Neuburg
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Wegen einer Drückjagd muss eine Staatsstraße und eine Kreisstraße für einen Samstag gesperrt werden.
(ir) Wie das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen mitteilte, muss aufgrund einer Drückjagd die Staatsstraße 2043 zwischen Niederarnbach, ab der Einmündung zu Staatsstraße 2044 und Hohenwart sowie die Kreisstraße ND22 zwischen Brunnen und Gröbern am Samstag, 19. November 2022 von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr voll gesperrt werde.
„Eine Umleitung ist ausgeschildert“, so ein Sprecher des Landratsamts.
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Landratsamt meldet Sperrung der Donaubrücke Bertoldsheim am 26. und 27. Oktober 2022.
(ir) Aufgrund der Vorbereitung für Betonierungsarbeiten des dritten von insgesamt acht Abschnitten muss die Donaubrücke Bertoldsheim erneut für den Verkehr gesperrt werden.
Die Brückensperrung erfolgt von Mittwoch, 26. Oktober 2022 bis Donnerstag, 27. Oktober 2022 jeweils tagsüber von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
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Geflügelhandel im sogenannten Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung möglich.
(ir) Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert darüber, dass im gesamten Freistaat Bayern die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden. Auch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern.
Anlass für die Allgemeinverfügungen ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa, insbesondere auch in Norddeutschland, dessen weitere Ausbreitung über den überregionalen Handel mit Geflügel im Reisegewerbe unterbunden werden soll. Außerdem wurde eine aktuelle Verbringung von Hühnern und Enten aus einem von der Geflügelpest betroffenen Betriebe in Nordrhein-Westfalen (Landkreis Gütersloh) nach Bayern bekannt. Über weitere Betriebe gelangten auch Hühner in den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Das Veterinäramt hat umgehend die notwendigen Ermittlungen eingeleitet, um den Verbleib der Tiere abzuklären und diese gegebenenfalls auf das Geflügelpestvirus zu untersuchen. Bislang konnte im Rahmen dieser Untersuchungen kein Verdacht auf Geflügelpest festgestellt werden. Der letzte Fall der Geflügelpest im Landkreis wurde in diesem Jahr im Januar, bei einer Graugans, amtlich festgestellt.
Die Geflügelhalterinnen und -halter sind ferner dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten. Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen finden sich im Internet im Merkblatt für Geflügelhalter: „Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe)“. Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Internet zu „Tiergesundheit: Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest)“ bereit.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Halterinnen und Halter von Geflügel zur Meldung ihres Tierbestandes sowohl beim örtlich zuständigen Veterinäramt als auch bei der Bayerischen Tierseuchenkasse verpflichtet sind. Um eine mögliche Einschleppung der Geflügelpest in die heimische Wildvogelpopulation rasch erkennen zu können, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Gegebenenfalls erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer für Bayern entwickelten, zentralen Risikobewertung des LGL, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst und entsprechende Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
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Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 können noch bis zum 19. Januar 2023 umtauschen.
(ir) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten, stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Derzeit läuft die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1959 bis 1964. Sie endet am 19. Januar 2023. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, nicht erst kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und Fristende einen Umtausch in Angriff zu nehmen, sondern bei nächster Gelegenheit diesen Schritt zu wagen.
Mit der Online-Terminreservierung kann der Besuch in der Zulassungsstelle im Vorfeld eingeplant werden. Auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de sind alle erforderlichen Informationen zu den benötigten Unterlagen hinterlegt. Hier ist auch eine direkte Terminreservierung möglich.
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Ortsteile im westlichen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind vom Überwachungsgebiet betroffen.
(ir) Im Landkreis Donau-Ries wurde die Viruserkrankung IHN nachgewiesen. Das zuständige Landratsamt hat ein Sperrgebiet um den betroffenen Betrieb und ein Überwachungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometer eingerichtet. Das Überwachungsgebiet erstreckt sich auch auf den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Betroffen sind Teile der Gemeinden Burgheim, Ehekirchen, Oberhausen und Rennertshofen.
Die Fischseuche IHN ist eine Viruserkrankung bei Fischen, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Sie tritt hauptsächlich bei Fischen der Gattung Salmoniden auf, meist bei Regenbogenforelle. Übertragen wird die Seuche in der Regel beim Zukauf von infizierten Fischen, aber auch durch Erreger im Wasser oder auf Gerätschaften. Symptome sind beispielsweise eine dunkle Verfärbung der Haut, punktförmige Blutungen in der Muskulatur, hervorstehende Augen und eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere.
Da IHN eine anzeigenpflichtige Seuche ist, bittet das Landratsamt alle Fischhaltungsbetriebe ihrer Registrierungsverpflichtung gemäß § 6 Fischseuchenverordnung nachzukommen. Betroffen sind alle Teichanlagen, in denen Satzfische und Speisefische gehalten werden, die für den Verkauf und den Eigenbedarf bestimmt sind.
Für weitere Fragen und für die Anmeldung von Fischhaltungen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 88 zur Verfügung.