Pfaffenhofen
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Das Gesundheitsamt informiert über die echte Grippe und grippale Infekte wie Erkältungen.
(ir) Im Herbst und Winter, wenn das Wetter oft kalt, nass und wechselhaft ist, steigt in der Regel das Risiko, an einer Grippe zu erkranken. Das Gesundheitsamt am Pfaffenhofener Landratsamt nimmt dies zu Anlass, umfassend zur Grippeschutzimpfung zu informieren. In der vergangenen Woche hat das Gesundheitsamt in Senioreneinrichtungen im Landkreis eine Aufklärungsaktion durchgeführt.
Grippe oder Erkältung?
Die echte Grippe, auch Influenza genannt, ist eine hoch ansteckende und ernstzunehmende Erkrankung, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen kommen. Sie tritt meistens in Form einer schweren Atemwegserkrankung auf.
Das Influenzavirus hat einige Eigenschaften, die den anderen Atemwegsviren ähneln: Sie treten vermehrt in den Wintermonaten auf. Influenzaviren wie auch andere Atemwegsviren werden beim Husten, Niesen, Hände schütteln, Umarmen oder Küssen, teils auch über mit Viren kontaminierte Oberflächen weitergegeben.
Unterschiede zwischen Grippe (Influenza) und anderen Erkältungskrankheiten im Vergleich:
Grippeschutzimpfung
Es gibt jedoch zwei nennenswerte Unterschiede zu den anderen Atemwegsviren. Einerseits ist es die Schwere der Erkrankung und ferner kann man sich gegen Influenza durch eine Impfung schützen.
Impfempfehlung
„Das Expertengremium der Ständigen Impfkommission (STIKO) erarbeitet auf der Grundlage der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse regelmäßig aktualisierte Impfempfehlungen für die Bevölkerung. An diesen Vorgaben orientiert sich auch die Impfempfehlung der Ärzteschaft inklusive der Gesundheitsämter“, so Dr. Martina Kudernatsch vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Gegen Grippe sollten sich insbesondere die Menschen impfen lassen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben. Hierzu zählen:
• Menschen ab dem 60. Lebensjahr
• Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung (wie zum Beipsiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie zum Beispiel Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
• Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon
Ebenso besteht eine Impfempfehlung für:
• Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel medizinisches Personal,
• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
• Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
Schutz und Verträglichkeit
Anke Fritzsche, Hygienekontrolleurin am Gesundheitsamt, erläutert: „Der Grippeschutz muss jährlich erneuert werden und nimmt damit eine Sonderstellung unter den Schutzimpfungen ein. Um einen wirkungsvollen Schutz aufzubauen, benötigt der Körper nach der Influenzaimpfung in der Regel zwischen 10 und 14 Tage. Daher ist es ratsam vor Beginn der Grippesaison im Oktober/November zu impfen. Jedoch ist auch zu einem späteren Zeitpunkt die Impfung meist noch sinnvoll. Hierzu sollten Sie sich vom Hausarzt beraten lassen. Die Influenzaimpfung schützt jedoch nicht vor anderen Erkältungskrankheiten, die oftmals umgangssprachlich auch als ‚Grippe‘ bezeichnet werden.“
Der saisonale Influenzaimpfstoff ist in der Regel gut verträglich. In Folge der natürlichen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff kann es bei der Impfung mit dem Totimpfstoff – wie bei anderen Impfungen auch – vorübergehend zu Lokalreaktionen wie leichten Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Impfstelle kommen. Unabhängig vom Impfstoff treten gelegentlich vorübergehend Allgemeinsymptome wie bei einer Erkältung auf: Fieber, Frösteln oder Schwitzen, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen. In der Regel klingen diese Beschwerden innerhalb von ein bis zwei Tagen folgenlos wieder ab.
„Natürlich bietet kein Impfstoff einen 100 Prozent zuverlässigen Schutz. Diese Schutzwirkung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Trotz jährlicher Anpassung der Impfstoffzusammensetzung kann es vorkommen, dass die zirkulierenden Grippeviren nicht gut mit den im Impfstoff enthaltenen Virusstämmen übereinstimmen. Weitere Faktoren, die die Schutzwirkung vermindern können wären Grunderkrankungen, die mit einer Schwächung des Immunsystems einhergehen und bestimmte Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken. Fazit ist jedoch, dass selbst bei einer schwachen Schutzwirkung der Geimpfte profitiert, da durch die Impfung dennoch ein guter Schutz vor schweren Krankheitsverläufen besteht, “ erklärt Kudernatsch.
Insgesamt sind die Impfquoten in den empfohlenen Zielgruppen in Deutschland weiterhin als zu niedrig einzustufen. Dies gilt im besonderen Maße für medizinisches Personal und Schwangere. Da in Deutschland Impfungen nicht zentral zum Beispiel in Form eines Impfregisters dokumentiert werden, muss man zur Bestimmung von Impfquoten gegen die saisonale Influenza Daten aus Haushaltsbefragungen und Abrechnungsdaten heranziehen.
Aktionswoche in Senioreneinrichtungen
Um nochmals auf die Impfmöglichkeit hinzuweisen, führte das Gesundheitsamt Pfaffenhofen in dieser Woche eine Aktion in Senioreneinrichtungen des Landkreises durch. Heimbewohner, Angehörige und auch das Pflegepersonal erhielten gezielt Informationen. Positiv anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass viele Bewohner der Senioreneinrichtungen berichteten, dass sie bereits mit ihrem Hausarzt die Impfung besprochen und auch durchgeführt haben.
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Wie erkennt man eine Herzschwäche? Wie behandelt man sie? Wie kann man damit leben?
(ir) Die Herzwochen behandeln dieses Jahr das Thema „Das schwache Herz: Diagnose und Therapie der Herzinsuffizienz.“ Dr. Andrea Riemenschneider, Chefärztin der Kardiologie an der Ilmtalklinik, hält daher am Mittwoch, 13. Dezember 2017 einen Vortrag zu dieser gefährlichen Herzerkrankung und erklärt, wie man frühzeitig eine Herzschwäche bemerkt und wie die Entwicklung der Krankheit aufgehalten oder verlangsamt werden kann.
Der Vortrag im Vortragssaal der Ilmtalklinik (Personalwohnheim) beginnt um 18:00 Uhr. Fragen können gerne gestellt werden. Der Eintritt ist frei.
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Karola Mayer ist die neue Stellvertreterin des Pfaffenhofener Landrats im Amt. Ihr Vorgänger wechselte an die Bayerische Staatskanzlei.
(ir) Abteilungsleiterin Karola Mayer vom Landratsamt Pfaffenhofen wurde jetzt vom Stellvertreter des Landrats Anton Westner zur neuen „Stellvertreterin des Landrats im Amt“ benannt. Sie kann damit im Vertretungsfall für den Landrat alle Entscheidungen treffen, mit denen das Landratsamt als Behörde des Freistaats Bayern befasst ist.
Die Juristin ist seit Mai 2017 beim Landratsamt Pfaffenhofen beschäftigt und leitet dort die Abteilung „Bauen, Wasser und Naturschutz“. „Ich freue mich auf die neue verantwortungsvolle Aufgabe und werde mein Bestes geben“, betonte Karola Mayer. Ihr Vorgänger als „Stellvertreters des Landrats im Amt“ Dr. Albert Schmid wechselte vor Kurzem an die Bayerische Staatskanzlei nach München.
Das Foto zeigt von links nach rechts: Landrat Martin Wolf, Anton Westner, den Stellvertreter des Landrats und Karola Mayer, die neue „Stellvertreterin des Landrats im Amt“.
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Optimierung der rettungsdienstlichen Versorgung im südlichen Landkreis Pfaffenhofen.
(ir) Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt hat heute beschlossen, den Standort des Rettungswagens für eine Probephase von sechs Monaten in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, in dem die Rettungswache in Rohrbach besetzt ist, nach Scheyern zu verlagern.
„Wir sind gehalten, die rechtlichen Vorgaben des Bayerischen Rettungsdienstgesetztes und der Ausführungsverordnung hierzu umzusetzen. Ansonsten könnte uns ein Rechtsverstoß und bei einem tragischen Ereignis ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden. Diesem Vorwurf möchte ich mich nicht aussetzen. Alle Einwohner im Gebiet des Rettungszweckverbandes müssen uns gleich viel wert sein. Aus dem Probebetrieb erwarten wir belastbare Zahlen zum realen Einsatzgeschehen als Grundlage für weitere Entscheidungen“, fasst der Stellvertreter des Landrats Anton Westner die Überlegungen des Rettungszweckverbandes zusammen.
Das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) am Klinikum der Universität München hat festgestellt, dass in den Gemeinden Gerolsbach und Jetzendorf, sowie in Ortsteilen der Gemeinden Scheyern und Reichertshausen die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von 12 Minuten in vielen Fällen nicht eingehalten werden kann. § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) verlangt, dass Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze so zu bemessen sind, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens 12 Minuten nach dem Ausrücken erreicht werden können. Ist das nicht der Fall, hat der Rettungszweckverband unverzüglich über Verbesserungsmaßnahmen zu entscheiden.
Das INM hat errechnet, dass die zwölfminütige Hilfsfrist in den Gemeinden Gerolsbach und Jetzendorf, sowie in den Ortsteilen von Reichertshausen und Scheyern weit überwiegend eingehalten werden kann, wenn der Rettungswagen an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen für den Zeitraum, in dem die Rettungswache in Rohrbach besetzt ist, nach Scheyern verlegt wird. Es besteht die Möglichkeit, den tageszeitlichen Verlagerungszeitraum zum Beispiel an den Schichtwechsel am Stellplatz in Rohrbach anzupassen.
„Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich die Hilfsfrist im Stadtgebiet Pfaffenhofen im Verlagerungszeitraum zwar verlängert, aber innerhalb von 12 Minuten bleibt“, so der Stellvertreter des Landrats zu den Auswirkungen auf die Stadt Pfaffenhofen. „Die vom INM berechneten Zahlen sind Planzahlen. Wir brauchen aber, um weiter entscheiden zu können, belastbare Zahlen in Echtzeit, auf der Basis des tatsächlichen Einsatzgeschehens. Vorrangiges Ziel des Rettungszweckverbandes bleibt natürlich, dass wir für den südlichen Landkreis einen 5. Rettungswagen bekommen“, so Westner weiter.
Ferner weist Westner darauf hin, dass der im Juli dieses Jahrs in Rohrbach stationierte Rettungswagen „eine hervorragende Arbeit“ leistet und eine deutliche Verbesserung der Notfallversorgung im mittleren Landkreis und in Pfaffenhofen bringt. Seit Inbetriebnahme des Stützpunktes Rohrbach hat sich der Erreichungsgrad der 12-Minuten-Hilfsfrist im Versorgungsbereich Geisenfeld von 78,5 Prozent auf 86,9 Prozent, im Versorgungsbereich Pfaffenhofen von 84,7 Prozent auf 93,6 Prozent und im Versorgungsbereich Reichertshofen von 87,0 Prozent auf 92,4 Prozent verbessert. Das zeigt, dass Rohrbach der richtige Standort ist. Strategisches Ziel für den Landkreis sei ferner, dass ein fünfter Rettungswagen dauerhaft im südlichen Landkreis installiert wird. Er fordert alle „politischen Kräfte“ auf, hier an einem Strang zu ziehen. Der Beschluss wird sobald wie möglich umgesetzt.
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Für ein 21 Hektar großes Naturschutzgebiet wird ein Schafshirte mit Herde gesucht.
(ir) Das Pfaffenhofener Landratsamt sucht eine Schäferin oder einen Schäfer, die oder der Interesse hat, zirka 21 Hektar im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ im Jahr 2018 zu beweiden. Die Bezahlung richtet sich nach den aktuellen Hektarsätzen des Vertragsnaturschutzprogramms.
Bei Interesse beziehungsweise bei Fragen wenden Sie sich bitte an Brigitte Dirndorfer von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 2 73 23.