbildung kurz über die Schulter zu schauen. Da wurde die Wasserqualität sowohl chemisch als auch biologisch bestimmt, es wurden Boote gebaut und mit Wasser experimentiert. Da haben nicht nur künftig Kinder Spaß daran, sondern auch die Studierenden.
Das Foto zeigt Landrat Anton Knapp (hinten rechts) zusammen mit Maria Reif und Christoph Würflein vom Informations- und Umweltzentrum Naturpark Altmühltal (4. und 5. von links), wie sie den angehenden Erzieherinnen beim Keschern über die Schulter sehen.
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Nach elf Semestern sind die ersten Absolventen des Bachelorstudiengangs Pflegewissenschaft an der KU am Ziel.
(ir) Mit dem Studienangebot, das sowohl begleitend zur Ausbildung als auch von examinierten Pflegekräften belegt werden kann, verbindet die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt in Kooperation mit dem Klinikum Ingolstadt und dem Berufsbildungszentrum Gesundheit Ingolstadt die akademische mit der praktischen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Derzeit sind rund 70 Studentinnen und Studenten in den Studiengang eingeschrieben.
Die Studiengangsleiterin Prof. Dr. Inge Eberl und der Dekan der Fakultät für Soziale Arbeit würdigten die große Disziplin der Studierenden, die neben ihrer – mit Schichtdienst verbundenen – Ausbildung im Klinikum ein Studium absolviert haben. „Sie waren und sind Pioniere. Es freut mich, dass Sie künftig die Pflege mitprägen werden“, ergänzte der Pflegedirektor des Klinikums Ingolstadt, Erich Göllner.
Mit dem Bachelorstudiengang „Pflegewissenschaft“ wollen die KU und ihre Kooperationspartner der Tatsache Rechnung tragen, dass Pflegekräfte mehr Aufgaben und mehr Verantwortung erhalten. Neben den pflegerischen Tätigkeiten lernen die Studierenden daher wissenschaftliches Arbeiten, theoretische Grundlagen der Pflege und der Pflegewissenschaften sowie medizinische, psychologische, soziologische und rechtliche Grundlagen.
Darüber hinaus vermittelt das Curriculum auch Managementkenntnisse, die bereits heute etwa im Bereich des Fallmanagements erforderlich sind. Neben einer Aufwertung der Pflegeberufe will der Studiengang einen Beitrag dazu leisten, den zunehmenden Bedarf an pflegerisch wie auch in Management- und Führungsaufgaben gut ausgebildeten Pflegekräften zu decken.
Das Foto zeigt vier der fünf Pflegewissenschaft-Absolventinnen und –absolventen in der vorderen Reihe gemeinsam mit (von links) Prof. Dr. Winfried Teschauer, Studiengangsleiterin Prof. Dr. Inge Eberl, Koordinatorin Monika Hohdorf, Wolfgang Lamprecht, den Direktor des Berufsbildungszentrums Gesundheit Ingolstadt, Dekan Prof. Dr. Stefan Schieren und Erich Göllner, den Pflegedirektor des Ingolstädter Klinikums.