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Die gängigsten Missverständnisse im Radverkehr.
(ir) Regelmäßig kommt es im Straßenverkehr zu Konflikten zwischen Autofahrern, Radlern und Fußgängern. Manchmal fehlt es nur am Wissen über die entsprechenden Regelungen.
Deshalb hier ein paar Informationen.
1. Fahrradstraßen
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die hauptsächlich für den Radverkehr vorgesehen ist. Sie wird mit dem Zeichen 244.1 beschildert. Man unterscheidet zwischen echten und unechten Fahrradstraßen. In Ingolstadt gibt es ausschließlich letztere, das heißt der Kfz-Verkehr wird durch ein Zusatzzeichen zugelassen, darf den Radverkehr aber weder gefährden noch behindern. Das heißt auch, die Autofahrer/-innen dürfen nicht drängeln, wenn Radfahrer/-innen nebeneinander fahren, was auf Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt ist. Man könnte auch sagen, der Kfz-Verkehr ist Gast auf einer Fahrradstraße. Für alle dort fahrenden Fahrzeuge gilt höchstens Tempo 30.
2. Verkehrsberuhigter Bereich
In einem Verkehrsberuhigten Bereich – umgangssprachlich Spielstraße genannt – herrscht für alle Verkehrsteilnehmer/-innen Schrittgeschwindigkeit. Das gilt auch für den Radverkehr. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig, muss gewartet werden. Mit dem plötzlichen Auftauchen spielender Kinder oder von Fußgängern/-innen ist jederzeit zu rechnen.
3. Die unterschiedlichen Beschilderungen von Geh- und Radwegen
In Ingolstadt kommt es immer wieder zu Missverständnissen in Bezug auf die Benutzung von Rad- und Gehwegen. Auf Flächen, die mit dem Zeichen 237 (Radweg), 241 (Getrennter Geh- und Radweg) oder 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert sind, gilt eine Radwegebenutzungspflicht. Anders sieht es aus, wenn Flächen mit Verkehrszeichen 239 und dem Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert sind. Dieser Zusatz erlaubt zwar das Radfahren, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger/-innen haben Vorrang vor dem Radverkehr. Dieser Zusatz ist nicht mit einer Benutzungspflicht zu verwechseln. Radfahrer/-innen dürfen in diesem Fall auf dem Gehweg fahren, müssen dies aber nicht. Sie sollen auch auf der Fahrbahn radeln.
4. Roteinfärbungen von Radwegen an Kreuzungen und Einmündungen
In Ingolstadt sind aktuell Radwege an Einmündungen und Kreuzungsbereichen rot eingefärbt, bei denen eine erhöhte Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs erforderlich ist. Die Stadt greift zu dieser Maßnahme nach Bekanntwerden von Konfliktsituationen. Das wichtigste Regelwerk für den Radverkehr ist die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). In dieser findet sich dazu folgendes: „Einfärbungen zwischen den Markierungen von Radverkehrsanlagen erfolgen aus Sicherheitsgründen nur an besonderen Konfliktbereichen, zum Beispiel im Zuge gekennzeichneter Vorfahrtstraßen und an Knotenpunkten. Als Markierungsfarbe für Radverkehrsanlagen sollte rot verwendet werden.“ Mit Rotmarkierungen sollte also sparsam umgegangen werden, da eine inflationäre Nutzung zu einer Verwässerung der Signalwirkung führen kann. Kritische Stellen werden eventuell nicht mehr als solche wahrgenommen.
5. Radeln durch die Fußgängerzone – Was ist in Ingolstadt erlaubt?
Die Ingolstädter Fußgängerzone ist besonders jetzt im Sommer gut mit Passanten gefüllt. In den Morgenstunden bis 10:30 Uhr und am Abend ab 20:00 Uhr dürfen Radfahrer/-innen durch viele Straßen und Gassen der Fußgängerzone radeln. Dies ist erlaubt, da zum Zeichen 242.1 (Beginn einer Fußgängerzone) ein Zusatz angebracht ist. Dennoch muss der Radverkehr zu den erlaubten Zeiten besondere Rücksicht auf Fußgänger/-innen nehmen und darf sie weder gefährden noch behindern, wenn nötig, muss er warten. Der Fahrverkehr darf höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren.
6. Regelungen für S-Pedelecs
Immer mehr Pedelecs fahren auf Ingolstadts Radwegen. Dabei ist wichtig zu unterscheiden welche Pedelecs dort überhaupt fahren dürfen. Die Elektromotoren von „normalen“ Pedelecs unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Diese müssen auf benutzungspflichtigen Radwegen fahren. Anders sieht es bei S-Pedelecs aus. Die Funktionsweise ist zwar ähnlich zu der des normalen Pedelecs, jedoch unterstützt der Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Deshalb gilt ein S-Pedelec nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Sie dürfen daher keine Radwege benutzen, sondern fahren auf der Fahrbahn. Erkennen kann man die S-Pedelecs am Versicherungskennzeichen. Des Weiteren sind eine Betriebserlaubnis, Rückspiegel, Hupe und Seitenständer für S-Pedelecs vorgeschrieben.
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Kurzvortrag im Bauerngerätemuseum mit Ausstellungsbesuch.
(ir) Begleitend zur großen Jahresausstellung über die Geschichte der Tiermedizin in Bayern lädt das Bauerngerätemuseum zu drei sonntäglichen Kurzvorträgen mit anschließendem Ausstellungsbesuch. Die Veranstaltungen sind Teil der Vortragsreihe des Historischen Vereins Ingolstadt. Der Eintritt ist frei.
Der dritte und letzte Vortrag findet am kommenden Sonntag, 27. August 2023 um 15:00 Uhr im Bauerngerätemuseum Hundszell statt. Dr. Alois Unterkircher vom Deutschen Medizinhistorischen Museum Ingolstadt spricht zum Thema „Impfstoff vom Kalb. Die Geschichte der bayerischen Landes-Impfanstalt München”.
Die Pocken (auch „Blattern”) zählten zu den schlimmsten Seuchen der Menschheit. Aus der Beobachtung, dass von den für den Menschen harmlosen Kuhpocken genesene Personen vor einer Ansteckung mit den gefürchteten „Menschenpocken” geschützt waren, entwickelte der englische Arzt Edward Jenner 1798 die Schutzpockenimpfung.
Die „Vakzination”, das heißt die künstliche Infektion mit Kuhpockenmaterial (lat. vacca = Kuh), wurde zum Urtypus der Schutzimpfung. Die Pockenimpfung wurde innerhalb weniger Jahre zu einem verbreiteten Eingriff, in Bayern wurde sie 1807 gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Herausforderung war die Beschaffung ausreichender Mengen Impfstoff. In besonderen Impfanstalten wurde die Lymphe von infizierten Kälbern gewonnen, so auch in der „Königlich Bayerischen Central-Impfanstalt” in München. In seinem Vortrag beleuchtet Dr. Alois Unterkircher vom Deutschen Medizinhistorischen Museum die Geschichte der Anstalt und geht auf die Technik der Impfstoffgewinnung von Kälbern ein.
Bauerngerätemuseum Hundszell
Probststraße 13
85051 Ingolstadt
Telefon: (08 41) 3 05-18 85 und (08 41) 3 04-28 59
Das Foto zeigt einen Blick in die Münchener Impfanstalt.
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Großer Aufwand zur Beseitigung der Vandalismusschäden.
(ir) Das sommerliche Wetter der vergangenen Tage lädt zu einem Besuch der Ingolstädter Naherholungsgebiete geradezu ein. Viele Bürgerinnen und Bürger aber auch Gäste von außerhalb genießen die Seen zum Baden, die angrenzenden Liegewiesen zu einem ausgiebigen Sonnenbad und freuen sich über die nahegelegenen Erholungsflächen.
Auch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs würden sich gerne auf diesen Flächen erholen, doch ihr Besuch hat meist einen anderen Grund: sie müssen Vandalismusschäden beseitigen.
Vor Kurzem musste der Bauhof beispielsweise zum Schafirrsee ausrücken, um einen mutwillig demontierten Badesteg, der mitten im See trieb, wiederaufzubauen. Die Schraubverbindungen zwischen den einzelnen Elementen sind nur mit großem Werkzeug zu lösen, das man nicht einfach so dabeihat, wenn man nach Feierabend ein Bad im kühlen Nass sucht. Die Verbindungen wurden absichtlich geöffnet und fachmännisch zerlegt. Kaum waren die Arbeiten abgeschlossen und der Steg wieder in seiner vorgesehenen Form, wurde das Element schon wieder von unbekannten Spaßvögeln abgeschraubt und das Spiel wiederholte sich innerhalb kürzester Zeit.
Gleiches am Baggersee, wo auch einer der Stege mit roher Gewalt beschädigt wurde. Die Anlage wurde aus Sicherheitsgründen abgesperrt und die Reparatur vorbereitet. Auch hier wurden tags darauf die Absperrungen von unbekannten Personen entfernt und die Steganlage noch weiter zerstört.
An einer der Schrankenanlagen wurden die Schlösser gewaltsam aufgebrochen, um sich so Zugang zum Rundweg zu verschaffen. Wahrscheinlich war der Weg vom Parkplatz einfach zu weit.
Ebenfalls beliebt: das rücksichtslose Zerstören von Absperrungen, um Brennmaterial für illegale Lagerfeuer zu gewinnen. Nicht nur, dass bei der derzeit hohen Gefahr von Waldbränden so ein unkalkulierbares Risiko entsteht, die Absperrungen selbst müssen mit hohem Aufwand und nicht unerheblichen Kosten immer wieder Instand gesetzt werden.
Der Stadt obliegt die Verkehrssicherungspflicht an solchen Einrichtungen, daher ist in solchen Fällen schnelles Handeln gefragt. Unfallgefahren müssen vermieden werden. Doch inzwischen kommen die Mitarbeiter des Bauhofs fast nicht mehr nach, so oft werden mutwillige Beschädigungen bei Kontrollgängen festgestellt oder gemeldet. Eine Sinnhaftigkeit dieser Aktionen ist nicht zu erkennen, offensichtlich herrscht hier die reine Freude an der Umsetzung eigener (Schnaps-)Ideen.
Es handelt sich hier ganz klar um Sachbeschädigungen, die zulasten der Allgemeinheit gehen. Kein bierseliger Spaß, sondern Straftaten. Bisher erfolgten keine Anzeigen, doch in Anbetracht der sich häufenden Fälle und der Werkzeuge, derer sich inzwischen bedient wird, bleibt dieser Schritt nun aber unumgänglich.
Die Stadt appelliert erneut sowohl an die Verursacher, die mutwilligen Zerstörungen zu unterlassen, als auch an die Erholungssuchenden, bei der Beobachtung von Vandalismus nicht einfach wegzuschauen. Die schon zu Beginn der Badesaison erfolgten Meldungen führten leider nicht zum Nachdenken. Zum Wohle der Allgemeinheit und zum Erhalt der Einrichtungen für alle Besucherinnen und Besucher sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, jede Art von Vandalismus zu melden anstelle zu dulden. Ein einfacher Anruf bei der Polizei würde ausreichen, um zeitnah auf das Geschehen reagieren zu können.
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Am 2. September 2023 findet in Ingolstadt der Christopher Street Day statt.
(ir) Ingolstadt ist tolerant, bunt und vielseitig: Besonders erlebbar wird das am Samstag, 2. September 2023 beim Christopher Street Day.
Der Verein „Queer Ingolstadt e.V.“ lädt ab 14:00 Uhr auf dem Rathausplatz, um gemeinsam ein Zeichen gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass zu setzen.
„In Ingolstadt leben Menschen vieler verschiedener Nationalitäten, Kulturen, Hautfarben, Religionen, Lebensweisen und sexueller Orientierungen zusammen. Wir sind stolz auf dieses gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben in unserer Stadt! Doch auch wenn sich in den vergangenen Jahren gerade für die LGBTQ+-Community vieles verbessert hat, so ist es dennoch ein weiter Weg, bis Vorurteile und Ressentiments wirklich überall abgebaut sind. Veranstaltungen wie der CSD sind daher unbedingt notwendig und erfahren meine und unsere breite Unterstützung! Wir werden den Christopher Street Day deshalb auch wieder gerne zum Anlass nehmen, um mit einer großen Regenbogen-Fahne vor dem Alten Rathaus auch ein deutliches und sichtbares Zeichen für Vielfalt, Toleranz und Respekt zu setzen! Ich danke den Organisatoren für ihren ehrenamtlichen Einsatz und wünsche allen Teilnehmern und Besuchern des CSD eine tolle Veranstaltung“, erklärt Oberbürgermeister Christian Scharpf.
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Stadtbaurätin Ulrike Wittmann-Brand zum Thema Baugenehmigungen.
(ir) Die im ersten Halbjahr 2023 in Ingolstadt genehmigten 534 Wohnungen scheinen dem bundes- und bayernweiten Trend der rückläufigen Genehmigungen im Wohnungsbau entgegenzustehen.
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass in Ingolstadt die Zahl der genehmigten Wohnungen im Jahre 2021 noch 1.401 betrug und bereits im Jahre 2022 auf 774 zurückging.
Zudem sind von den 534 Wohneinheiten allein 203 auf das geförderte Bauvorhaben der GWG in der Hans-Stuck-Straße östlich des Piusparks zurückzuführen.
Auch wenn die Genehmigungszahlen für Wohnungen für das erste Halbjahr 2023 unter diesen Gesichtspunkten relativiert werden müssen, ist es dennoch erfreulich, dass in Ingolstadt in den geförderten Wohnungsbau nach wie vor kräftig investiert wird.
Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in Bayern die staatliche Förderung im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch ist.
Siehe auch: Steigende Baukosten führen zu deutlich weniger Bauanträgen
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