Neuburg
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36 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Freitag, 26. Februar 2021 um 12:00 Uhr vier Neuinfektionen. Bei zwei der Neuinfektionen handelt es sich um die britische Mutation (B.1.1.7). Fünf Personen sind wieder genesen. Damit sind aktuell 36 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit dem Coronavirus „SARS-Cov-2“ infiziert. 111 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit drei Coronavirus-Patienten behandelt. Davon wird einer intensivmedizinisch beatmet und betreut. Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Freitag, 26. Februar 2021 um 12:00 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg wird derzeit kein bestätigter Coronavirus-Patient behandelt. Dort wird derzeit kein COVID-19-Patient intensivmedizinisch betreut. Bei zwei Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Freitag, 26. Februar 2021 um 8:30 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 2.766 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.666 als bereits genesen. 64 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Freitag, 26. Februar 2021 um 12:00 Uhr.)
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut LGL: 23,64 (Stand Donnerstag, 25. Februar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI: 20,60 (Stand Freitag, 26. Februar 2021 um 0:00 Uhr)
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Die Offene Hilfen und KoKi laden junge Familien ab Dienstag, 2. März 2021 zu Online-Vorträgen ein.
(ir) Die Offenen Hilfen und die Koordinationsstelle frühe Kindheit am Kreisjugendamt (KoKi) laden junge Familien zu Online-Vorträgen mit der Familienhebamme Christine Kopfnagel ein. Die Reihe „Kurz und bündig -Austausch und Plausch mit der Familienhebamme Christine Kopfnagel“ bietet Informationen und praktische Tipps zu Themen rund um den Alltag mit Baby und Kleinkind.
Der Zugangslink lautet https://www.offenehilfen-nd-sob.de/angebote/19-fruehehilfen; er ist auch auf der Internetseite der Offenen Hilfen hinterlegt. Die Vorträge werden finanziert aus den Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen und sind daher für die Teilnehmer kostenfrei. Die Online-Seminare finden jeweils von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr statt. Los geht es am Dienstag, 2. März 2021 mit dem Thema „Gesunder Kinderschlaf“. Eltern erhalten dabei Schlafempfehlungen für das erste Lebensjahr.
„Schreien – die Sprache des Babys“ lautet der Titel des Vortrags am Dienstag, 6. April 2021. Die Teilnehmer erfahren, wie sie die Bedürfnislage des Kindes erkennen und angemessen reagieren können.
Die kindliche Entwicklung im ersten Jahr und wichtige Entwicklungsschritte des Kindes stehen im Mittelpunkt des Vortrags am 4. Mai 2021. Weitere Termine der Online-Vortragsreihe: „Erster Brei - entspannt an den Familientisch“ am 1. Juni 2021, „Erstes Wort -Sprechfreude“ am 6. Juli 2021, „Altersgerechtes Spielen“ am 3. August 2021, „Achtsam und liebevoll aufwachsen“ am 7. September 2021, „Geschwister-Rivalität im Kinderzimmer“ am 5. November 2021, „Pflege - weniger ist oft mehr“ am 30. November 2021 sowie „Schwieger-/Mütter“ am 7. Dezember 2021.
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Zwei von den vier neu gemeldeten Coronavirus-Fällen sind britische Mutationen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Donnerstag, 25. Februar 2021 um 11:00 Uhr vier Neuinfektionen. Bei zwei der Neuinfektionen handelt es sich um die britische Mutation (B.1.1.7). Drei Personen sind wieder genesen. Damit sind aktuell 37 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit dem Coronavirus „SARS-Cov-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit drei Coronavirus-Patienten behandelt. Davon wird einer intensivmedizinisch beatmet und betreut. (Stand Donnerstag, 25. Februar 2021 um 11:00 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg wird derzeit ein bestätigter Coronavirus-Patient behandelt. Dort wird derzeit kein COVID-19-Patient intensivmedizinisch betreut. Bei drei Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Donnerstag, 25. Februar 2021 um 9:00 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 2.762 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.661 als bereits genesen. 64 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Donnerstag, 25. Februar 2021 um 11:00 Uhr.)
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut LGL: 27,75 (Stand Mittwoch, 24. Februar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI: 23,60 (Stand Donnerstag, 25. Februar 2021 um 0:00 Uhr)
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Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 1. März 2021 vorliegen.
(ir) Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale dem Landratsamt bis spätestens Montag, 1. März 2021 vollständig vorlegen.
Wer den Stichtag versäumt, verschenkt bares Geld. Denn die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach dem 1. März eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei der Antragstellung sind formale Vorgaben zu beachten. So müssen beispielsweise die Übungsleiterlizenzen im Original vorgelegt werden (Ausnahmen können in den Sportförderrichtlinien eingesehen werden). Unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Es empfiehlt sich daher, die Anträge rechtzeitig vor dem Stichtag 1. März einzureichen.
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de/sportfoerderung zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 38.
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Hinweis auf die Test- und Anzeigepflichten bei der Einreise von Mitarbeitern aus dem Ausland.
(ir) Arbeitgeber müssen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen eine Reihe an Vorkehrungen treffen und die Test- und Anzeigepflicht berücksichtigen. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen macht deshalb darauf aufmerksam, dass dabei folgende Regelungen zum Tragen kommen:
Bayerische Einreisequarantäneverordnung
Die Einreisequarantäneverordnung für Bayern gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der Einreisenden. Die Betriebe müssen ihre Saisonarbeitskräfte, die länger als drei Wochen im Freistaat tätig sind, vor der Arbeitsaufnahme beim Landratsamt per E-Mail an
Im Quartier vor Ort hat der Arbeitgeber Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitsgruppe in den ersten zehn Tagen nach der Einreise keinen Kontakt nach außen hat, was mit einer häuslichen Absonderung vergleichbar ist. Zudem ist den eingereisten Mitarbeitern das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung der Tätigkeit gestattet. Einkaufen und ähnliche Aktivitäten sind nicht erlaubt. Bitte dringend beachten: Eine gruppenbezogene Quarantäne sowie eine Arbeitsaufnahme ist nicht möglich, wenn die Saisonarbeitskräfte aus Virusvariantengebieten einreisen.
Allgemeinverfügung für landwirtschaftliche Betriebe zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmern zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Darüber hinaus gilt eine Allgemeinverfügung für landwirtschaftliche Betriebe zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmern zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese richtet sich an Arbeitgeber in der Landwirtschaft und im Gartenbau mit drei oder mehr Saisonarbeitskräften beziehungsweise Leiharbeitern oder mit gleichzeitig mehr als zehn Beschäftigten. Dazu zählen auch unentgeltliche Mitarbeiter, wie Familienangehörige.
Diese Allgemeinverfügung regelt, dass vor Beginn der Beschäftigung ein ärztliches Zeugnis in Deutsch oder Englisch vorliegen muss. Diesem Zeugnis muss eine PCR-Testung zugrunde liegen, welche höchstens 48 Stunden vor Beginn der Beschäftigung vorgenommen werden darf. Der Betriebsinhaber muss die Arbeitsaufnahme 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn beim Landratsamt per E-Mail an
Weitere Bestimmungen
Auch die Einreisebestimmungen des Bundes (Coronavirus-Einreiseverordnung) und des Freistaates (Allgemeinverfügung: Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten) sind für die einreisenden Arbeitnehmer bindend. Deshalb sind sie zu einer digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet (https://www.einreiseanmeldung.de/#/).