Ingolstadt
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Die Polizei zog eine angetrunkene Autofahrerin aus dem Verkehr. Sie erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Fahrtverbot.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, fiel einer Streifenbesatzung in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 1:10 Uhr eine 19-jährige Fahranfängerin aus Ingolstadt in der hiesigen Harderstraße wegen ihrer flotten Fahrweise auf. In der Bergbräustraße wurde die junge Frau dann gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei der 19-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von zirka 0,7 Promille. Daraufhin wurde bei der hiesigen Polizeidienststelle ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt, der den ersten Wert bestätigte. Die junge Autofahrerin erwartet jetzt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie ein Fahrverbot.
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Elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die unter den Namen Hoverboard, Solowheels und Monowheels bekannt sind, werden seit einiger Zeit immer wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund angetroffen.
(ir) Am Dienstag dieser Woche war ein 27-jähriger Mann aus Ingolstadt auf der hiesigen Ettinger Straße auf einem Monowheel unterwegs. Dort stoppte ihn eine Polizeistreife und kontrollierte ihn, weil die Benutzung solcher Fun-Fahrzeuge im Straßenverkehr aufgrund fehlender Zulassungsvoraussetzungen verboten ist.
Da Weihnachten vor der Tür steht und solche Fortbewegungsmittel vielleicht bei dem ein oder anderen unter dem Weihnachtsbaum liegen, weist die Polizei eindringlich darauf hin, dass für diese Fortbewegungsmittel keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt, sofern sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h aufweisen. Solche Elektrofahrzeuge erfüllen nicht die Vorschriften über Beleuchtungseinrichtungen, Lenkung, Bremsen etc. und dürfen somit nur auf abgegrenztem Privatgrund geführt werden.
Weiterhin müssten die Führer der Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Wer ohne diese Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum fährt, begeht eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem unterliegt das Führen von Kraftfahrzeugen der Versicherungspflicht. Da hierfür aber keine Versicherung abgeschlossen werden kann, macht man sich beim Führen zusätzlich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar.
Der 27-jährige Ingolstädter, der zwar über einen gültigen Führerschein verfügte, muss sich somit wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Fahrzeugzulassungsverordnung verantworten.
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Der Leiter der Ingolstädter Kriminalpolizei ehrte einen aufmerksamen Passanten, der entscheidend zur Festnahme eines flüchtigen Handtaschendiebes beitrug.
(ir) Ein 20-jähriger Mann versuchte im November 2018 in Pfaffenhofen, einer 81-jährigen Frau die umgehängte Handtasche zu stehlen. Die Rentnerin stürzte daraufhin mit der fest umklammerten Tasche zu Boden und verletzte sich leicht. Der Pfaffenhofener Peter Sattler wurde durch Hilferufe der Rentnerin auf die Situation aufmerksam und nahm zu Fuß die Verfolgung des flüchtigen Diebes auf.
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In einem Innenhof stellte Sattler den jungen Mann und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei vor weiteren Fluchtversuchen ab. Bei der folgenden Durchsuchung des Tatverdächtigen fanden die Polizistenschließlich sogar noch ein Messer auf, weshalb die Kripo wegen eines versuchten Diebstahles mit Waffen gegen ihn ermittelt.
Bernd Dominik, der Leiter der Ingolstädter Kriminalpolizei hatte Peter Sattler nun eingeladen, um ihn für die gezeigte Zivilcourage zu ehren. Dabei würdigte er das vorbildliche Einschreiten und sprach ihm seine Anerkennung aus. Kriminaldirektor Dominik übergab Sattler als Dank und Wertschätzung für sein beispielgebendes Handeln eine Urkunde und eine kleine Belohnung in bar.
Das Foto zeigt von links Kriminaldirektor Bernd Dominik, den Leiter der Ingolstädter Kriminalpolizei, den Geehrten Peter Sattler und den Ersten Kriminalhauptkommissar Wolfgang Schwärzer, den Leiter des Kommissariats 2.
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Wechsel an der Spitze der Ingolstädter Kriminalpolizei.
(ir) Der neue Leiter der Kriminalpolizei Ingolstadt, Kriminaldirektor Bernd Dominik, trat im Dezember seinen Dienst bei der Kripo an. Er ist damit Nachfolger von LKD a.D. Alfred Grob, der im Herbst in den Bayerischen Landtag gewählt wurde. Die offizielle Verabschiedung bzw. Amtseinführung durch den Polizeipräsidenten wird im Januar des kommenden Jahres stattfinden.
Der neue Kripochef ist 43 Jahre alt und wohnt in Ingolstadt. Seine Polizeikarriere begann 1993 mit der Einstellung als Kommissarsanwärter bei der Bereitschaftspolizei in Eichstätt. Erste Führungserfahrung sammelte er als Dienstgruppenleiter bei der Polizeiinspektion Neuburg/Donau.
Von dort wechselte er nach München ins Bayerische Landeskriminalamt und war sechs Jahre im Sachgebiet zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingesetzt. Es folgte eine dreijährige Tätigkeit als Fachlehrer bei der Bereitschaftspolizei und anschließend der erfolgreiche Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Als frisch ernannter Polizeirat wurde er zunächst ins Staatsministerium des Innern berufen. Von der obersten Dienstbehörde folgte dann die Versetzung zum Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit einer temporären Abordnung zum Vorbereitungsstab des G7-Gipfels in Elmau.
Die zurückliegenden acht Jahre war Bernd Dominik im Führungsstab des Polizeipräsidiums als stellvertretender Sachgebietsleiter für Verbrechensbekämpfung und als Leiter des Sachgebietes E 1 – Organisation, Fortbildung und Dienstbetrieb in Verantwortung.
Der Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt umfasst die Region mit drei Landkreisen und die Stadt Ingolstadt, in der rund 490.000 Menschen beheimatet sind. Mit einer Sollstärke von über 100 Beamten ist die Ingolstädter Kripo die größte im Präsidialbereich.
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Aus bislang noch nicht geklärter Ursache brannte in einem Wohnblock in Ingolstadt eine Wohnung.
(ir) Am Mittwochabend gegen 19:20 Uhr kam eine Familie vom Einkaufen zu ihrer Wohnung im 6. Obergeschoss eines Wohnblocks in der Ingolstädter Hindenburgstraße zurück und bemerkte bereits beim Betreten der Wohnung starke Rauchentwicklung. Sofort wurde die Polizei verständigt und die Einsatzkräfte löschten die Flammen zügig ab. In der Wohnung entstand laut Polizei Sachschaden in Höhe von zirka 50.000 Euro. Weitere Gebäudeteile des Wohnblocks wurden nicht beschädigt.
Wegen möglicher eingeatmeter Rauchgase wurden die Wohnungsbesitzerin und ihre beiden Kinder vom Rettungsdienst zur Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht. Sie konnten die Klinik aber am selben Abend wieder verlassen.
Nachdem bereits am Mittwochabend der Kriminaldauerdienst der Ingolstädter Kripo die ersten Ermittlungen am Brandort übernahm, wurden die Untersuchungen zur Brandursache am heutigen Donnerstagvormittag vom Fachkommissariat der Ingolstädter Kriminalpolizei weitergeführt. Die Untersuchungen zur bislang nicht zweifelsfrei geklärten Brandursache dauern an. Anhaltspunkte für vorsätzliche Brandlegung ergaben sich aber nicht.