Pfaffenhofen
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Öffnungszeiten der Corona-Testzentren über die Osterfeiertage.
(ir) Das Corona-Testzentrum an der Ilmtalklinik (PCR-Tests und Schnelltests) hat am Karsamstag, 16. April 2022 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am Ostermontag, 18. April 2022 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
Am Karfreitag, 15. April 2022 und Ostersonntag, 17. April 2022 ist das Testzentrum geschlossen. Das Testzentrum Geisenfeld im Klosterstadl (Schnelltests) hat am Karsamstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am Ostermontag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
„Am Karfreitag und Ostersonntag bleibt das Testzentrum geschlossen“, so eine Sprecherin des Landratsamtes.
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Ein Treffpunkt für alle Rollenspielbegeisterten.
(ir) Am Donnerstag, 21. April 2022 gibt es erstmals einen Rollenspielabend „Pen & Paper“ in der Pfaffenhofener Kreisbücherei. Das ist ein Treffpunkt für alle Rollenspielbegeisterten, anfängerfreundlich und ohne jegliches Vorwissen möglich.
Es wird nur Stift und Papier benötigt. Wer eine Spielgruppe leiten möchte, kann sich gerne per E-Mail an
Der Eintritt ist frei. Beginn ist um 18:30 Uhr. In der Kreisbücherei besteht nach derzeitigem Stand weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
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Besuchsverbot an der Ilmtalklinik GmbH muss weiter verlängert werden.
(ir) Das Besuchsverbot an der Ilmtalklinik GmbH muss leider bis voraussichtlich Ende April 2022 verlängert werden. Die Corona-Inzidenz ist nach wie vor sehr hoch und die Ilmtalklinik hat die von ihr zu betreuenden vulnerablen Personengruppen bestmöglich zu schützen.
Zudem hat die Ilmtalklinik GmbH nach wie vor Patienten zu betreuen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Das Personal ist, kongruent zu den hohen Infektionszahlen der Bevölkerung, auch selbst in einem hohen Maß von Covid-19 betroffen Dies schränkt den Krankenhausbetrieb nach wie vor stark ein.
„Wir können durchaus nachvollziehen, dass nahe Angehörige in schwierigen Zeiten gerne bei ihren Liebsten wären, jedoch bitten wir um Verständnis, dass wir aus Rücksicht auf die anderen Patienten und unsere Mitarbeiter derzeit leider keine andere Möglichkeit sehen, als das Besuchsverbot noch fortzusetzen“, so Dr. Aust, Ärztlicher Direktor der Ilmtalklinik GmbH.
Angehörige werden deshalb gebeten, telefonisch oder über soziale Medien Kontakt zu halten.
Ausnahmen vom Besuchsverbot gibt es auch weiterhin, zum Beispiel bei Geburten, schwersten Krankheitsverläufen oder Palliativfällen. Hier können Besuche durch die Angehörigen nach Rücksprache mit den Ärzten stattfinden. In diesen Fällen gilt die 3G-Regel.
„Wir wissen, dass die Menschen sich insbesondere zu den Osterfeiertagen häufig gerne sehen würden, was den Patienten leider nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund können Angehörige gerne kleine Aufmerksamkeiten für ihre Liebsten an der Pforte abgeben, welche wir dann intern weitergeben“, so Dr. Aust weiter.
Eine Abgabe ist täglich von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr an der Pforte möglich. An der Pforte können in diesem Zeitraum auch Taschen mit beispielsweise Bekleidung für Angehörige abgegeben werden.
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Eine neue Ausgabe des Landkreismagazins des Landkreises Pfaffenhofen ist jetzt erschienen.
(ir) Die Themenpalette reicht diesmal vom neuen Jugendkreistag und die digitale Bauakte über die Bayerische Ehrenamtskarte bis hin zu den Kurshighlights der vhs im Mai und Juni. Auch ein Interview mit dem Leiter der Bauabteilung am Landratsamt Michael Beckmann ist in der neuen Ausgabe enthalten. Tipps zum Radfahren und Wandern im Landkreis runden das bunte Angebot an Themen ab.
Das Magazin wird nicht an jeden Haushalt verteilt, sondern ist beim Landratsamt sowie Gemeinden, Banken, Arztpraxen sowie weiteren Einrichtungen und Geschäften zur Mitnahme ausgelegt. Zudem ist eine Onlineversion auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/informationsmaterial zu finden.
Mit dem Magazin informiert der Landkreis in regelmäßigen Abständen über alles Wissenswerte aus dem Landkreis und dem Landratsamt Pfaffenhofen.
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Die im Jahr 2014 erstmals herausgegebene Notfallmappe des Landkreises Pfaffenhofen erweist sich weiterhin als „echter Renner“.
(ir) Derzeit ist die 11. Auflage erhältlich. In der Mappe sind alle wichtigen Regelungen für einen etwaigen Notfall zusammengefasst. Nicht selten können Menschen aufgrund von überraschenden Notsituationen nicht mehr selbst ihre Angelegenheiten regeln. „Es ist enorm wichtig, für diese unvorhersehbaren Lebenslagen Vorsorgemaßnahmen zu treffen“, so die Leiterin der Betreuungsbehörde, Sonja Bayerle. Dazu gehören vor allem die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungs- und Patientenverfügung.
In der Notfallmappe sind alle wichtigen Dokumente und Informationen enthalten. Sie dient einem Angehörigen oder einer benannten Vertrauensperson dazu, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen, um im Bedarfsfall schnell und zielgerichtet handeln zu können. Dabei ist es notwendig, diese Person zu informieren, wo die Mappe zu finden ist.
In die Mappe können neben persönlichen Daten auch wichtige Rufnummern und Angaben für den Notfall/Notarzt (zum Beispiel Einnahme von Medikamenten) aufgenommen werden. Wie ist jemand versichert? Welche Vorsorgeleistungen greifen? Wie sieht es mit der finanziellen Situation aus? Auch diese Angaben sind im Falle einer Notsituation für Angehörige oder Vertrauenspersonen sehr hilfreich. Am Ende der Notfallmappe befinden sich die wichtigen Vordrucke zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Notfallmappe ist kostenlos bei der Betreuungsbehörde und der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen, in der Außenstelle Nord des Landratsamts in Vohburg und ebenso bei allen Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie in der Ilmtalklinik Pfaffenhofen erhältlich.
Auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-pfaffenhofen.de) ist die Notfallmappe unter der Rubrik LANDRATSAMT/Veröffentlichungen/Informationsmaterial/Broschüren, Faltblätter, Bücher/Soziales ebenfalls zum Herunterladen eingestellt.
Zudem werden bei verschiedenen Veranstaltungen und persönlichen Beratungsterminen viele Bürgerinnen und Bürger über die Notwendigkeit informiert, die erforderlichen Festlegungen für den Notfall zu regeln. Die Beratung zur Vollmacht und Betreuungsverfügung ist kostenfrei und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt oder einem Hospizverein besprochen werden. Die Betreuungsbehörde bietet außerdem die Beglaubigung der Vollmacht oder Betreuungsverfügung an. Auch hierfür ist eine vorherige Terminabsprache unbedingt erforderlich.
Die Kosten je Vollmacht oder Betreuungsverfügung betragen 10 Euro.
Bei Fragen zu einzelnen Themen oder Vereinbarung eines Beratungs- und Beglaubigungstermin stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde zur Verfügung:
Sonja Bayerle, Telefonnummer (0 84 41) 27-3 47, E-Mail:
Stefanie Koch, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 64, E-Mail:
Andrea Holzmann, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 31, E-Mail
Manuel Hauptmann, Telefonnummer (0 84 41) 27-3 48, E-Mail