Pfaffenhofen
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Nächste Woche sind mehrere Autoren in der Pfaffenhofener Kreisbücherei zu Gast. Der Eintritt ist frei.
(ir) Zu einer Lesung unter dem Titel „Tugend vom Rande“ der Schreibwerkstatt Salamander lädt Büchereileiter Stephan Ligl am Freitag, 17. Februar um 19:00 Uhr in die Kreisbücherei Pfaffenhofen in der Scheyerer Straße 51 ein.
In dem Regensburger Autorenkollektiv schnitzen und feilen Schreibwütige seit nunmehr 20 Jahren an Texten aller Längen und Ausprägungen. Entstanden sind dabei zahlreiche Kurzgeschichten, Fragmentarisches und Gedichte. Die bekanntesten ehemaligen Mitglieder sind Johann Reißer, Lutz-Stipendiat 2016 und Roland Scheerer, bekannt als Lyriker und Romanautor. Aus ihren Werken lesen werden an dem Abend Birgit Bockschweiger, Lucia Goldbach, Thomas Jahnke, Markus Libbert, Daniel Rimsl und Nikolas Ramon Wollentarski.
Die Lesung wird musikalisch von Philipp Nägelsbach begleitet. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Landkreis Pfaffenhofen fördert mit über 186.000 Euro Jugend, Senioren und Sport.
(ir) Der Landkreis Pfaffenhofen hat im Jahr 2016 für die Jugendarbeit Fördermittel in Höhe von insgesamt 44.000 Euro zur Verfügung gestellt. Wie die zuständige Sachbearbeiterin am Landratsamt Claudia Schmidbauer dazu mitteilt, hat der Kreisjugendring diese Zuschüsse an Jugendgruppen im Landkreis weitergeleitet und seine eigenen Maßnahmen damit finanziert. Für Zuschüsse nach den neuen Sportförderrichtlinien und die allgemeine Sportförderung hat der Landkreis insgesamt rund 142.000 Euro ausgegeben. Davon profitieren Jugendliche und Senioren gleichermaßen. Zusätzlich wurden im vergangenen Jahr 21 Seniorentreffen von Vereinen und Pfarreien mit rund 4.000 Euro gefördert.
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Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2017 am 15. Februar fällig.
(ir) Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und am 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Sollte dem AWP bis Freitag, 03. Februar 2017 kein SEPA-Mandat für die Fälligkeit ab 15. Februar 2017 erteilt worden sein, müssen die fälligen Abfallgebühren überwiesen werden. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Mittwoch, 15. Februar 2017 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr angenommen werden.
„Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben“, so eine Sprecherin der Pfaffenhofener Landratsamtes.
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Die Naturschützer des Landratsamts Pfaffenhofen hatten im vergangenen Jahr knapp 390 Verträge mit über 580 Hektar zum Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich fachlich zu betreuen.
(ir) „Wir begrüßen es sehr, wenn sich Landwirte in diese naturschonende Bewirtschaftungsweise vertraglich einbinden lassen. Das stärkt die Artenvielfalt im Landkreis“, freut sich Landrat Martin Wolf. Die Ausgleichszahlungen von knapp 542.000 Euro an die Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten wurden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsam mit den übrigen Landwirtschaftsprogrammen ausgezahlt. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen begleitete die Maßnahmen.
„Bei den Programmen geht es darum, die ökologisch wertvollen Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft als Lebensgrundlage der Menschen zu sichern, zu entwickeln und zu verbessern“, so Anita Engelniederhammer, Naturschutzfachreferentin am Landratsamt. Durch die Verträge soll der arbeitswirtschaftliche Mehraufwand angemessen ausgeglichen werden, der dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der naturschonenden land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Bewirtschaftung einer Fläche entsteht. Meist werden Düngung und Pflanzenschutz ausgesetzt und die Mähzeitpunkte festgelegt, um eine bessere Verbreitung seltener Arten zu fördern.
Für Fragen rund um das Vertragsnaturschutzprogramm steht Eugen Wuttke von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 11 oder per E-Mail unter
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Landkreisübergreifende Kfz-Zulassung jetzt auch im Bereich Eichstätt-Pfaffenhofen möglich.
(ir) Seit 1. Februar ist es für Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen möglich, Zulassungsvorgänge nicht mehr nur bei der für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde, sondern auch bei der jeweils anderen Zulassungsbehörde vorzunehmen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben jetzt Pfaffenhofens Landrat Martin Wolf und sein Eichstätter Kollege Anton Knapp unterzeichnet.
„Das Zulassungsverfahren wird durch die kürzeren Wege und die Zeitersparnis damit noch bürgerfreundlicher“, freut sich Martin Wolf. Fahrzeughalter könnten ihre Zulassungsvorgänge dort erledigen, wo sie gerne möchten, zum Beispiel auch am Ort ihres Arbeitsplatzes und nicht nur am Wohnort. Vorteile würden sich durch die Zusammenarbeit auch für Kraftfahrzeughändler, Versicherungsvertreter und Zulassungsdienste ergeben. Diese könnten Zulassungsvorgänge von beiden Zulassungsbezirken bei einer der zwei Behörden erledigen. Die Kooperationsvereinbarung gilt zunächst für drei Jahre.
Seit Juli 2014 gibt es bereits eine weitere entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Ingolstadt sowie den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen. Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Pfaffenhofen haben damit jetzt die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge entweder in Pfaffenhofen, Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen oder nunmehr auch in Eichstätt zuzulassen.