Ingolstadt
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Am 21. und 22. Juli 2023 wird es an der Donaubühne wieder international.
(ir) Kontakte zu unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu knüpfen, bestehende zu vertiefen und somit das gegenseitige Verständnis, aber auch das der ausländischen Gruppierungen untereinander zu fördern, dafür steht das Fest der Kulturen. Es findet am Freitag, 21. Juli 2023 von 17:00 Uhr bis 23:30 Uhr und am Samstag, 22. Juli 2023 von 10:00 Uhr bis 23:30 Uhr an der Donaubühne statt.
Oberbürgermeister Christian Scharpf dazu: „Ingolstadt ist eine weltoffene und vielfältige Stadt mit Bürgerinnen und Bürgern aus 140 Nationen. Dieses Miteinander der Kulturen bereichert unsere Stadtgesellschaft. Seit vielen Jahren präsentieren verschiedene Kulturvereine und Gruppen auf dem Fest der Kulturen ihre Bräuche, Trachten und Folklore und bieten so ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein Kaleidoskop der Kulturen. Ich freue mich auf die neue Auflage des Festes am Donaustrand – auf Musik, Kulinarisches und viele kulturelle Eindrücke. Ingolstadt ist bunt – wohl selten zeigt sich dies auf so engem Raum, wie beim Fest der Kulturen. Herzlichen Dank allen Organisatoren und Beteiligten!“
Offiziell wird das Fest der Kulturen am Freitag um 18:00 Uhr von Bürgermeisterin Petra Kleine eröffnet, der Startschuss für zwei Tage, an denen sich Kulturvereine, Institutionen und Gruppen ausländischer Herkunft vorstellen und ihr Land präsentieren können. Die Besucher erwartet ein kulturelles Angebot aus Tanz, Folklore, Trachten und kulinarischen Köstlichkeiten. Zudem wird am Samstag um 13:15 Uhr der Chor Vox Animae auftreten, der im Oktober 2022 von Julia Salan gegründet wurde und aus geflüchteten Menschen aus der Ukraine besteht.
Auch der Migrationsrat der Stadt Ingolstadt wird mit einem Stand vertreten sein und über seine Arbeit informieren.
Freuen kann sich das Publikum wieder auf das Entenrennen, das am Samstag um 17:00 Uhr startet. Veranstaltet vom Lions Club Ingolstadt stürzen sich die kleinen Gummienten von der Konrad-Adenauer-Brücke in die Fluten der Donau. Neben Sponsorenenten treten auch Enten an, die von den teilnehmenden Kulturvereinen zum Fest der Kulturen gestaltet wurden. Zum ersten Mal wird es eine eigene Länderwertung dieser Enten geben. Wer den Schnabel zuerst über die Ziellinie geschoben hat, wird im Anschluss an den Zieleinlauf auf der Bühne des Fests der Kulturen bekannt gegeben. Das gesamte Rennen wird von der Bühne aus, die erstmals am Donaustrand platziert wird, moderiert.
Und noch einmal ist die Donau der Schauplatz spektakulärer Bilder: Zum ersten Mal kann man beim Fest der Kulturen Up-Stream-Surfing erleben: Am Samstag haben Besucher auch die Möglichkeit, Ingolstadt aus einer völlig neuen Perspektive kennenzulernen. Denn mit Up-Stream-Surfing können Teilnehmer mitten in der Donau gegen die Strömung surfen – und das ohne Surferfahrung! Dazu braucht es nur eine Brücke und ein Segel, das die Teilnehmer mit angepasster Geschwindigkeit bis zu 200 Meter gegen die Strömung zieht. Spaß & Action sind dabei garantiert.
Das Fest der Kulturen zeigt, dass in Ingolstadt ein friedliches Zusammenleben mit ausländischen Mitbürgern aus etwa 140 Nationen sehr gut funktioniert. Städtisches Leben ist nur möglich, wenn es von gegenseitigem Verständnis und Toleranz geprägt ist und sich die Bürger, unabhängig von ihrer Herkunft, als eine Gemeinschaft verstehen.
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Das Ingolstädter Sportbad ist am 22. und 23. Juli 2023 geschlossen.
(ir) Aufgrund eines Wettkampfes des SC Delphin ist das Sportbad am Samstag, 22. Juli 2023 und Sonntag, 23. Juli 2023 geschlossen.
Am Freitag, 21. Juli 2023 ist nur von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet.
Das Freibad steht wie gewohnt von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zum Baden zur Verfügung.
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Der Verein „Schanzer Kindl e.K.“ unterstützt Familien, deren amtliche Zuschüsse nicht mehr ausreichen.
(ir) Am Montag startete das Projekt „Schulstart*23“ des Vereins „Schanzer Kindl e.V.“ mit der Übergabe von 5.000 Euro in Gutscheinen an den Sozialdienst Katholischer Frauen.
Der Schanzer Kindl e.V. hat bereits im Jahr 2021 dieses Projekt ins Leben gerufen, um nachweislich bedürftigen Familien die Möglichkeit zu geben, sie bei der Anschaffung von Schulbedarfen etwas zu entlasten.
Als nachweislich bedürftig gelten für den Verein Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger, deren Kinder die Schule besuchen, und den Familien jedoch die amtlichen Zuschüsse auf Grund der Teuerung und Inflation nicht mehr ausreichen.
Bedürftige Personen können sich per E-Mail an
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Die Wasserqualität muss durch Maßnahmen verbessert werden.
(ir) Eine aktuelle Beprobung des Wassers am See im Piuspark im Auftrag der Stadt hat ergeben, dass die Wasserqualität für einen Badebetrieb derzeit nicht ausreichend ist.
Die Stadt Ingolstadt macht daher auf das bestehende Badeverbot aufmerksam, auf das auch im Umfeld des Gewässers mit Beschilderungen hingewiesen wird.
Weiterhin erfolgt regelmäßig eine Beprobung, auch wird geprüft, inwieweit durch technische und biologische Maßnahmen die Wasserqualität verbessert werden kann, so dass eine Freigabe des Badeplatzes erfolgen kann.
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Ein Einzelhändler zahlte keinen Mindestlohn und das Amtsgericht Augsburg setzte 250.000 Euro Geldbuße fest.
(ir) Der Inhaber eines Einzelhandelsunternehmens aus dem Großraum Ingolstadt hat nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg in den Jahren 2015 bis 2019 an seine zahlreichen, meist aus Bulgarien stammenden, Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlt. Das Amtsgericht Augsburg setzte hierfür kürzlich eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro fest.
Im Juli 2018 führten Ingolstädter Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei dem Einzelhändler, der im Lebensmittelverpackungsbereich tätig ist, durch. Bei der anschließenden Auswertung von den Geschäftsunterlagen des Unternehmers wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die dazu befragten Arbeiterinnen und Arbeiter erklärten, tatsächlich teilweise nur einen Stundenlohn von 5 Euro bis 7 Euro netto erhalten zu haben. Der personenbezogene nicht gezahlte Mindestlohn summiert sich auf über 400.000 Euro.
Im Bereich erbrachter Dienstleistungen gegenüber seinen Auftraggebern stellte der Einzelhändler einen so niedrigen Stundensatz für die Arbeit seiner Beschäftigten in Rechnung, dass bei der Zahlung des Mindestlohns an die Beschäftigten die Selbstkosten des Unternehmers nicht gedeckt gewesen wären.
Hier wurde nach Auswertung der Unterlagen des Einzelhändlers eine nicht personenbezogene Mindestlohnunterschreitung in Höhe von über 3 Millionen Euro ermittelt.
Die Nichtgewährung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ahndungsstelle des Hauptzollamts Augsburg setzte aufgrund der hohen Mindestlohnunterschreitung ein Bußgeld fest. Dagegen legte der Einzelhändler Einspruch ein.
Vor dem Amtsgericht Augsburg räumte der Einzelhändler die Taten dem Grunde nach ein. Er legte dar, dass die Versäumnisse aufgrund des schnellen Wachstums seines Betriebes und seiner mangelnden Ausbildung erfolgt seien. Das Amtsgericht Augsburg, unter Vorsitz von Richter Christoph Prinke, würdigte die vorgetragenen Gründe und die Tatsache, dass der Einzelhändler bislang nicht vorbestraft ist und belegte ihn mit einer Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro. Das Urteil hat Rechtskraft erlangt.
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