Eichstätt
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Pfarrvikar Mariusz Chrostowski reduziert seinen Dienst in Eichstätt.
(ir) Dr. Mariusz Chrostowski, derzeit Pfarrvikar der Stadtkirche Eichstätt und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, wird den Schwerpunkt seiner Tätigkeit ab 15. Oktober 2023 ganz in den universitären Bereich verlegen.
Im Rahmen seines Habilitationsstudiums wird er eine volle Stelle als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Didaktik des Religionsunterrichts, Katechetik und Religionspädagogik an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt antreten.
Seinen bisherigen Dienst mit einer halben Stelle als priesterlicher Mitarbeiter im Pfarrverband Eichstätt wird er nicht mehr wahrnehmen.
Chrostowski ist Priester der Diözese Lomza (Polen). Er ist seit September 2016 im Bistum Eichstätt tätig. Zunächst war er als Kaplan im Pfarrverband Jura-Alb-Anlautertal, ab September 2017 als seelsorgerlicher Mitarbeiter in der Pfarrei St. Sebald in Schwabach im Einsatz. Von Februar bis November 2020 wirkte er im Pastoralraum Neumarkt-Hofkirche-Heilig Kreuz-Pelchenhofen, anschließend im Pastoralraum Heilsbronn.
Seit 1. September 2022 wirkte er mit einer halben Stelle als priesterlicher Mitarbeiter im Pfarrverband Eichstätt. Ebenfalls mit einer halben Stelle übernahm er im Rahmen eines Habilitationsverfahrens die Aufgaben eines Assistenten an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt.
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Der Landkreis Eichstätt erstattet Schulwegkosen, wenn sie die Familienobergrenze von 490 Euro übersteigen.
(ir) Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fach- und Berufsoberschulen, sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2022/2023 entstandenen Fahrtkosten beantragen können.
Erstattungsleistungen können vom Landratsamt grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 490,00 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2022/2023 für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben, auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, oder bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die anrechenbaren Fahrtkosten (kostengünstigste Fahrkartenkäufe) werden dann voll erstattet.
Die entsprechenden Erstattungsanträge für das Schuljahr 2022/2023 müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2023 beim Landratsamt Eichstätt eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr. Der Antrag ist im Internet unter www.landkreis-eichstaett.de, Rubrik Bürgerservice, Formulare von A-Z, Buchst. F: „Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel auf dem Schulweg“ abrufbar.
Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Eichstätt ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine der vorgenannten Schulen besuchen, beachten bitte, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung einer Bahncard oder der vorausschauende Kauf von Mehrfachkarten, Schülerwochen- und Monatsfahrkarten, des 365-Euro-Tickets oder des Deutschlandtickets (ggf. ermäßigt) zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Durch die Einführung des 365-Euro-Tickets im VGI-Verbundgebiet wird in vielen Fälle dieses Ticket das preisgünstigste sein.
Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen erteilen die einzelnen Verkehrsunternehmen oder das VGI-Kundencenter. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2023/2024 ist nach Beendigung des Schuljahres, spätestens jedoch bis 31. Oktober 2024 beim Landratsamt Eichstätt einzureichen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Fahrt zur Schule vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfolgen hat. Wenn der Schulweg mit einem privateigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden soll, empfiehlt das Landratsamt, die „Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg“ am Schuljahresbeginn beim Landratsamt zu beantragen. Das Antragsformular ist im Internet unter www.landkreis-eichstaett.de, Rubrik Bürgerservice, Formulare von A-Z, Buchst. F: „Fahrkostenerstattung bei Einsatz eines privaten Kfz zum Schulbesuch“ abrufbar.
Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, kann sich unter den Telefonnummern (0 84 21) 70-1 75 oder (0 84 21) 70-2 62 direkt im Landratsamt Eichstätt melden.
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Im Zuge der Generalsanierung des Eichstätter Doms wird auch der Altarraum neu gestaltet.
(ir) Bei einem beschränkten Realisierungswettbewerb ging das Künstlerbüro „Lutzenberger + Lutzenberger“ aus Bad Wörishofen als Sieger hervor. Damit soll die bei der letzten Renovierung aus dem Jahr 1975 provisorisch gehaltene Altarinsel nun zu einem Abschluss kommen. Der fest im Boden verankerte Altar aus Stein bleibt erhalten, neu sind die liturgischen Ausstattungsstücke wie Ambo (der Ort, an dem das Wort Gottes verkündet wird), der Sitz des Bischofs, Sitzgelegenheiten für den liturgischen Dienst, Vortragekreuz, Altarleuchter und der Osterleuchter.
„Dem Entscheidungsprozess ging ein längeres Verfahren voraus, bei dem von Anfang an offen und transparent kommuniziert wurde“, sagt Claudia Grund, Leiterin des Fachbereichs Kultur und Denkmalpflege der Diözese Eichstätt. So waren die verschiedensten Gremien am Dom in das Verfahren miteinbezogen. Zu dem anonymisierten Wettbewerb wurden regionale und auswärtige Künstlerinnen und Künstler eingeladen. „Alle Einsendungen waren von höchster Qualität“, betont Grund. Die Entscheidung habe man sich nicht leicht gemacht. Dennoch habe das Konzept des Künstler-Ehepaares Sabrina und Bernhard Lutzenberger größte Zustimmung erhalten.
„In allen Durchläufen, in denen wir die eingereichten Modelle begutachtet haben, war die Wahl eindeutig, ja sogar einmütig“ ergänzt Domkapitular Reinhard Kürzinger, der Summus Custos am Eichstätter Dom. Den beiden sei es gelungen, die neuen Ausstattungsstücke mit einer eigenen künstlerischen Sprache und Identität zu entwerfen. Altes und Neues falle nicht auseinander, sondern ergänze sich in einer schlichten und doch markanten Weise. „Besonders originell ist der transportable Osterleuchter, der aus drehbaren Elementen zusammengesetzt ist.“
Das Preisgericht unter der Leitung von Dr. Alexander Heisig, Fachreferent für zeitgenössische Kunst und Kirche beim Bischöflichen Ordinariat München, bestand aus elf Personen. Die Kosten für die Neugestaltung betragen um die 130.000 Euro. Genaueres lässt sich erst nach der Abklärung von Detailfragen bei der Ausstattung festlegen. Finanziert wird sie allein aus Spenden, an denen sich neben dem Domkapitel und dem Bischof auch die Dompfarrkirchenstiftung und private Spender beteiligen. Die eingereichten Modelle aller Künstler können am kommenden Wochenende besichtigt werden: Samstag, 22. Juli 2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Sonntag, 23. Juli 2023 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, jeweils im Pfarrheim St. Marien in Eichstätt, Pater-Philipp-Jeningen-Platz 4.
Das Foto zeigt das Modell von Lutzenberger + Lutzenberger, das am kommenden Wochenende zusammen mit den anderen Einreichungen besichtigt werden kann.
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Am Dienstagnachmittag bleibt das Eichstätter Amt geschlossen.
(ir) Das Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt ist wegen einer internen Schulung am Dienstagnachmittag, 25. Juli 2023 geschlossen.
Am Mittwoch, 26. Juli 2023 findet der Parteiverkehr wieder zu den gewohnten Zeiten statt.
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Existenzgründungsberatung im Landratsamt Eichstätt.
(ir) Das Landratsamt Eichstätt bietet in Kooperation mit den Aktivsenioren am Mittwoch, 26. Juli 2023 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Sprechstunden für beratungssuchende Existenzgründerinnen und Existenzgründer an.
Die Aktivsenioren sind Damen und Herren, die nach ihrem Berufsleben weiterhin aktiv sind und sich mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen uneigennützig als Helfer in Wirtschaft und Technik engagieren. Mehr als 200 (in Ruhestand befindliche) Experten, ehemalige Unternehmer, Selbstständige oder Führungskräfte aus fast allen Bereichen der Wirtschaft, der Technik, des Handwerks, der Verwaltung und der freien Berufe stehen zur Verfügung.
Die Aktivsenioren bieten den Ratsuchenden durch ihre Kompetenz und ihr Fachwissen praktische Unterstützung an. Sie suchen nach Problemlösungen, geben Unterstützung bei der Erstellung eines Geschäftskonzeptes, bei der Planung und bei Finanzierungsfragen. Ferner sind praktische Unterstützungen bei Problemen in den Bereichen Marketing, Strategie und Organisation für Vertrieb und Produktion möglich.
Die Beratung wird von Arnold Brauer wahrgenommen und findet im Landratsamt Eichstätt statt. Eine vorherige Anmeldung für die jeweils einstündigen Termine ist bei Rebecca Färber-Engelhardt aus der Wirtschaftsförderung des Landkreises Eichstätt unter der Telefonnummer (0 84 21) 70-273 möglich.
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