Eichstätt
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Wegen Straßenbauarbeiten ist die Kreisstraßen EI 30 Schwabstetten - Lobsing von Montag, 17. August bis Freitag, 18. September 2015 für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Umleitung ist ausgeschildert und verläuft von Lobsing über Imbath nach Mindelstetten (Kreisstraße EI 31) und von dort aus auf der Kreisstraße EI 32 nach Schwabstetten sowie umgekehrt.
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Mit Beginn der Sommerferien heißt es für viele Schulabsolventen, bald ins
Berufsleben zu starten. Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz
finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden,
empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Auch
ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld kann die Ausbildungsplatzsuche als
Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für
Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur
für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am
kostenfreien Servicetelefon unter (08 00) 10 00 48 0 88. Über
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite
des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen
der Beratungsstellen findet.
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Die Kreisstraße EI 18 zwischen Wettstetten und Lenting wird saniert. Dazu ist
die Kreisstraße ab dem Kreisverkehr Wettstetten bis einschließlich der Rampe zur
Auffahrt auf den Autobahnzubringer EI 43 von Montag, 03. August bis Freitag, 21.
August für den gesamten Verkehr gesperrt.
Die Umleitung für den Verkehr
von der B13 ab Eitensheim Richtung Autobahn bzw. Lenting ist großräumig
ausgeschildert und verläuft von der Kreisstraße EI 51 ab dem Kreisverkehr
zwischen Lippertshofen und Gaimersheim über die Kreisstraße EI 10 nach
Gaimersheim, von dort weiter über die Staatsstraße 2335 und Ziegeleistraße zum
Lana-Grossa-Kreisverkehr. Von da an ist der bestehenden Beschilderung Richtung
Autobahn und Lenting zu folgen.
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Die Führerschein- und Zulassungsaußenstelle des Landratsamts Eichstätt in
Beilngries ist im Zeitraum vom 3. August bis 11. September 2015 geschlossen.
Zulassungsvorgänge können in den Dienststellen in Ingolstadt (Auf der Schanz 39)
oder Eichstätt (Residenzplatz 1) abgewickelt werden. Die Führerscheine können
weiterhin im Rathaus abgeholt werden. Sie werden vom Bürgerservicebüro der Stadt
Beilngries ausgegeben.
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Rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht sich das Kindergeld und zum 1.
Januar 2016 ist eine weitere Kindergelderhöhung geplant.
Das
Landratsamt Eichstätt hat bekannt gegeben, dass mit Inkrafttreten des "Gesetzes
zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und
des Kinderzuschlags" sich eine rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes ab 01.
Januar 2015 und eine Erhöhung der Mindestunterhaltsbeträge ab 01. August 2015
ergeben. Das Amt für Familie und Jugend Eichstätt weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen für den zu zahlenden
Kindesunterhalt bis 31. Dezember 2015 allerdings keine Anrechnung der neuen
Kindergeldbeträge oder eine Verrechnung der Nachzahlung vorgenommen werden kann.
Zum 01. Januar 2016 werden die Mindestunterhaltsbeträge und die
Kindergeldbeträge nochmals, dann allerdings anrechenbar, erhöht.
Das
Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190
Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und jedes weitere
Kind. Es wird nun rückwirkend ab 1. Januar 2015 um monatlich vier Euro je Kind
erhöht werden.
Ab dem 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber eine Erhöhung
um monatlich weitere zwei Euro je Kind vorgesehen. Der Kinderzuschlag, aktuell
maximal 140 Euro, der Eltern zugutekommt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch
Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend
finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken, wird ab 1.
Juli 2016 um 20 Euro monatlich steigen. Er kann bei der Arbeitsagentur beantragt
werden.
Bei Fragen zum Unterhalt minderjähriger Kinder steht den
alleinerziehenden Müttern und Vätern der Fachbereich Beistandschaft im Amt für
Familie und Jugend Eichstätt mit Rat (Beratung) und Tat (Unterstützung, bis hin
zur gerichtlichen Festsetzung und Zwangsvollstreckung) zur Verfügung. Das
Eichstätter Jugendamt ist unter der Rufnummer (0 84 21) /70-3 76 erreichbar.
Auf Wunsch kann auch einem Zahlungspflichtigen die ab August geltende neue
„Düsseldorfer Tabelle“ zugesandt werden oder der ab August 2015 bzw. Januar 2016
zu zahlende Unterhaltsbetrag genannt werden, sofern er sich aus einem
bestehenden dynamischen Unterhaltstitel ergibt. Für Neuberechnungen des
Unterhalts, die grundsätzlich alle zwei Jahre möglich sind, empfiehlt das Amt
für Familie und Jugend Eichstätt den Unterhaltsberechtigten, eine Beistandschaft
beim Jugendamt zu beantragen.
Soweit der Unterhaltspflichtige derzeit keinen
Unterhalt zahlt, besteht die Möglichkeit der Unterhaltsvorschussleistung durch
das Jugendamt. Diese beträgt zukünftig für Kinder bis 6 Jahren 144 Euro, bzw.
für Kinder bis zu 12 Jahren 192 Euro.