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Markt Manching erteilt aktuell keine Erlaubnis zur Nutzung des Barthelmarktgeländes in Oberstimm.
(ir) In jüngster Zeit erreichen den Markt Manching immer wieder Anfragen von Veranstaltern, ob sie das Barthelmarktgelände in Oberstimm für ihre Zwecke nutzen dürfen. Da es sich um ein Privatgelände des Marktes Manching handelt, muss die Nutzung durch Dritte genehmigt werden.
So war das Gelände zum Beispiel auch immer wieder ein Startpunkt für Demonstrationen mit Landmaschinen und Lastwagen.
Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass in nächster Zeit grundsätzlich eine Nutzung des Geländes nicht gestattet werden kann. Mit dieser Entscheidung soll die vorhandene Infrastruktur wie Stromkästen usw., für die in naher und auch ferner Zukunft stattfindenden Veranstaltungen Gewerbemesse und Barthelmarkt geschützt werden.
Es kam in letzter Zeit leider immer wieder vor, dass Stromkästen an- beziehungsweise umgefahren wurden. Eine Instandsetzung wäre aufgrund mangels an Ersatzteilen vor den jeweiligen Veranstaltungen nicht mehr möglich.
Die Verwaltung bittet alle Veranstalter um Verständnis, dass der Barthelmarktplatz auch für andere Veranstaltungen wie beispielsweise Zirkus nicht zur Verfügung steht. Es handelt sich ausdrücklich nicht darum, Demonstrationen keinen Raum zu geben. Des Weiteren dürfen Volksfestplätze von Rechtswegen her aufgrund des Lärmschutzes nicht überproportional benutzt werden.
Kurzfristige Änderung des Startortes der Veranstaltung am Sonntag, 10. März 2024: Nach Absprache mit dem Landratsamt Pfaffenhofen wird der Treffpunkt der geplanten Sternfahrt verlegt.
Vom Landratsamt heißt es dazu: „Nach Rücksprache mit dem Markt Manching wird entgegen der ursprünglichen Planung der Treffpunkt in Oberstimm auf die Immelmannstraße verlegt. Das Barthelmarktgelände steht als Treffpunkt nicht zur Verfügung. Die Nutzung der Immelmannstraße ist in diesem Ausnahmefall möglich, da die Versammlung an einem Sonntag stattfindet und daher mit keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Verkehrs in diesem Bereich zu rechnen ist.“
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