Pfaffenhofen
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Vom Starkregen mit Mengen von bis zu 60 Liter je Quadratmeter in der Nacht von Sonntag auf Montag ist vor allem Wolnzach stark betroffen.
(ir) Einige Keller sind in Wolnzach mit dem Regenwasser vollgelaufen. Zahlreiche Feuerwehren sind im Einsatz. „In der Wolnzach haben wir derzeit noch hohe Abflussmengen, da die Böden gesättigt sind und kaum mehr Wasser aufnehmen können“, so Matthias Krenauer von der Katastrophenschutzabteilung am Landratsamt.
Da die Wolnzach in die Ilm fließt und es auch im Bereich von Rohrbach und Geisenfeld stark geregnet hat, steigt auch der Pegel der Ilm in Geisenfeld stark an. Um 5:00 Uhr war der Pegel bei 175 Zentimeter, um 11:00 Uhr betrug der Pegel dann 277 Zentimeter. Ein Erreichen der Meldestufe 4 in Geisenfeld ist nach neuesten Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LFU) nicht auszuschließen.
Matthias Krenauer: „Im Moment werden die Einsätze durch die örtlichen Feuerwehren abgearbeitet. Vom Landratsamt wird die Lage derzeit genauestens beobachtet. Von einer großflächigen Schadenslage mit überörtlichem Koordinierungsbedarf gehen wir aber derzeit nicht aus.“
Sollte sich die Lage jedoch weiter verschärfen, kann ein Tätigwerden der Führungsgruppe Katastrophenschutz am Landratsamt und einer Örtlichen Einsatzleitung unverzüglich eingeleitet werden. Es existiert ein Katastrophenschutz-Sonderplan „Hochwasser“, nach dem sich die Einsatzabarbeitung dann richten würde.
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84 Landkreisbürger befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Montag, 30. August 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit Freitagnachmittag 35 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Dagegen gelten 15 Personen als genesen.
Aktuell sind damit 119 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 84 Personen gelten derzeit als Kontaktperson und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik zwei bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 76,7 (Stand Montag, 30. August 2021 um 3:15 Uhr)
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.888 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 5.610 als genesen. 159 Infizierte sind verstorben.
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Für den Landkreis Pfaffenhofen wurde eine Inzidenz über 50 gemeldet.
(ir) Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen lag am Sonntag, 29. August 2021 den dritten Tag in Folge über dem maßgeblichen Schwellenwert von 50. Damit gelten ab Dienstag, 31. August 2021 verschärfte Corona-Regeln für den Landkreis Pfaffenhofen.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gerechnet. Vollständig geimpfte Personen und Genesene unterliegen nicht den Regelungen zur Kontaktbeschränkung und bleiben daher bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
Private und öffentliche Veranstaltungen
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie zum Beispiel Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern sowie Vereinssitzungen sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen zulässig. Geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Dabei gilt zudem die 3G-Regel, das heißt, wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht einen Testnachweis für den Zutritt zur Veranstaltung. Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Regelungen. Hier ist die maximale Personenzahl jedoch einschließlich geimpfter oder genesener Personen zu verstehen.
Für Bayern ist eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geplant. Details sind noch nicht bekannt. Ob und wie lange die ab morgen geltenden Beschränkungen im Landkreis daher gelten, ist offen.
3G-Regel gilt bereits seit Sonntag
Seit Sonntag gilt im Landkreis Pfaffenhofen die 3G-Regel. Wenn man nicht geimpft oder genesen ist braucht man einen Test als Voraussetzung für
• die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
• den Zugang zur Innengastronomie
• die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
• den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
• Besuche von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
• Sportausübungen in geschlossenen Räumen
• Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.
• den Besuch kultureller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
Antigen-Schnelltests oder Selbsttests dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. Diese Ausnahme von den Testerfordernissen für Schülerinnen und Schüler gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuell noch laufenden Sommerferien in Bayern.
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Bei den Geimpften ist die Inzidenz bei 9,18, bei Ungeimpften bei 110,55.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Freitag, 27. August 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 21 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Dagegen gelten zehn Personen als genesen. Aktuell sind damit 99 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 93 Personen gelten derzeit als Kontaktperson und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik keine bestätigten Coronavirus-Patienten behandelt. Bei einer Person besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 62,0 (Stand Freitag, 27. August 2021 um 3:15 Uhr)
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.853 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 5.595 als genesen. 159 Personen sind verstorben.
Impf-Update
Im Zeitraum von 1. bis 26. August waren im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 138 Corona-Fälle zu verzeichnen. Die Quote der Impfdurchbrüche liegt bei 5,8 Prozent, das entspricht acht Fälle. Jeden Mittwoch veröffentlicht das LGL die 7-Tages-Inzidenz für Bayern, aufgeschlüsselt auf geimpfte und ungeimpfte Personen.
7-Tages-Inzidenz Geimpfte: 9,18 (Stand Mittwoch, 25. August 2021)
7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte: 110,55 (Stand Mittwoch, 25. August 2021)
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Landwirte sind im Hinblick auf die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der derzeitigen Corona-Pandemie vielen Regelungen unterworfen.
(ir) Zahlreiche Rahmenvorgaben müssen beachtet werden. „Unser Gesundheitsamt steht in einem regen Austausch mit den verschiedenen Verbänden, derzeit vor allem dem Hopfenpflanzerverband und auch den Landwirten selbst, damit die anstehende Ernte möglichst reibungslos ablaufen kann“, so Abteilungsleiterin Katharina Baschab vom Landratsamt Pfaffenhofen. Auch durch die Verbände selbst wären die Landwirte sehr gut über die zu beachtenden Regelungen informiert.
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Grundsätzliches
Zum 1. August 2021 wurde die Coronavirus-Einreiseverordnung neugefasst. Sie gilt für alle Einreisenden in die Bundesrepublik Deutschland. In der Neufassung wird nur noch zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten unterschieden. Ehemalige „normale Risikogebiete“ gelten nunmehr als „sonstige Gebiete“. „Die zu beachtenden Regelungen richten sich nach der Einstufung des Herkunftslands, also danach, ob die Saisonarbeitskraft aus einem vom Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet ausgewiesenen Land einreist.
Derzeit sind die klassischen Herkunftsländer von Saisonarbeitskräften Polen, Rumänien und Bulgarien nicht als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft und gelten daher als sonstiges Gebiet mit weniger damit verbundenen Auflagen und nicht so strengen Regelungen“, so Katharina Baschab.
Vor der Einreise: Anmeldepflicht
Nur wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochrisikogebiet oder einem Virus-Variantengebiet aufgehalten hat, muss seine Einreise im Vorfeld online unter www.einreiseanmeldung.de anzeigen. Für Saisonarbeitskräfte aus den klassischen Herkunftsländern, die derzeit als sonstige Gebiete gelten, entfällt diese Anmeldepflicht aktuell.
Bei der Einreise: Nachweispflicht
Alle Einreisenden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen bereits bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen- oder Impfnachweis verfügen. Dies gilt für Einreisen aller Art aus allen Ländern. Ein Antigen-Schnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, bei Aufenthalt in Virusvariantengebieten nicht älter als 24 Stunden. Eine PCR Testung darf maximal 72 Stunden zurückliegen.
Bei der Ankunft im Betrieb: Quarantänepflicht
Für Einreisende aus einem sonstigen Gebiet besteht keine Quarantänepflicht. Bei Hochrisikogebieten besteht eine grundsätzliche Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen. Saisonarbeitskräfte (also Personen, die zum Zwecke einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme einreisen) können unter gewissen Voraussetzungen von der Ausnahme der sog. „Arbeitsquarantäne“ Gebrauch machen. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänepflicht grundsätzlich 14 Tage und kann nicht verkürzt werden. Weitergehende Regelungen während des Arbeitseinsatzes (AV Landwirtschaft)
Anwendungsbereich
Die Regelungen der AV Landwirtschaft kommen nur bei Betrieben zum Tragen, in denen
a) gleichzeitig mehr als 10 Beschäftige einschließlich unentgeltlich tätiger Mitarbeiter (zum Beispiel Familienangehörige) und Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme nach Bayern einreisen (Saisonarbeitskräfte) oder
b) drei oder mehr Saisonarbeitskräfte gleichzeitig
tätig werden sollen.
Beschäftigt ein Betrieb beispielsweise nur zwei Saisonarbeitskräfte und insgesamt weniger als 11 Personen oder nur solche, die weniger als drei Wochen für eine Arbeitsaufnahme nach Bayern gekommen sind, gelten die nachfolgenden Regelungen nicht.
Testpflicht
Saisonarbeitskräfte dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie zu Beginn der Beschäftigung über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests verfügen oder genesen beziehungsweise geimpft sind. Katharina Baschab: „Die kostenlose Durchführung eines PCR-Tests für Saisonarbeitskräfte ist bei uns nur noch an unserem Testzentrum an der Ilmtalklinik möglich, nicht mehr beim Hausarzt. Wir empfehlen jedoch dringend, dass die Saisonarbeitskräfte bereits aus ihrem Herkunftsland einen höchstens 48 Stunden vor Beginn der Beschäftigung vorgenommenen PCR-Test mitbringen.“ Eine Testung hier bei uns ziehe eine unnötige Quarantäne der Person bis zum Vorliegen des Testergebnisses nach sich.
Anzeigepflicht
Die Arbeitsaufnahme der oben genannten Beschäftigten muss grundsätzlich 14 Tage vor Beginn angezeigt werden. Das Meldeformular ist auf der Homepage des Gesundheitsamts Pfaffenhofen zu finden. Anzugeben sind vom Betriebsinhaber alle Beschäftigten, ggf. auch Familienmitglieder, Nachbarn und Freunde.
Detaillierte und weitergehende Informationen hat das Gesundheitsamt in einem Informationsblatt zusammengestellt, das auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreis-pfaffenhofen.de (Aktuelles zum Coronavirus/Erntehelfer) abrufbar ist.
Bei Fragen rund steht das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-14 00 oder