Pfaffenhofen
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Verlängerungen der Fahrerlaubnisklassen rechtzeitig beantragten.
(ir) Fahrerlaubnisinhaber, die die Klassen C1 und C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE für Lkw und Bus besitzen, sollten ihren Kartenführerschein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob die befristeten Klassen noch gültig und nicht bereits erloschen sind. „Die Überprüfung ist möglich, wenn Sie Ihren Kartenführerschein zur Hand nehmen und auf der Rückseite in der Spalte 11 nachsehen. Dieses Datum darf nicht abgelaufen sein, ansonsten ist diese Fahrerlaubnisklasse erloschen“, so Monika Reisner von der Fahrerlaubnisbehörde des Pfaffenhofener Landratsamts. Wird ein Fahrzeug einer abgelaufenen Klasse gefahren, handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Verlängerung kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, ohne dass dem Antragsteller dadurch ein Nachteil entsteht. Monika Reisner: „Eine frühzeitige Antragstellung ist insbesondere deshalb auch sinnvoll, da der Zeitraum der Antragsbearbeitung und die Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin variieren können.“ Die Führerscheinklasse gilt erst dann als verlängert, wenn das Führerscheindokument ausgehändigt wurde.
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse bereits abgelaufen ist, kann ein Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Dazu ist jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller die jeweiligen Klassen auch gefahren hat, ein sogenannter Fahrpraxisnachweis.
Für weitere Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-5 07 gerne zur Verfügung.
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Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Corona-Infektionen im Landkreis Pfaffenhofen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Dienstag mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis drei neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Die Personen befinden sich in häuslicher Isolierung. Ihnen geht es den Umständen entsprechend gut. Die Fälle stehen in keinem Zusammenhang zu den bisher bestätigten Fällen.
Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 417, davon gelten sechs weitere Personen und damit insgesamt 383 Personen als genesen. Die Gesamtzahl der Todesfälle liegt weiterhin bei 21. Die Gesamtzahl der derzeit aktiven Infektionen im Landkreis Pfaffenhofen sinkt auf 13 Fälle.
73 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Pfaffenhofener Ilmtalklinik wird gemäß Morgenstatistik ein bestätigter Corona-Viruspatient intensivmedizinisch behandelt. Bei einem weiteren Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
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Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Corona-Infektionen im Landkreis Pfaffenhofen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit Samstag vier neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Die Personen befinden sich in häuslicher Isolierung. Ihnen geht es den Umständen entsprechend gut.
Zwei Fälle stehen in Zusammenhang zu den bisher bestätigten Fällen. Bei den anderen beiden Fällen handelt es sich um Reiserückkehrer. Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 414, davon gilt nun eine weitere Person und damit insgesamt 377 Personen als genesen. Die Gesamtzahl der Todesfälle liegt weiterhin bei 21.
Die Gesamtzahl der derzeit aktiven Infektionen im Landkreis Pfaffenhofen steigt auf 16 Fälle. 58 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. In der Pfaffenhofener Ilmtalklinik werden gemäß Morgenstatistik weiterhin keine bestätigten Coronavirus-Patienten behandelt.
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Einheitliche Führerscheine in der EU. Gestaffelter Umtausch erforderlich.
(ir) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Wie die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, ist dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.
Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, wurde der Umtausch gestaffelt. Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrers (Papierführerschein). Bei Kartenführerscheinen, die ab 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der oben genannten Fristen werden die bisherigen Führerscheine ungültig.
„Bei dem Umtausch handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden“, so die Fahrerlaubnisbehörde. Diese würden auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung bestehen.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
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Waffengesetz ab 1. September 2020 mit neuen Regelungen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt mitteilte, treten am Dienstag, 1. September 2020 verschiedene Neuerungen beim Waffengesetz in Kraft. Neu in das Gesetz aufgenommen wurden unter anderem Regelungen für die Anerkennung eines Bedürfnisses für Schalldämpfer für die Jagd oder eine Limitierung von Waffen auf der gelben Sportschützenwaffenbesitzkarte auf zehn Stück (es gilt der Bestandsschutz).
Zudem gelten folgende Neuerungen: Der Erwerb, der Verkauf oder die Vernichtung von Dekorationswaffen ist zukünftig bei der Waffenbehörde anzuzeigen. Salutwaffen sowie Wechselmagazine mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen für Langwaffen oder 20 Patronen für Kurzwaffen sind bis 1. September 2021 anzuzeigen. Besitzer von Salutwaffen können sich im Einzelfall an das Bundeskriminalamt oder das Landratsamt Pfaffenhofen zur näheren Information wenden.
Besitzer von entsprechenden Wechselmagazinen, die vor dem 13. Juli 2017 erworben wurden, können einen Antrag auf Bestandsschutz an die Waffenbehörde am Landratsamt richten. Für Magazine, die nach diesem Datum erworben wurden, kann ein Antrag beim Bundeskriminalamt gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf den Homepages der jeweiligen Behörde zu finden.
Neuerungen gibt es auch zu Verschlüssen und sogenannten Gehäusen, die wesentliche Waffenteile sind. Waren sie vor dem 20. Februar 2020 in Besitz, so sind sie bis spätestens 1. September 2021 bei der Waffenbehörde anzuzeigen, einem berechtigten Dritten oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Nicht davon umfasst sind (Holz-)Schäfte von Langwaffen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Handhabung der Schusswaffe dienen.
Bei Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-2 93 und (0 84 41) 27-3 63 und per E-Mail an