Neuburg
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Interaktive Informationsveranstaltungen zum neuen Campus und den Studiengängen.
(ir) Am Montag, 26. April 2021 um 17:00 Uhr und 19:00 Uhr veranstalten die Technische Hochschule Ingolstadt (THI), die Stadt Neuburg und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zwei Live-Talks. Die Veranstaltungen werden online unter www.thi.de/campusneuburg und auf dem YouTube-Kanal der Hochschule übertragen. Über diese Kanäle können die Zuschauer vor und während des Livestreams Fragen in das Studio stellen, die jeweils in einer abschließenden Fragerunde beantwortet werden.
17:00 Uhr: Campus Neuburg der THI – Status und Perspektive
Die erste Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Partnerunternehmen für das Duale Studium. Im Talk um 17:00 Uhr geben der Präsident der THI Prof. Walter Schober, Oberbürgermeister Bernhard Gmehling sowie Landrat Peter von der Grün einen Einblick in die Entwicklung des Hochschulstandortes Neuburg an der Donau und berichten über die nächsten konkreten Schritte. Mit dabei sind auch Christian Müller (Kanzler der THI), Thomas Sendtner (Staatliches Bauamt Ingolstadt), die Gründungsprofessoren und Studiengangleiter Prof. Jana Sue Bochert und Prof. Holger Hoppe.
19:00 Uhr: Nachhaltig studieren und Zukunft gestalten am Campus Neuburg
Für Schüler und zukünftige Studenten bietet der zweite Talk um 19:00 Uhr einen umfassenden Überblick. Der Präsident der THI, die beiden Studiengangleiter am Campus Neuburg sowie Bettina Wiesmann (Leiterin der Studienberatung) stellen den neuen Standort und die bayernweit einzigartigen Studiengänge vor. Auch hier sind alle Teilnehmer eingeladen, ihre Fragen vor oder während der Veranstaltung zu stellen.
So äußern sich Hochschule und Politik über den neuen Hochschulstandort:
Prof. Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt: „Mit dem Campus Neuburg schaffen wir Einmaliges: Ein integriertes Wissensquartier, auf dem Studierende lernen, forschen und leben können. Nachhaltigkeit steht im Fokus. So starten wir mit in Bayern einmaligen Studienangeboten – wie dem Bachelor Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement oder dem Wirtschaftsingenieur-Bau.“
Neuburgs Oberbürgermeister Bernhard Gmehling: „Neuburg an der Donau wird mit dem Campus der Technischen Hochschule Ingolstadt nun selbst zur Hochschulstadt. Ein Meilenstein für unsere geschichtsreiche und zukunftsorientierte Große Kreisstadt im Herzen Bayerns. Durch den Campus wird ein historischer Ort im Zentrum der Stadt aufgewertet und belebt, genauso wie die Studentinnen und Studenten zukünftig das Stadtleben bereichern und prägen werden.“
Landrat Neuburg-Schrobenhausen Peter von der Grün: „Nach intensiven Vorbereitungen können wir bald die ersten Studierenden in Neuburg begrüßen. Ich sehe den THI-Campus als eine sehr wichtige Bereicherung für die Bildungslandschaft in Neuburg-Schrobenhausen. Die topaktuellen und zukunftsträchtigen Studiengänge steigern die Attraktivität des Landkreises für junge Menschen. Für unsere jungen Landkreisbürgerinnen und -bürger besteht damit die Möglichkeit, wohnortnah zu studieren. Auch die Unternehmen des Landkreises profitieren, da sich Kooperationsmöglichkeiten mit der THI anbieten und Fachkräfte in die Region geholt werden.“
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Online-Seminar für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit.
(ir) Jugendschutzbestimmungen, Aufsichtspflicht und Haftung sind Begriffe innerhalb der Jugendarbeit, die oftmals verunsichern und nicht selten erschrecken. Um Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit diese Unsicherheit zu nehmen, bietet das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gemeinsam mit der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises ein Seminar an, das wichtige rechtliche Aspekte aufzeigt und Ehrenamtlichen die Souveränität gibt, Freizeitaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen korrekt zu gestalten.
Folgende Themen können unter anderem behandelt werden:
• Wie entsteht die Aufsichtspflicht?
• Wann beginnt und wo endet die Aufsichtspflicht?
• Wie erfüllen Jugendleiter ihre Aufsichtspflicht korrekt?
• zu beachtende Jugendschutzbestimmungen
• Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung
• Verhaltensweisen bei Ferienfahrten und Lagern
• zulässige pädagogische Freiräume
• Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
Das Seminar richtet sich an ehrenamtliche Jugendleiter und weitere Ehrenamtliche in der Jugendarbeit (vor allem für gemeindliche Ferienprogramme von Ehrenamtlichen)
Referent ist der Rechtsanwalt Markus Laymann, der seit vielen Jahren deutschlandweit als Referent in der Ausbildung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern in Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen tätig ist.
Das online-Seminar findet am Dienstag, 11. Mai 2021 von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist bis Dienstag, 4. Mai 2021 per E-Mail an
Bei der Anmeldung bitte zusätzlich zu den Kontaktdate, vor allem der E-Mail-Adresse, die Vereinszugehörigkeit angeben. Die Teilnahme ist über PC/ Laptop (empfohlen), Tablet oder Smartphone möglich. Webcam (ist bei den meisten Endgeräten ohnehin integriert) und Headset sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Die Teilnehmer erhalten einen Einwahl-Link, die Online-Konferenz findet über Zoom statt.
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Mit kostenlosen Sprechtagen unterstützt die IHK Existenzgründer und Unternehmer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Der nächste Termin ist am Mittwoch, 21. April 2021. Der Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Gründungsexpertin der IHK in der Region, Catherine Schrenk, berät schwerpunktmäßig in Fragen der Existenzgründung, hilft aber auch bestehenden Unternehmen. Sie informiert beispielsweise, wie man einen Businessplan erstellt, welche finanziellen Fördermöglichkeiten es gibt oder welche Rechtsform für das eigene Unternehmen sinnvoll ist.
Für die Einzelgespräche, die aufgrund der aktuellen Situation nur telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 20 oder per E-Mail an
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Das Sachgebiet „Senioren und Betreuung“ stellt den neuen Seniorenwegweiser vor.
(ir) Das Sachgebiet „Senioren und Betreuung“ am Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat die ersten frisch gedruckten Exemplare der Neuauflage des Seniorenwegweisers an Landrat Peter von der Grün und an Elfriede Müller, Sozialreferentin des Kreistags, übergeben. Der Wegweiser mit dem Titel „Älter werden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen“ wird regelmäßig aktualisiert und ist nun bereits in der fünften Auflage erschienen.
Der Seniorenwegweiser ist im Bereich „Beratung und Öffentlichkeitsarbeit“ ein Baustein des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts des Landkreises, welches das Ziel verfolgt, die Lebenssituation der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger gezielt zu verbessern und insgesamt den Landkreis für den demografischen Wandel zu rüsten.
Die Broschüre bietet auf rund 70 Seiten einen kompakten Überblick über alles, was insbesondere für die älteren Bürgerinnen und Bürger im Landkreis relevant und interessant ist. Sie beinhaltet u.a. Informationen zu den Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements, Freizeitangebote für Senioren sowie einen Überblick über relevante Beratungs- und Hilfsangebote im Landkreis.
Dabei werden folgende Themen aufgegriffen:
• Beratungs- und Informationsangebote
• Selbsthilfegruppen
• Wohnen im Alter
• Ambulante Hilfen für den häuslichen Bereich
• Pflegerische Versorgung älterer Menschen
• Hospiz- und Palliativangebote
• Angebote zur Trauerbewältigung- und Trauerbegleitung
• Medizinische Versorgung älterer Menschen
• Gerontopsychiatrische Versorgung älterer Menschen
• Informationen zum Thema „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“
Wie bereits in den letzten Auflagen enthält der Seniorenwegweiser einen gesonderten Einleger mit Adressen und Ansprechpartnern zum Herausnehmen.
Erhältlich ist der Seniorenwegweiser ab Montag, 19. April 2021 kostenfrei im Landratsamt, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden, im Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen, in zahlreichen Apotheken und den Kliniken im Landkreis.
Das Foto zeigt Daniela Schläfer (rechts) vom Sachgebiet Senioren und Betreuung, die die ersten frisch gedruckten Exemplare des Seniorenwegweisers an Landrat Peter von der Grün (Mitte) und die Sozialreferentin des Kreistags Elfriede Müller (links) übergibt.
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Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen lag am gestrigen Freitag, 16. April 2021 laut RKI bei 166,5.
(ir) Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldete am Freitag, 16. April 2021, eine 7-Tage-Inzidenz des Robert Koch-Instituts von 166,5. Damit gelten in den Schulen und den Kindertageseinrichtungen des Landkreises ab Montag, 19. April 2021, die Regelungen im Falle einer 7-Tage-Inzidenz über 100.
Demnach gilt Folgendes:
Grundschulen / Grundschulstufe der Förderzentren:
• Es findet Distanzunterricht statt.
• Abweichend hiervon findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe
o Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann oder
o Wechselunterricht statt.
Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen:
• Es findet Distanzunterricht statt.
• Abweichend davon findet in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100
o Präsenzunterricht soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann oder
o Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt zudem für alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich eine Testpflicht. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen:
Die Tagesbetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche des Landkreises bleiben geschlossen. Es findet eine Notbetreuung statt, in der nur die Kinder betreut werden, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.
In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Schulen macht die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts auf seinem Dashboard. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.