Ingolstadt
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Ein Radfahrer missachtete eine rote Ampel und wurde von einer Autofahrerin erfasst.
(ir) Ein 68-jähriger Rentner aus Ingolstadt fuhr am Mittwochabend gegen 19:25 Uhr mit seinem Fahrrad auf der hiesigen Marlene-Dietrich-Straße und wollte dann die Manchinger Straße in Richtung der Pettenkoferstraße überqueren. An der dortigen Kreuzung missachtete der Rentner jedoch die rote Fußgängerampel und fuhr direkt in den Kreuzungsbereich ein. Eine 34-jährige Autofahrerin aus dem östlichen Landkreis Eichstätt, die zum selben Zeitpunkt auf der Manchinger Straße stadteinwärts fuhr, konnte dem Radfahrer nicht mehr ausweichen und stieß mit ihm zusammen. Der 68-jährige Radfahrer wurde bei der Kollision mit dem Auto nur leicht verletzt.
Den Sachschaden am Fahrrad und am Pkw schätzte die Polizei auf etwa 2.000 Euro. Während der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Streifenpolizisten bei dem 68-jährigen Radler eine Alkoholfahne fest. „Da eine Überprüfung des Atemalkoholwertes bei dem Rentner vor Ort nicht möglich war, wurde eine Blutentnahme durchgeführt, um den genauen Blutalkoholwert zu ermitteln“, teilte ein Verkehrspolizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: „Gegen den Ingolstädter wurde zudem ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.“
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Eine Polizeistreife kontrollierte einen jungen Leichtbiker, der keinen Führerschein vorweisen konnte.
(ir) Am Mittwochabend gegen 23:30 Uhr war ein 18-jähriger Azubi aus Ingolstadt mit seinem Kleinkraftrad im hiesigen Mitterschüttweg unterwegs. Dort stoppte ihn eine Streifenbesatzung der Ingolstädter Verkehrspolizei. „Bei der Verkehrskontrolle konnte der junge Ingolstädter jedoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad vorweisen“, teilte ein Verkehrspolizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: „Dem 18-Jährigen wurde aus diesem Grund die Weiterfahrt untersagt, zudem wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.“
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Ein mündlicher Streit zwischen zwei Gruppen artete in eine körperliche Auseinandersetzung aus. Die Polizei kann den genauen Hergang erst klären, wenn die Beteiligten wieder nüchtern sind.
(ir) In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gegen 4:40 Uhr wurde der Ingolstädter Polizei eine größere körperliche Auseinandersetzung vor einer Diskothek in der hiesigen Theresienstraße mitgeteilt. Als mehrere Streifenbesatzungen dort eintrafen, war die Schlägerei zwar nicht mehr im Gange, es wurde jedoch eine Gruppe junger Partygänger angetroffen, von denen drei Personen offensichtliche Verletzungen einer Schlägerei aufwiesen.
Die Verletzten schilderten den Polizisten, dass es zunächst zu einem verbalen Streit mit einer weiteren Gruppe junger Nachtschwärmer gekommen sie, die sich dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit mehreren Fußtritten und Faustschlägen entwickelte. Anschließend entfernten sich die vier Kontrahenten zunächst unerkannt in Richtung Schulstraße. Im Rahmen sofort einer eingeleiteten Fahndung wurde die vier von den Polizisten festgestellt, die Gruppe teilte sich schlagartig auf und versuchte zu flüchten.
Die Polizisten konnten einen der Flüchtenden schließlich festhalten. Aufgrund der erheblichen Alkoholisierung der angetroffenen Personen sowie der aufgeheizten Stimmung konnte der nähere Tathergang von den Polizisten vor Ort nicht näher eruiert werden. Die Polizei ermittelt jetzt gegen die Beteiligten der Schlägerei wegen Körperverletzungsdelikten.
Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 entgegen.
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Ein junger Autofahrer war auf dem Standstreifen als Falschfahrer unterwegs. Er wollte einer Bekannten bei einer Panne helfen.
(ir) Ein 24-jähriger Skoda-Fahrer aus Baden-Württemberg fuhr am Dienstagnachmittag gegen 14:10 Uhr auf der A 9 in Richtung München. Kurz vor dem Autobahndreieck Holledau bog er in die dortige Behelfsausfahrt ein und wendete sein Fahrzeug. Auf dem Standstreifen fuhr er dann zirka 300 Meter entgegen der Fahrtrichtung zum VW Golf einer Bekannten aus dem Landkreis Mühldorf am Inn. Sie hatte ihn verständigt, weil sie mit ihrem Golf eine Panne hatte und dort liegen geblieben war. Da ein Starthilfeversuch nichts brachte, musste für den Golf trotzdem ein Abschleppdienst verständigt werden.
Der Skodafahrer wurde von einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Verkehrspolizei bis zur Behelfsausfahrt zurückbegleitet. „Für das Ausfahren an der Behelfsausfahrt und dem anschließenden Falschfahren auf dem Standstreifen wurde der 24-Jährige angezeigt“, teilte ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei mit. Und er fügte hinzu: „Der Bußgeldkatalog sieht hierfür 140 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.“
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Ein Kraftfahrer fuhr mit einer fremden Fahrerkarte zu lange, war zu schnell unterwegs und auch noch falsch beladen.
(ir) In Hamburg hatte ein 45-jähriger Fuhrunternehmer aus Baden-Württemberg Lebensmittel auf seinem Volvo-Sattelzug geladen. Anschließend fuhr er nach Bayern und war am Dienstagmorgen auf der A 9 unterwegs, um die Lebensmittel in Garching abzuliefern. Gegen 8:15 Uhr wurde er von der Schwerverkehrsgruppe der Ingolstädter Verkehrspolizei am Parkplatz Baarer Weiher gestoppt. An der dortigen Achslastwaage stellten die Polizisten, die gemeinsam mit den Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr die Überprüfungen durchführten, fest, dass die Antriebsachse des Sattelzuges um über 35 Prozent überladen war. Statt der erlaubten 11,5 Tonnen brachte die Antriebsachse über 15,5 Tonnen auf die Waage, weil die Lebensmittel im Kühlauflieger hauptsächlich vorne geladen wurden.
„Die Überladung des Gesamtzuges fiel dagegen gering aus, das zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen wurde um 2 Prozent überschritten“, teilte ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei mit. Und er fügte hinzu: „Bei der Überprüfung der Daten des digitalen Kontrollgerätes wurde dann festgestellt, dass der 45-Jährige, der alleine unterwegs war, kurz nach der Verwiegung seine Fahrerkarte steckte und die eines anderen aus dem Kontrollgerät nahm.“ Auf der fremden Fahrerkarte, bei es sich nach den Angaben des Unternehmers um die Karte eines bei ihm angestellten Kraftfahrers handelte, fuhr er etwa die zweite Hälfte der Tour, nachdem er die erste mit seiner Fahrerkarte zurücklegte. Die andere Fahrerkarte, die von den Polizisten sichergestellt wurde, händigte er erst aus, nachdem er telefonisch mit seinem Rechtsanwalt gesprochen hatte. Da die weitere Auswertung der Daten ergab, dass der 45-Jährige schon über elf Stunden unterwegs war und in den letzten 24 Stunden lediglich eine zusammenhängende Ruhezeit von knapp vier Stunden vorweisen konnte, wurde von den Polizisten die Weiterfahrt unterbunden.
Einerseits deswegen, damit der Fahrer die erforderlichen neun Stunden Ruhezeit in einem Stück einbringen konnte, andererseits, damit der Sattelzug um-, beziehungsweise abgeladen wurde. Außerdem stellten die Polizisten noch fest, dass der Fahrer zum Teil mit über 100 km/h bei erlaubten 80 km/h unterwegs war. „Da der 45-Jährige durch das Fahren auf einer anderen Fahrerkarte beweiserhebliche Daten verfälschte, kommt nun ein Strafverfahren auf ihn zu“, so der Polizeisprecher weiter. Bei der Kontrollaktion wurden noch vier weitere Kraftfahrer wegen Überladungen angezeigt. Dabei mussten zwei umladen, weil sie ihren Sattelzug ebenfalls falsch beladen hatten, sodass die Antriebsachse überladen war. Zwei Lastwagen hatten das zulässige Gesamtgewicht überschritten und ein Fahrer hatte nicht den Nachweis über die erforderliche Schulung als Kraftfahrer.