Neuburg
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35 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Sonntag, 21. Februar 2021 um 11:30 Uhr zwei Neuinfektionen. Damit sind aktuell 35 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit dem Coronavirus „SARS-Cov-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit drei Coronavirus-Patienten behandelt. Davon wird einer intensivmedizinisch betreut. (Stand Sonntag, 21. Februar 2021 um 9:00 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden drei bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Dort wird derzeit kein COVID-19-Patient intensivmedizinisch betreut. Bei fünf Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Sonntag, 21. Februar 2021 um 9:00 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 2.751 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.652 als bereits genesen. 64 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Sonntag, 21. Februar 2021 um 11:30 Uhr.)
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut LGL: 25,69 (Stand Samstag, 20. Februar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI: 26,7 (Stand Sonntag, 21. Februar 2021 um 0:00 Uhr)
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33 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Samstag, 20. Februar 2021 um 12:30 Uhr vier Neuinfektionen. 13 Personen sind wieder genesen. Damit sind aktuell 33 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit dem Coronavirus „SARS-Cov-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit drei Coronavirus-Patienten behandelt. Davon wird einer intensivmedizinisch betreut. (Stand Samstag, 20. Februar 2021 um 11:00 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden drei bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Dort wird derzeit kein COVID-19-Patient intensivmedizinisch betreut. Bei fünf Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Samstag, 20. Februar 2021 um 10:00 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 2.749 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.652 als bereits genesen. 64 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Samstag, 20. Februar 2021 um 12:30 Uhr.)
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut LGL: 23,64 (Stand Freitag, 19. Februar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI: 25,7 (Stand Samstag, 20. Februar 2021 um 0:00 Uhr)
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Die Allgemeinverfügung des Landkreises gilt seit Samstag, 20. Februar 2021 um 0:00 Uhr.
(ir) Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat amtlich festgestellt, dass der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen dauerhaft unterschritten ist. Um den Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufnehmen zu können, ist eine amtliche Feststellung erforderlich. Der Landkreis hat dazu am Freitag, 19. Februar 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Der Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen www.neuburg-schrobenhausen.de einzusehen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. Februar 2021 um 0:00 Uhr.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen findet ab Montag, 22. Februar 2021 Präsenzunterricht an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen, an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren, an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und in den Abschlussklassen der übrigen Schulen statt. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht durchgehend und zuverlässig gewährleistet werden, findet der Wechselunterricht statt.
Auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gehen in Betrieb. Die Betreuung muss dabei in festen Gruppen erfolgen.
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Die Telefonhotline der Impfzentren im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde verstärkt. Sprechzeiten ab nächster Woche von Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
(ir) Die Corona-Impfzentren des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen haben ihre Telefonhotline verstärkt. Ab Montag, 22. Februar 2021, sind die Telefone montags bis samstags, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, geschaltet. Anrufen können insbesondere die über 70-Jährigen, die keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren. Unter der Rufnummer (0 82 52) 94 40-0 ist eine Anmeldung für eine Corona-Schutzimpfung möglich.
Sollte die Nummer belegt sein, werden die Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen. Gerade um die Mittagszeit und am Nachmittag sind die Leitungen nicht so stark frequentiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums benötigen für die Registrierung den Namen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und Informationen zu Vorerkrankungen. Die Impfung ist auf alle Fälle kostenfrei. Sollten Gebühren oder eine Bankverbindung angefordert werden, wird darum gebeten, den Hörer sofort aufzulegen und die Polizei zu informieren.
Registriert werden auch bettlägerige Personen. Dazu bitte bei der telefonischen Anmeldung auf die Bettlägerigkeit hinweisen, damit ein mobiles Impfteam für eine Impfung zu Hause eingeplant werden kann. Bitte beachten: Bei der Registrierung werden keine Termine vergeben. Terminvereinbarungen sind telefonisch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Terminvergabe erfolgt automatisch nach einer festen Reihenfolge, die von der Ständigen Impfkommission festgelegt ist.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Internet-Zugang besitzen, werden darum gebeten, sich online anzumelden, um eine Überlastung der Telefonhotline zu vermeiden. Über https://impfzentren.bayern können sich alle Impfwilligen registrieren lassen. Auch bei der Online-Registrierung werden keine Termine vergeben. Die Einladung zur Terminvereinbarung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Derzeit erreichen die ersten Lieferungen des AstraZeneca-Impfstoffs den Landkreis. Dieser Impfstoff ist bisher lediglich für Menschen unter 65 Jahren zugelassen. Deshalb können sich auch jüngere Landkreisbürgerinnen und -bürger jetzt schon anmelden, da sie mit einer baldigen Impfung nach der erfolgreichen Registrierung rechnen können.
Vorerkrankungen auch nachträglich angeben
Da die für eine Priorisierung vorliegende Liste der Vorerkrankungen vom Gesundheitsministerium erweitert wurde, werden alle Personen, die sich vor dem 8. Februar 2021 registriert haben, darum gebeten, gegebenenfalls weitere Erkrankungen anzugeben. Wer sich telefonisch angemeldet hat, kann dazu unter der Rufnummer (0 82 52) 94 40-0 seine Angaben erweitern. Wer online angemeldet ist, ergänzt die Angaben über das Portal https://impfzentren.bayern.
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Die Besuchsregelung an der KJF Klinik Sankt Elisabeth wurden jetzt angepasst.
(ir) Nach Prüfung der momentan gültigen Besucherregelung und des aktuellen Infektionsgeschehens hat die Klinikleitung beschlossen, dass Besuche in folgenden Fällen möglich sind:
• Grundsätzlich ein Besucher pro Patienten pro Tag
• Eltern/Sorgeberechtigte von minderjährigen Patienten der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
• Eltern/Sorgeberechtigten von Patienten der neonatologischen Intensivstation
• Väter von Neugeborenen
• nahe Angehörige von Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung
• in medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung
ie Besuchszeit ist weiter auf den Zeitraum von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr beschränkt.
Eine Überprüfung der Regelung findet regelmäßig statt und die Klinikleitung der KJF Klinik hofft, dass mit einer Stabilisierung des Rückgangs des Infektionsgeschehens und unter Berücksichtigung der Entwicklung hinsichtlich der Mutationen bald auch die sonst üblichen Krankenbesuche wieder möglich sein werden.
Zusätzlich möchten die Klink nochmals auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen hinweisen: „Wir bitten alle Besucher die Hygiene- und Abstandsregelungen im gesamten Haus zu beachten“, so ein Kliniksprecher.