Pfaffenhofen
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Nach wie vor gut gefüllte Auftragsbücher im Baugewerbe.
(ir) Im letzten Jahr stieg die Bautätigkeit im Landkreis Pfaffenhofen weiter an. „Insgesamt wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes 2.745 Bauanträge und sonstige Verfahren, zum Beispiel Nutzungsänderungen, Bauvoranfragen, Kiesabbauanträge, etc. registriert“, so Dr. Annette Göppert, Leiterin der Bauabteilung am Landratsamt Pfaffenhofen. Dies bedeutet eine Zunahme um 74 Bauverfahren im Vergleich zum Jahr 2015.
Die häufigste Bauform bei den Wohngebäuden bildete 2016 das Einfamilienhaus mit 469 Einheiten. Insgesamt wurden im letzten Jahr im Landkreis Pfaffenhofen 1.107 (2015: 984) Wohnbauvorhaben verzeichnet, Nebengebäude 266 (2015: 253), industrielle und gewerbliche Bauten 286 (2015: 257), landwirtschaftliche Bauten 98 (2015: 128) und öffentliche Bauten 77 (2015: 84). Beim Rest handelt es sich um Sonstige Baumaßnahmen.
In 758 Fällen wurde eine Baugenehmigung beantragt, 247 Anträge wurden als Bauvoranfrage gestellt und 220 Anträge liefen im Freistellungsverfahren. Im Kalenderjahr 2016 hatte das Bauamt am Landratsamt Pfaffenhofen außerdem zu insgesamt 208 Bauleitplanverfahren Stellung zu nehmen.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Bei Scheyern muss die Staatsstraße gesperrt werden.
(ir) Die Staatsstraße 2084 bei Scheyern muss zwischen dem Sportplatz und dem Brauhaus des Klosters Scheyern am Dienstag, 21. Februar wegen einem Verkehrssicherungshieb in den beiden angrenzenden Waldstücken voll gesperrt werden.
Die Umleitung erfolgt über die Staatsstraße 2084 - Kreisstraße PAF 8 - PAF 3 - Scheyern - Schyrenstraße - Schyrenplatz und umgekehrt.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Pfaffenhofener Landkreisverwaltung führt Gespräche zur Fortsetzung des Bewegungsbades an der Ilmtalklinik.
(ir) Die Landkreisverwaltung führt derzeit Gespräche zum Bewegungsbad an der Ilmtalklinik hinsichtlich einer Übergangs- und Fortführungslösung. Klar ist, dass Bewegungsbäder an Kliniken nicht mehr Gegenstand der Krankenhausfinanzierung sind, weder bei Investitions- noch bei Betriebskosten. Reha-Maßnahmen nach operativen Eingriffen werden an spezialisierte Reha-Zentren verwiesen. Folgerichtig ist die Fortführung des Bewegungsbades eine Landkreisangelegenheit und von den Kreisgremien zu entscheiden. Die Kreisverwaltung wird in der Sondersitzung zur Ilmtalklinik am 6. März mögliche Handlungsoptionen vorstellen.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Kostenlose Energiesprechstunden in Reichertshausen, Pfaffenhofen und Vohburg.
(ir) Eine weitere Energiesprechstunde des Landkreises Pfaffenhofen findet am kommenden Montag, 20. Februar von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Grund- und Mittelschule Reichertshausen in der Paindorfer Straße 8 statt. Energieberater Uwe Fritzsche wird dabei für Fragen rund um das Thema Energie zur Verfügung stehen.
Wie senke ich meine Energiekosten? Welche Förderprogramme kann ich nutzen? Wann brauche ich einen Energieausweis? Wie lese ich meine Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung richtig?
Der Landkreis Pfaffenhofen bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig kostenlose Energiesprechstunden an, in denen unabhängige zertifizierte Energieberater produktneutral über Energieeinsparmöglichkeiten und die Steigerung der Energieeffizienz bei Neubau und Sanierung beraten. In den Sprechstunden, die jeweils rund 30 Minuten dauern, wird eine unkomplizierte und objektive Hilfestellung beim Einstieg in das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien geboten. Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen in ihren Wohngebäuden hat der Landkreis Pfaffenhofen ein Förderprogramm zur Energieeinsparung aufgelegt. Bezuschusst werden die Energieberatung von Wohngebäuden im Bestand sowie die Fenstererneuerung. Auch hierzu werden Interessenten in der Energiesprechstunde beraten.
Weitere Energiesprechstunden werden in Reichertshausen am 20. März und am 24. April angeboten. Am Montag, 20. Februar findet zudem eine Energiesprechstunde in der Sonnenstraße 3 in Pfaffenhofen, im Sachbereich Energie und Klimaschutz des Landratsamts und in der Außenstelle Nord des Landratsamts in Vohburg statt. Die Beratungszeiten sind dort von 17:30 bis 20:00 Uhr.
Eine Anmeldung zu den Terminen ist bei Harald Wunder im Landratsamt Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 99 oder per E-Mail an
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Das Pfaffenhofener Landratsamt teilt mit, dass der Vorbescheidsantrag für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen in Ilmmünster vom Antragsteller geändert wurde.
(ir) Die Lage einer Windkraftanlage wurde verschoben. Im Vorbescheidsverfahren soll weiterhin ausschließlich geklärt werden, ob die beantragten Windkraftanlagen bauplanungsrechtlich nach der 10-H Regelung im Außenbereich privilegiert sind.
Bürgermeister Anton Steinberger erklärt zur neuen Entwicklung im Verfahren: „Die Position der Gemeinde Ilmmünster ist durch den eindeutigen Bürgerentscheid vom 10. Juli 2016 klar vorgegeben und wir werden deshalb im Rahmen des vom Landratsamt durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sicher unsere Zustimmung zum Bau der beiden Windräder verweigern. Zur Untermauerung der Ablehnung werden wir die eingegangenen Einwendungen unserer Bürgerinnen und Bürger komplett an das Landratsamt übergeben. Der örtlichen ‚Bürgerinitiative gegen Windkraft‘ wurden diese Akten bereits vor mehreren Monaten ausgehändigt und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Dass wir uns als Gemeinde natürlich auch von einem geeigneten Anwaltsbüro über die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der Windräder juristisch beraten lassen, versteht sich von selbst. Vorsorglich habe ich als Bürgermeister bereits im letzten Jahr dem Grundstückseigentümer, dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds, das eindeutige Ergebnis des Bürgerentscheids in einem Brief mitgeteilt, verbunden mit der Bitte den Bürgerwillen zu respektieren und den Bau von Windrädern auf dessen Grundstücken nicht zu gestatten.
Obwohl wir als Gemeinderat zusammen mit unseren Bürgern durch den Bau von Windrädern gerne einen wertvollen Beitrag zur Energiewende geleistet hätten, haben wir von Anfang an den Bürgerwillen respektiert und folgerichtig nach dem Bürgerentscheid das Bebauungsplanverfahren abgebrochen. Ohne Bebauungsplanverfahren haben wir allerdings auch keine weitere Einflussmöglichkeit mehr auf die Planung; alles Weitere liegt nun in den Händen des Landratsamtes als alleinig zuständige Genehmigungsbehörde. Falls der Bauwerber nach intensiver Prüfung alle gesetzlichen Auflagen und Vorschriften erfüllen sollte, hat er natürlich einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung und dies haben wir in einem Rechtsstaat dann auch zu akzeptieren.“