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(ir) Zwei Gerichte weisen Klagen von 1860-Fans ab, die nach dem Spiel Löwen gegen FC Ingolstadt im Zug randaliert hatten.
Zwei Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei im Anschluss der Zweitligabegegnung FC Ingolstadt gegen den TSV 1860 München vom 14. Februar 2014 hatten Nachspiele vor bayerischen Gerichten. In beiden Fällen klagten vier 1860-Fans gegen Einsatzmaßnahmen in Petershausen und in München. Sowohl das Bayerische Verwaltungsgericht wie auch das Amtsgericht München - entschieden, dass der Einsatz und die Maßnahmen der Bundespolizei rechtmäßig waren.
Medial fanden die Vorkommnisse am 14. Februar 2014 große Aufmerksamkeit. Nachdem es bereits am Ingolstädter Hauptbahnhof sowie im Stadtgebiet und im Stadion zu strafrechtlich relevanten Vorkommnissen gekommen war, musste ein Regionalzug mit 1860-Fans auf der abendlichen Rückreise in Petershausen gestoppt werden. Einsatzkräfte der Bundespolizei sind dabei angegriffen worden und setzten daraufhin Schlagstöcke und Pfeffersprays ein.
Bereits am 10. August 2016 fand dazu vor der 7. Kammer beim Bayerischen Verwaltungsgericht München unter Vorsitz von Richterin Gertraud Beck eine mündliche Verhandlung statt. Vier Fußballanhänger des TSV 1860, darunter eine mehrfach einschlägig mit diversen Fußballdelikten in Erscheinung getretene Frau, zweifelten an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes klagten gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Verhandlung ging es konkret um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen in Petershausen. Vor allem um den Einsatz von Pfeffersprays und der Einsatzmehrzweckstöcke. Bereits bei der Zeugeneinvernahme konnte sich die Vorsitzende Zwischenbemerkungen wie, „man sollte sich bei einem Polizeieinsatz raushalten. Man braucht keine Bürgerwehr!“ nicht verkneifen. Auf Nachfrage schilderte die Zeugin unter anderem, dass die Polizei wahllos Pfefferspray gesprüht habe. Dazu stellte das Gericht klar, dass dieser Vorfall nicht wegen des Rauchens eskalierte, sondern weil ein Fan zuvor einen Polizeibeamten geschlagen hatte. In weiteren Ausführungen erklärte die Richterin, für den Pfeffersprayeinsatz könne sie die Rechtmäßigkeit prüfen, für den Einsatz des Schlagstockes nicht, da kein Zuschlagen stattgefunden hat. Dies sei bereits bei einem Prozess gegen die Polizisten, der mit Freispruch endete, geprüft worden.
Der Fortsetzungstermin vor der 7. Kammer am 12. Oktober 2016 endete letztlich mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes und der Abweisung der Klage.
Das zweite Urteil zur Einsatzmaßnahme Identitätsfeststellung sorgt jetzt über München hinaus für Rechtssicherheit. Für jene Fälle, in denen Fußball-Randalierer in Zügen straftätig werden und im weiteren Reiseverlauf an einem Bahnhof, einem sogenannten „Eingreifbahnhof“ deswegen kontrolliert werden.
Das Amtsgericht München (ER I Gs 9397/16) verhandelte am 15. November die im obigen Verfahren abgetrennte polizeiliche Maßnahme der Identitätsfeststellung in Folge der Petershausener Vorfälle nach Ankunft des Regionalzuges am Münchner Hauptbahnhof.
Auch das Münchener Amtsgericht entschied nun zugunsten der Bundesrepublik Deutschland. Der Antrag der vier Löwen-Anhänger wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Die Schlüsselsätze der Urteilsbegründung waren: „Der Antrag ist unbegründet. - Die hier verfahrensgegenständlichen polizeilichen Maßnahmen im Bereich des Hauptbahnhofs München waren rechtmäßig! Die Maßnahmen zielten auf die Feststellung der Identität derjenigen Person, die im Rahmen der Rückreise mit dem Zug aus Ingolstadt der Begehung von Straftaten verdächtig waren. Die Maßnahmen waren von § 163b StPO gedeckt.“
Und weitere gekürzte Auszüge aus dem Urteil: „Aus den Ausführungen der Antragsteller ergibt sich nichts, das geeignet wäre, die Richtigkeit der Ausführungen der Bundespolizei in Frage zu stellen. Die Ausführungen der Bundespolizei stützen sich auf mehrere Polizeiberichte und Protokolle von Vernehmungen der eingesetzten Beamten, die den Geschehensablauf glaubhaft und detailreich wiedergeben. - Die mit dem hier verfahrensgegenständlichen Polizeieinsatz am Münchner Bahnhof beabsichtigte Personalienfeststellung der Verdächtigen war erforderlich, da unter dem Personenkreis zahlreiche Straftaten begangen wurden, nicht nur Verbalaggressionen, sondern auch massive Gewaltanwendung aus dem Personenkreis der ‚Fans‘ war festzustellen. - Da es um eine große Menschenmasse ging, waren die Absperrung und das Schaffen einer Kontrollstelle geeignet und verhältnismäßig. Eine weniger einschneidende Maßnahme kam nicht in Betracht, zumal angesichts der großen Menschenmasse das Ansprechen einzelner Personen zwecks Personalienfeststellung nicht erfolgversprechend gewesen wäre, zumal abgesehen davon zahlreiche dieser Personen gewalttätig waren.“
Im Urteil wird explizit auch auf eine der Klägerinnen eingegangen, die sogar namentlich genannt wurde: „Die Antragstellerin … ist eine der Personen, um deren Identitätsfeststellung es hier ging. Immerhin wurde sie mit Strafbefehl des AG Ingolstadt (7 Cs 23 Js 3701/14) wegen Beleidigung verurteilt, wegen einer Verbalaggression gegenüber den am Bahnhof Ingolstadt eingesetzten Polizeibeamten und die geeignet war, die spätere Eskalation des Verhaltens der aggressiven Fans zu fördern.“
Die von den Klägern angestrengten Verfahren sind damit zugunsten der Bundespolizei entschieden worden. Der Münchner Einsatzleiter, der mehr als zwei Jahre mit der Unsicherheit leben musste, ob er richtig entschieden hatte, darf es zudem als Erfolg verbuchen, dass er die Maßnahme im weiteren Verlauf abgebrochen hatte. Das Urteil stellt klar: „Da von Seiten der Gewalttäter unter den Fans die Situation zunehmend eskalierte, wurde seitens der Polizei zur Vermeidung von Gefahren insbesondere auch gegenüber Unbescholtenen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgebrochen.“
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(ir) Weil ein betagter Mann einen Eimer mit heißer Asche neben einem Holzstoß abgestellt, fangen die Hölzer zu brennen an.
Ein 79-jähriger Rentner stellte am Sonntagvormittag in der Regensburger Straße in Kelheim einen Eimer mit heißer Asche neben einem Holzstoß ab. „Kurze Zeit später fing der Holzstoß Feuer, der Mann bemerkte dies jedoch und konnte das Feuer selbst ablöschen“, teilte ein Sprecher der Kelheimer Polizei mit. Sachschaden entstand dabei nicht. Doch das grob fahrlässige Verhalten des Mannes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird von der Polizei dem Kelheimer Landratsamt mitgeteilt.
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(ir) Ein Hundehalter wirft seinen eigenen Hund zweimal auf den Boden. Er begründet die Vorgehensweise als Erziehungsmaßnahme.
Am Sonntagvormittag beobachtete ein aufmerksamer Zeuge in Schwaighausen, wie ein 54-jähriger Mann seinen Hund zweimal mit voller Wucht aus Hüfthöhe auf die Straße warf. „Nachdem der Zeuge den Hundehalter auf sein rabiates Verhalten ansprach, entgegnete dieser aufgebracht, dass es sich dabei um einen ‚bestimmten Erziehungsstil‘ handeln würde“, teilte ein Polizeisprecher mit. Da dies dem Zeugen sehr suspekt vorkam und er davon ausging, dass bei der Vorgehensweise des Mannes kein vernünftiger Grund vorlag, dem Tier durch die rabiate Behandlung Schmerzen zuzufügen, teilte er den Vorfall der Polizei mit. Der Hundehalter muss jetzt mit einer Anzeige wegen eines Vergehens gehen das Tierschutzgesetz rechnen.
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(ir) Ein Betrunkener öffnet seine Hose und will gegen ein Polizeiauto urinieren. Daraufhin landet er in der Arrestzelle.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kamen gegen 1:00 Uhr ein 35-Jähriger und ein 51-Jähriger gemeinsam mit einem Taxi zur Kelheimer Polizeiinspektion gefahren, weil sich beide über das Taxientgelt stritten. „Letztendlich wurden die Beteiligten sich dann doch einig und wurden aufgefordert, nach Hause zu gehen“, teilte ein Sprecher der Kelheimer Polizei mit. Doch beim Verlassen des Inspektionsgeländes stellten die Polizisten fest, dass der 35-Jährige seine Hose öffnete und Anstalten machte, gegen einen Streifenwagen zu urinieren.
„Dies konnte verhindert werden und der 35-Jährige durfte nun bis zum Morgen seinen Alkoholpegel bei der Polizeiinspektion Kelheim abbauen“, so ein Polizeisprecher. Der 51-Jährige hingegen fuhr dann mit einem anderen Taxi nach Hause. Als die Polizeibeamten den 35-Jährigen durchsuchten, fanden sie bei ihm noch ein sogenanntes Einhandmesser auf. Deswegen erwartet ihn diesbezüglich noch eine Anzeige nach dem Waffengesetz.
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(ir) Ein Unbekannter gibt sich am Telefon als Polizeibeamter aus und versucht die Angerufenen auszuhorchen.
Bei der Kelheimer Polizeiinspektion gingen am Donnerstagabend mehrere Mitteilungen ein, dass sich ein unbekannter Mann am Telefon als Polizeibeamter ausgegeben haben soll. „Nachdem der Unbekannte einen fadenscheinigen Grund vorgab, so zum Beispiel, dass eine Diebesbande festgenommen worden sei, welche den Betreffenden mit Namen auf einer Liste stehen hat, wollte er persönliche Daten des Angerufenen in Erfahrung bringen“, teilte ein Sprecher der Kelheimer Polizei mit.
Doch die Angerufenen merkten meist sehr schnell, dass es sich bei dem Mann nicht um einen echten Polizisten handelte, der sie aushorchen wollte. „Es kam in keinem der Fälle zu einer Schädigung. Die Polizeiinspektion Kelheim nimmt jedoch die Vorfälle sehr ernst“, so der Polizeisprecher weiter.
Und er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für ermittelnde Polizeibeamte nicht üblich sei, am Telefon persönliche, sensible Daten zu erfragen, ohne dass der anrufende Polizeibeamte dem Angerufenen persönlich bekannt ist.
„Im Zweifelsfall hilft dem Angerufenen ein sofortiger Rückruf bei der zuständigen Polizeidienststelle, ohne vorher persönlich Daten herauszugeben“, so der Polizeisprecher abschließend.