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Ab heute gilt ein nächtliches Alkoholverbot im Münchner Hauptbahnhof.
(ir) Die Bundespolizeiinspektion München begrüßt die Änderung der Hausordnung der Deutschen Bahn AG anlässlich des nächtlichen Alkoholverbotes zum 11. Januar 2017 im Münchner Hauptbahnhof. Die Einschränkung des Alkoholkonsums im und am Hauptbahnhof München war eines der zentralen Themen des "Runden Tisches KVR", an dem die Münchner Sicherheitsbehörden seit geraumer Zeit Verbesserungen der angespannten Situation rund um die "Stammsteherszene" im und am Hauptbahnhof der bayerischen Landeshauptstadt besprochen hatten.
Jürgen Vanselow, Leiter der Bundespolizeiinspektion München und damit für die Sicherheit in einem der größten Kopfbahnhöfe Europas zuständig sagt dazu: „Ich freue mich, dass auch die Deutsche Bahn auf die Situation schnell reagiert und ihre Hausordnung den Gegebenheiten des KVR-Erlasses angepasst hat. Die Streifen der Deutschen Bahn Sicherheit haben zur Durchsetzung des Hausrechts künftig - unterhalb der polizeilichen Eingriffsschwelle - einen größeren Spielraum für frühzeitiges, schnelles und zielgerichtetes Einschreiten. Verboten ist im Hauptbahnhof künftig von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Die Einschreitmöglichkeit, die parallel mit Inkrafttreten der KVR-Bestimmungen gilt, muss nun konsequent angewandt werden. Auch die Bundespolizei wird die Einhaltung dieser geänderten Hausrechtsbestimmungen bei ihren Streifengängen verstärkt in den Focus nehmen und immer dann konsequent einschreiten, wenn polizeiliches Handeln geboten ist.“
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Ein Unbekannter stiehlt einen Lottoschein aus einem Auto.
(ir) In der Zeit von letztem Dienstag bis zum Samstag wurde aus einem Auto, das in einer Garage in der Moosburger Straße in Kleingundertshausen abgestellt war, ein Lottoschein gestohlen. „Der Pkw war nicht versperrt“, so ein Polizeisprecher.
Bereits vor etwa einem Jahr wurde aus derselben Garage ein Akkordeon im Wert von rund 600 Euro gestohlen, die Tat aber erst jetzt angezeigt.
Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Mainburg unter der Telefonnummer (0 87 51) 86 33-0.
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Mann bestellt Lautsprecher im Internet und zahlt per Vorauskasse. Die Ware wird aber nicht geliefert.
(ir) Ein 64-jähriger Mann aus Volkenschwand hat bereits Mitte Dezember in einem Onlineshop zwei hochwertige Lautsprecher im Wert von über 700 Euro gekauft. Den Betrag hat der Mann sofort bezahlt, doch bis heute hat der Volkenschwander die Lautsprecherboxen nicht erhalten.
„Erste Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Verkäufer um einen bekannten Betrüger aus dem Landkreis Passau handelt“, so ein Sprecher der Mainburger Polizei. Und er fügte hinzu: „Die Ermittlungen laufen.“
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Eine Polizeistreife zieht einen Autofahrer aus dem Verkehr. Und der ist nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins.
(ir) Am Dienstagnachmittag gegen 15:10 wurde ein 26-jähriger Autofahrer aus Straubing von einer Zivilstreife in Langquaid gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle mit Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 26-jährige Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. „Die Weiterfahrt mit dem Firmenfahrzeug wurde durch die Beamten unterbunden“, teilte ein Polizeisprecher mit. Gegen den Straubinger wird nun bei der Staatsanwaltschaft Regensburg Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
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Einen 27-jährigen Mann, der mit einer Münze in einer S-Bahn ein Fenster zerkratzte, konnten Bundespolizisten festnehmen.
(ir) Ein Bundespolizist, der sich am Samstagabend gegen 23:00 Uhr privat in einer S-Bahn befand, wurde einem 27-jährigen Mann aus Neuhausen zum Verhängnis. Der 28-jährige Bundespolizeibeamte vom Münchner Flughafen beobachtete, wie der 27-Jährige mit einem Geldstück das Fenster der S3 zerkratzte. „Der Beamte informierte per Handy die Polizei und Beamte des Bundespolizeireviers nahmen sich des Neuhausers am Ostbahnhof an“, so ein Sprecher der Bundespolizei.
Und er fügte hinzu: „Der 27-Jährigen verweigerte zwar Angaben zur Sache, übergab den Beamten aber das vermeintliche Tatmittel, eine Ein-Cent-Münze.“ Über die Höhe des Sachschadens liegen derzeit noch keine Angaben vor. Er dürfte sich jedoch im unteren bis mittleren dreistelligen Euro-Bereich bewegen. „Den Neuhauser erwartet nun eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung“, so der Bundespolizeisprecher abschließend.