Pfaffenhofen
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Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Corona-Infektionen im Landkreis Pfaffenhofen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Donnerstag mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 39 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 839, davon gelten seit gestern acht weitere Menschen und damit insgesamt 600 als genesen.
Die Gesamtzahl der Todesfälle liegt weiterhin bei 23. Die Gesamtzahl der derzeit aktiven Infektionen steigt auf 216. 854 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. In der Pfaffenhofener Ilmtalklinik werden gemäß Morgenstatistik neun bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Einer davon wird intensivmedizinisch behandelt und beatmet. Bei vier Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
Der Landkreis Pfaffenhofen steht aktuell auf der „dunkelroten“ Liste.
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Der Kreisbücherei Pfaffenhofen wurde das Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ verliehen.
(ir) Die Auszeichnung wurde in diesem Jahr bereits zum neunten Mal von einer Fachjury im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst verliehen. Zu den 76 ausgezeichneten Bibliotheken darf sich für die kommenden zwei Jahre auch wieder die Pfaffenhofener Kreisbücherei zählen.
Seit Jahren arbeitet die Kreisbücherei eng mit den Schulen des Landkreises zusammen und bietet neben Führungen und Bücher-Rallyes auch Recherche-Schulungen sowie einen Sommerferien-Leseclub an. „Durch diese gezielte Zusammenarbeit wird die Informations- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt und der Grundstein für ein lebenslanges Lernen gesetzt“, so Markus Plöckl, Leiter der Kreisbücherei Pfaffenhofen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnte die Preisverleihung in diesem Jahr nicht persönlich, sondern lediglich online stattfinden. „Unsere Bibliotheken sind wertvolle Kultur- und Wissensvermittler, gerade auch für junge Menschen. Als verlässliche Partner der Schulen unterstützen sie dabei, junge Menschen für das Lesen zu begeistern und sie so in ihrer Lesekompetenz zu stärken“, so Bernd Sibler, Bayerns Staatsminister für Wissenschaft und Kunst zur Preisverleihung.
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Wegen der Corona-Pandemie sollten möglichst viele Anliegen telefonisch
oder per E-Mail erledigt werden.
(ir) Aufgrund der aktuellen
Corona-Situation bitten das Landratsamt Pfaffenhofen und die
Gemeindeverwaltungen alle Bürgerinnen und Bürger auch während der allgemeinen
Öffnungszeiten vor einem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Dieser Appell wurde
im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung zwischen dem Landrat und den
Bürgermeistern vereinbart.
Alle Anliegen, die sich telefonisch oder per E-Mail erledigen lassen, sollen vorrangig auf diesem Weg geklärt werden. Das Landratsamt und die Gemeindeverwaltungen bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
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Das Landratsamt klärt über Unklarheiten bei der Maskenpflicht auf.
(ir) Aufgrund des Pandemiegeschehens befindet sich der Landkreis Pfaffenhofen bis auf weiteres im so genannten „dunkelroten Bereich“ der Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Nach wie vor ist es wichtig, die Abstandsregeln einzuhalten, auf Hygienemaßnahmen zu achten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Da es bei der so genannten „Maskenpflicht“ in Ladengeschäften nach wie vor Unklarheiten gibt, möchte das Pfaffenhofener Landratsamt nochmals über die geltenden Vorschriften informieren.
Der Ladeninhaber hat sicherzustellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt. Sofern ein Kunde die Maskenpflicht in einem Ladengeschäft nicht einhält, stellt dies laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium (StMGP) hingegen keine bußgeldbewehrte Pflichtverletzung des Ladeninhabers dar, sondern vielmehr eine Ordnungswidrigkeit des betroffenen Kunden oder dessen Begleitperson.
Kunden, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 der BayIfSMV von der Maskenpflicht befreit. Dies kann z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen bittet daher alle Geschäftsinhaber, auch Kunden zu bedienen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen und ein entsprechendes Attest vorlegen können. Letztendlich kann natürlich jeder Geschäftsinhaber frei entscheiden, ob er einen Kunden ohne Mund-Nasen-Bedeckung bedienen oder von seinem Hausrecht Gebrauch machen möchte.
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831 Menschen befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 29 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 800, davon gelten insgesamt 592 als genesen. Die Gesamtzahl der Todesfälle liegt weiterhin bei 23. Die Gesamtzahl der derzeit aktiven Infektionen steigt auf 185.
831 Menschen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. In der Ilmtalklinik von Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik zehn bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Einer davon wird intensivmedizinisch behandelt und beatmet. Bei fünf Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner:
Laut LGL: 103,72 (Stand Dienstag, 27. Oktober 2020 um 8:00 Uhr)
Laut RKI: 97,5 (Stand Mittwoch, 28. Oktober 2020 um 0:00 Uhr)
Der höhere Wert der beiden Institute ist bindend.