Geisenfeld
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Als der Rettungsdienst einem Mann helfen wollte, wurde dieser ausfällig.
(ir) Im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes wurde ein 31-jähriger Sanitäter in der Nacht von Donnerstag, 15. August 2024, auf Freitag, 16. August 2024, gegen 1:35 Uhr, von einem 44-jährigen Mann aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen mehrfach beleidigt.
Der Grund für die Beleidigungen in der Kreuzstraße in Münchsmünster ist der Polizei aktuell noch nicht klar, weil der Sanitäter dem Mann lediglich helfen wollte.
„Den 44-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizeiinspektion.
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Teenager in Tracht sollen Leitpfosten und ein Verkehrsschild herausgerissen haben.
(ir) Über den Polizeinotruf 110 wurde in der Nacht von Samstag, 10. August 2024, auf Sonntag, 11. August 2024, gegen 3:40 Uhr gemeldet, dass etwa fünf Jugendliche an dem Kreisverkehr im Bereich der Schlagenhausermühle in Wolnzach randalieren sollen.
Insbesondere sollen mehrere Leitpfosten aus dem Boden gerissen worden sein, ebenso ein komplettes Verkehrsschild. Eine Streifenbesatzung der Geisenfelder Polizei setzte die Leitpfosten wieder an Ort und Stelle ein.
Da das Verkehrsschild jedoch beschädigt wurde war, haben die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung eingeleitet. Der Sachschaden beläuft sich nach Schätzung der Streifenpolizisten auf zirka 500 Euro.
Das Verfahren läuft derzeit gegen die unbekannten Täter. Die Jugendlichen sollen in Tracht gekleidet gewesen sein.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Geisenfeld unter der Telefonnummer (0 84 52) 7 20-0 entgegen.
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Das Tor war anschließend für jedermann zu öffnen.
(ir) In der Zeit von Freitag, 17. Mai 2024, bis Dienstag, 6. August 2024 wurde ein Zugangstor zu den Bahngleisen im Bereich des Bahnhofs in Vohburg an der Donau / Rockolding gewaltsam geöffnet.
Das Tor ist in einen Zaun integriert, der Unbefugte vor dem Zutritt der Bahngleise abhalten soll. Von einem bislang unbekannten Täter wurde der Riegel des Türschlosses offenbar mit einem Trennschleifer aufgeflext, sodass das Tor für jedermann zu öffnen war.
Hinweise auf den oder die Tatverdächtigen liegen der Polizei bislang nicht vor. Hinweise zu dem geschilderten Fall nimmt die Polizeiinspektion Geisenfeld unter der Telefonnummer (0 84 52) 7 20-0 entgegen.
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Nachdem der gerichtsverwertbare Atemalkoholtest zunächst grünes Licht gab, war der Drogenschnelltest positiv.
(ir) Zunächst Glück hatte ein 22-jähriger Autofahrer aus Reichertshofen, der am Samstagabend, 3. August 2024, auf dem Runenweg in Langenbruck unterwegs war und dort gegen 19:50 Uhr von einer Streifenbesatzung der Geisenfelder Polizei gestoppt worden war.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle war zwar anhand eines freiwilligen Atemalkoholtest eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille bei ihm festgestellt worden, doch bei einem gerichtsverwertbaren Test fiel der Wert allerdings unter die Grenze von 0,5 Promille.
Doch ein bei dem 22-Jährigen durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf den vorangegangenen Konsum von Amfetamin. Die Beamten ordneten deshalb bei dem Berauschten eine Blutentnahme an, die er über sich ergehen lassen musste.
„Der Fahrer beging somit eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Fahrverbot und einem entsprechenden Bußgeld rechnen“, teilte ein Sprecher der Geisenfelder Polizeiinspektion mit.
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Einem Pkw-Lenker wurde eine allgemeine Verkehrskontrolle zum Verhängnis.
(ir) Ein 37-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt war in der Nacht von Samstag, 3. August 2024, auf Sonntag, 4. August 2024, auf der Staatsstraße 2232 unterwegs und wurde gegen 0:10 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei auf Höhe Geisenfeld gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wehte den Streifenpolizisten eine Alkoholfahne entgegen. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Pkw-Lenker eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille.
Der Fahrer musste deswegen auf der Geisenfelder Polizeidienststelle einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durchführen. Da der Mann dort ebenfalls eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille hatte, muss er sich jetzt auf ein Fahrverbot und ein entsprechendes Bußgeld einstellen.
Ab einer Atemalkoholkonzentration von 0,5 Promille liegt laut Polizei bekanntlich eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsgesetz vor.
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